In Übersee wird er als grosser Star angepriesen, hierzulande darf er aber nicht eingesetzt werden. Zurzeit kalben in Amerika sehr viele Töchter des Rotfaktorstieres Dymentholm Mr Apples Avalanche ab. Dieser McCutchen-Sohn stammt aus einem Klon der legendären Regiment Apple EX-96, und zwar aus Khw Regiment Apple C. Dies ist auch der Grund, warum Avalanche nicht in der Schweiz eingesetzt werden darf, da er eine «Klon-Mutter» hat.
Viele Maximum-Kühe
Viele Züchter schwören aber auf den «neuen» Exterieurkönig und paaren ihre besten Schaukühe mit ihm an. Denn die Avalanche-Töchter haben es exterieurmässig in sich: Schon viele Erstlingskühe wurden in Übersee mit der Maximalnote von VG 89 beschrieben und jede Woche kommen neue dazu. So auch letzte Woche mit Arb-Flo-Spr Honeybun und Milk&Milk Honey Avalanche Elli. Bis jetzt hat Avalanche über 1000 Töchter im Exterieurzuchtwert.
Mit einem PTAT von 3,84, im Exterieur, im Euter 2,92, gehört Avalanche zu den höchsten Exterieurvererbern weltweit. Seine Töchter bestechen durch hervorragende Typeigenschaften, korrekten Fundamenten mit sehr festen, gut aufgehängten Eutern. Sogar in den Becken, was bei seiner Abstammung eigentlich erstaunt, ist Avalanche positiv. Aber das ist schon bald das Einzige, was bei Avalanche gut ist: Denn in Amerika hat er einen negativen Milchzuchtwert wie auch eine schlechte Töchterfruchtbarkeit zu bieten. Diese Zahlen schlagen sich auch auf Schweizer-Basis nieder. Denn auch sein Fitnesszuchtwert von 92 (auf Schweizer Basis umgerechnet) ist hierzulande markant massiv unter dem Rassenschnitt. Auch die schlechte Fruchtbarkeit, wie auch die negativen Kalbeeigenschaften gehören zu ihm. Zudem vererbt Avalanche tiefe Milchinhaltsstoffe.
Nichtsdestotrotz: Als sein Genom-Resultat bekannt wurde (Jahrgang 2014), stürzten sich viele Züchter auf den Ausnahmekönner, um möglichst schell die Schaukuh von morgen zu erhalten. Dies war auch der Grund, warum es schon früh Avalanche-Embryonen aus Top-Kuhfamilien zu kaufen gab. Ein paar davon fanden auch den Weg in die Schweiz. Laut redonline sind hierzulande mindestens sieben Avalanche-Rinder mit Jahrgang 2017, 2018 und März 2019 im Umlauf. Die ersten kalben diesen Sommer ab.
Richtlinien QM Schweizer Fleisch
Weil Avalanche aber ein Nachkomme von einem Klon ist, dürfen seine Nachkommen, wie auch Embryonen oder sein Sperma eben nicht in die Schweiz eingeführt werden oder besser gesagt, nicht mehr. Denn der Schweizer Bauernverband möchte gemeinsam mit der Branche gerade dem entgegenwirken (die BauernZeitung berichtete). So ist der Einsatz der Genetik von Klontieren und ihrer Nachkommen seit dem 1. Januar 2019 nach den Richtlinien von QM Schweizer Fleisch untersagt. Mit dieser Regelung möchte man verhindern, dass Milch und Fleisch von solchen Tieren unter der Garantiemarke «Suisse Garantie» in die Nahrungskette gelangt.
«Nicht zuletzt wegen der Konsumenten hat der Schweizer Bauernverband mit der Branche bereits 2018 eine Anpassung des Reglements von QM Schweizer Fleisch ausgearbeitet», sagt Martin Rufer, Leiter Produktion, Märkte und Ökologie beim Schweizer Bauernverband. Seit dem 1. Januar 2019 verbieten nun die Richtlinien von QM Schweizer Fleisch den Einsatz von Genetik von Klontieren und deren Nachkommen in erster und zweiter Generation.
Klare Richtlinien
«Diese Vorgaben gelten auch für die Lizenznehmer von QM Schweizer Fleisch, namentlich IP-Suisse, Mutterkuh Schweiz und Bio Suisse», so Martin Rufer. Wie jetzt mit solchen Betrieben und den Nachkommen von Klontieren umgegangen werden soll, dazu hat der Schweizer Bauernverband eine klare Haltung: «Produzenten, welche für das Programm QM Schweizer Fleisch (oder dessen Lizenznehmer wie IP-Suisse, Mutterkuh Schweiz, Bio Suisse) produzieren, müssen sich an das Reglement von QM Schweizer Fleisch halten», sagt Martin Rufer. Verstösse gegen das Reglement werden entsprechend sanktioniert. «Die Sanktionen gelten dabei für den ganzen Betrieb und nicht nur für die Nachkommen aus Klongenetik. Diese Betriebe können im Extremfall aus dem Programm QM Schweizer-Fleisch ausgeschlossen werden. Solche Tiere (bzw. deren Fleisch und Milch) dürfen dann nicht mehr unter QM Schweizer Fleisch/Suisse Garantie vermarktet werden», sagt Martin Rufer klar und deutlich.
In der Schweiz verboten
«In der Schweiz ist das Klonen von Tieren verboten, aber nicht der Import, das Halten und Handeln von deren Nachkommen», hält Matthias Schelling, Direktor von Swissherdbook fest. «International sind diesbe-züglich die Regelungen sehr unterschiedlich», sagt er. In Frankreich seien Klone und Nachkommen daraus strikt verboten. In England haben die Milchkäufer in ihren Verträgen aufgenommen, dass keine Milch von Klonen und deren Nachkommen geliefert werden darf.
«Andere Länder in Europa fahren ähnliche Regelungen wie die Schweiz oder haben gar nichts geregelt», ärgert sich Schelling. «Das Europaparlament hat im September 2015 mit grossem Mehr eine Verordnung angenommen, die Klone, deren Nachkommen und Produkte daraus radikal verbietet. Diese Verordnung wurde durch den EU-Rat bis jetzt nicht verabschiedet, würde aber bei Inkrafttreten massive Auswirkungen mit sich bringen». Wie man die Milch von Klon-Nachkommen aber überprüfen will, weiss wohl niemand so genau.