Die unangemeldete Tierschutzkontrolle, die am 5. November 2020 auf dem Betrieb von Urs Gygax stattfand, wird der Landwirt aus dem Schüpberg nicht so schnell vergessen. Denn der Mutterkuhhalter hat die Liegeboxen-Bügel von einem Stalleinrichter, der lieber nicht namentlich erwähnt werden möchte, da dieser mit dem Landwirt und dem Avet noch in Verhandlung stehe, angeblich falsch montiert, obwohl Gygax diese genau nach der Bauanweisung des Stalleinrichters installierte.

Gebüsst und anpassen

Der Landwirt wurde daraufhin gebüsst und die Trennbügel muss er den Tierschutzvorschriften anpassen. Urs Gygax will das nicht auf sich sitzen lassen und in der Zwischenzeit hat er seine Rechtsschutzversicherung informiert und um Rat gefragt. Ob der Fehler beim Stalleinrichter liegt, oder beim Avet (Amt für Veterinärwesen), ist Gegenstand der Abklärung. Obwohl die Tierschutzkontrolle schon vor einem halben Jahr stattfand, ist der Fall immer noch nicht abgeschlossen. «Als seinerzeit der KUL-Mitarbeiter am 5. November auf unseren Betrieb kam, um die Tierschutzkontrolle vorzunehmen, habe ich nicht gedacht, dass etwas mit den Liegeboxen bei unseren Mutterkühen nicht stimmen könnte», sagt Urs Gygax.

Frontrohr nicht in der Mitte

Der KUL-Kontrolleur sah das aber anders und klärte ihn auf: Denn das Frontrohr bei den gegenständigen Boxen sei nicht in der Mitte, sondern die zwei Rohre waren fälschlicherweise oberhalb der Kopfseite je auf einer Seite bei den Liegeboxenbügeln montiert. «Der Kontrolleur sagt mir, dass sei nicht gesetzeskonform, die Anforderung an den Kopfraum sei so nicht erfüllt», so Gygax. Der Landwirt bekam für diesem Verstoss eine Busse von 800 Franken, was ihm bei den allgemeinen Beiträgen sofort abgezogen wurde. «Man sagte mir, dass sei ein grober Tierschutzverstoss», sagt der Landwirt wütend. «Sie gaben mir nicht mal eine Frist, damit ich das Rohr ohne Busse, vorschriftsgemäss versetzen konnte».

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Nicht Tierschutzkonform

Nicht nur das Frontrohr hatte Gygax falsch montiert, auch die Liegeboxenbügel waren nicht tierschutzkonform. So hatten die Kühe bei den wandständigen Boxen zu wenig Kopfraum. Das heisst, der Abstand zwischen der Wand und der vorderen Abstützung muss laut Tierschutzgesetz 45 cm betragen, beim Fall Gygax waren es nur 41 cm. Laut dem Avet werde so der seitliche Kopfschwung der Tiere zu stark eingeschränkt. Bei den gegenständigen Boxen war es noch schlimmer: «Hier habe ich nur einen Abstand von 18 cm», hält Urs Gygax fest, der noch einmal betont, dass diese Masse in der Montageanleitung des Stalleinrichters festgehalten seien. Urs Gygax weiss, dass er die Liegeboxenbügel jetzt so oder so den Vorschriften anpassen muss. Vom Avet hat er dazu eine Frist bis zum 31. August bekommen. «Wohl oder übel muss ich die Abtrennbügel ersetzen», hält der Landwirt fest. Wer ihm das bezahle, wisse er noch nicht, denn die Schuld liege ja nicht bei ihm. «Es kann sein, dass der Stalleinrichter nicht nach den neusten Tierschutzvorschriften handelt oder die Abtrennbügel zu Unrecht zugelassen wurden», hält er fest.

Nehmen keine Stellung dazu

Auf Anfrage der BauernZeitung sagte das Avet nur: «Zu detaillierten Fragen in einem laufenden Verfahren können wir keine Stellung nehmen. Allgemein kann ich folgende Auskünfte geben: Grundsätzlich ist die Tierhalterin oder der Tierhalter verantwortlich, dass in seiner Tierhaltung die Tierschutzvorschriften eingehalten sind. Die Frage, ob allenfalls eine Stallbaufirma einen Fehler gemacht hat oder nicht, ist von der Tierhalterin oder vom Tierhalter mit der betreffenden Firma zu klären. Ich erlaube mir noch eine Bemerkung zum Begriff ‹Busse›. Ich gehe davon aus, dass es sich dabei nicht um eine Busse, sondern um eine Kürzung der Direktzahlungen handelt», sagt Reto Wyss, Vorsteher des Avet.

Wurden überprüft

In einem Brief an Urs Gygax, der der BauernZeitung vorliegt, schreibt das Avet nur: «Die Montageanleitung der Liegeboxen wurde überprüft. Das Avet interpretiert die vorliegende Montageanleitung als Anleitung für wandständige Boxen (Boxenlänge von 260 cm, welche die Abmessung für wandständige Liegeboxen für Kühe mit Widerristhöhe von 145 +/−5 cm betrifft. Somit ist diese nicht für gegenständige Boxen anwendbar, da der seitliche Kopfschwung für die Kühe beim Aufstehen durch die Bügelstützen zu stark behindert wird. Für das Avet stellt sich zudem die Frage, ob für die gegenständigen Liegeboxen Trennbügel verwendet wurden, welche vom Hersteller ursprünglich nur für die Einrichtung von wandständigen Liegeboxen vorgesehen waren.»

Ungenügende Masse

Urs Gygax ist sich bewusst, dass er mit seinem Gang an die Öffentlichkeit in ein Wespennest gestochen hat. «Ich möchte die Bauern aufrütteln, dass sie nicht immer alles hinnehmen müssen, erst recht nicht, wenn sie das Gefühl haben, dass sie keine Schuld tragen», sagt er klar und deutlich. Ihm sei nur aufgefallen, dass seine wandständigen Liegeboxen mit einer Seriennummer versehen wurden, nicht ganz den Massen entsprechen würden: «Nach Montageanleitung für Kühe mit Widerristhöhe von 145 +/−5 cm und 260 cm Boxenlänge beträgt der Abstand von der Kotkante bis zur vorderen Abstützung schon 223 cm. Somit bleiben noch genau 37 cm für den Kopfraum und nicht die erforderlichen 45 cm», rechnet der Landwirt vor.

Kontrolle vor dem Einstallen

Um auf der sicheren Seite zu sein, rät Urs Gygax allen Landwirtinnen, welche eine neue Stalleinrichtungen installieren wollen, diese vor dem Einstallen der Tiere von einer Kontrollstelle überprüfen zu lassen. «Das muss aber geschehen, bevor die Tiere zum ersten Mal im Stall sind», sagt Gygax. Sei dies nicht der Fall und der Kontrolleur sehe, dass schon Tiere im Stall gehalten wurden, verstosse man schon gegen das Tierschutzgesetz.