Für Schaf- und Ziegenhalter wird es ab Neujahr teuer, wenn sie Tiere mit fehlerhaften Tiergeschichten besitzen. Nun verlangt der Verband Schweizerischer Berufsschäfer in einem Brief an die Identitas AG und an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, dass die Gebühren den Verursachern angerechnet und Lücken im System geschlossen werden.

Kontaktaufnahme schwierig

Ab dem 1. Januar kosten fehlende Bewegungsmeldungen bei Schafen und Ziegen 5 Franken. Wird ein Tier mit fehlerhafter Tiergeschichte geschlachtet, wird der Entsorgungsbeitrag von 4,50 Franken einbehalten. Weiter kann der Schlachtbetrieb eine Gebühr erheben. In Relation zum Schlachterlös werden die Kleinviehhalter höher gebüsst als Kuhhalter. Mit dem Prinzip «den letzten beissen die Hunde» ist der Berufsschäferverband nicht einverstanden. Insbesondere, da bei der TVD die Kontaktdaten von vielen Tier-haltern für andere Nutzer nicht sichtbar sind. Es ist der aktuelle Halter, der dafür sorgen muss, dass fehlerhafte Tiergeschichten bereinigt werden. Eine Kontaktaufnahme mit den säumigen Meldern sei schwierig und wenn sie gelinge, oft wirkungslos, weil nicht dem säumigen Melder eine Busse droht, sondern demjenigen, der das Tier schlussendlich in den Schlachthof bringt.

Gar überwachte Schafmärkte seien eine Fehlerquelle. Konkret kennt der Berufsschäferverband Fälle von Begleitdokumenten, welche durch Proviande erstellt wurden und fehlerhafte Tiergeschichten aufwiesen. Auch solche Organisationen sollten in die Pflicht genommen werden.

Offene Fragen

So will der Verband Schweizerischer Berufsschäfer wissen:

  • Bedeutet eine Gebühr von 5 Franken pro fehlender Bewegungsmeldung, dass bei fünf falschen Meldungen für dieses Tier 25 Franken erhoben werden?
  • Gibt es einen Stichtag oder werden die Gebühren irgendwann im Jahr erhoben – oder sogar mehrmals? Es müsse definiert werden, dass pro Tier und Jahr maximal einmal eine Gebühr anfalle.
  • Wie hoch ist die Gebühr der Schlachthöfe? Es könne nicht sein, dass jeder Schlachtbetrieb das selbst bestimme.
  • Die Gebührenordnung solle so angepasst werden, dass die Verursacher der falschen Meldungen bestraft werden.

Tierbesitzer in der Pflicht

Auch melden Betriebe Schafe ab oder als geschlachtet, welche gar nicht bei ihnen stehen. Dass das System das zulässt, kritisieren die Berufsschäfer. So müssten die Tierhalter teilweise Tiergeschichten von Tieren bereinigen, welche ihren Stall nie verlassen haben. Auch hier muss der Verursacher der Falschmeldung vom Tierbesitzer ausfindig gemacht werden und dazu gebracht werden, den Fehler zu korrigieren. Viel Aufwand, viele Stolpersteine – gerade für Betriebe mit vielen Schafen. Und viel Potenzial, unverschuldet gebüsst zu werden.