Seit 1. Juli 2025 gelten in den Transportrichtlinien von Labeltieren des Schweizerischen Tierschutzes (STS) präzisierte Vorgaben. Neu ist pro Ladeboden bei Gruppen ab 25 Mastschweinen mindestens ein Trenngitter vorgeschrieben. Beide Abteile müssen dabei mit mindestens einem Tier belegt sein.

An jeder Seitentüre ein Abschlussgatter

Eine Präzisierung erfolgte ausserdem bei den Anforderungen an Seitentüren der Transportfahrzeuge. Neben der gesetzlichen Vorschrift eines Abschlussgatters am Heck von Transportfahrzeugen und Anhängern für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen gehen die Richtlinien für Labeltiere (Coop, IP-Suisse, Migros-Weide-Beef / Bio-Weide-Beef, Bio Suisse, Mutterkuh Schweiz, KAG Freiland, Lidl Terra Natura, Silvestri AG) noch einen Schritt weiter. Sowohl für Landwirte und Landwirtinnen, die ihre Tiere selbst transportieren, als auch für Transportunternehmen gilt laut Richtlinien: Jede Fahrzeugöffnung muss mit einem Abschlussgatter gesichert sein, unabhängig davon, ob sie mit einer Rampe ausgestattet ist oder lediglich als Servicetür genutzt wird.

Diese Gitter müssen beim Kleinvieh mindestens eine Höhe von 80 cm und beim Grossvieh von 100 cm aufweisen.  Die Anforderungen an Seitentüren galten bereits in den bisherigen Tiertransportrichtlinien des STS. Mit der Präzisierung werde nun aber klargestellt, dass die Seitentüren statt mit einem Abschlussgatter auch mit einem Riegelsystem oder Vorhängeschloss verschlossen werden können, erklärt Nicole Disler, Leitung Fachbereich Nutztiere beim STS. 

Riegel und Vorhängeschlösser müssen innen angebracht werden

Angebracht werden müssen diese aber innen am Anhänger oder Transportfahrzeug. Ein einfacher Verschluss mit Riegeln oder Vorhängeschlössern von aussen reicht laut Richtlinien nicht aus, es sei denn, diese werden durch Verschrauben, Vernieten oder Verschweissen dauerhaft unbrauchbar gemacht.

«Ein einfach aussen angebrachtes Riegelsystem oder Vorhängeschloss bietet keine ausreichende Sicherheit, da es leicht von aussen geöffnet oder manipuliert werden kann, sei es absichtlich oder versehentlich», erklärt Nicole Disler. Besonders bei Tiertransportfahrzeugen bestehe dadurch ein erhöhtes Risiko, dass Türen während der Fahrt oder beim Verladen unbeaufsichtigt geöffnet werden, was zu gefährlichen Situationen für Mensch und Tier führen könne.

Ausnahme mit Bewilligung möglich

Ist aus technischen Gründen weder ein Abschlussgatter noch ein dauerhafter Verschluss möglich, weil die Tür regelmässig benötigt wird, kann eine Ausnahmebewilligung für die Sicherung mit einem Schloss beantragt werden.

Die Präzisierung diene der Klarheit und Einheitlichkeit in der Umsetzung und schaffe Rechtssicherheit für die Landwirte, Landwirtinnen, Transportunternehmen und auch Kontrollpersonen, erklärt Nicole Disler. «Ziel der Richtlinie und auch der aktuellen Präzisierung ist es stets, die Transportsicherheit für die Tiere zu erhöhen, Unfälle zu vermeiden und die Einhaltung der Tierschutzvorgaben zu gewährleisten», so die Fachbereich-Leiterin.