Der Kanton Wallis stellt Geflügelhaltern ein neues, einfaches und leicht zugängliches elektronisches Registrierungssystem zur Verfügung. Dieses wird von der Dienststelle für Landwirtschaft und der Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen verwaltet, heisst es in einer Mitteilung. Seit 2010 ist in der Schweiz die Registrierung von Geflügelhaltungen beim Kanton obligatorisch, auch bei Hobbyhaltungen. Für gewerbliche Haltungen erfolgt die Registrierung über die Tierverkehrsdatenbank (TVD). Um die Erfassung von Hobbybetrieben mit wenigen Tieren zu vereinfachen, sei das Informatiksystem entwickelt worden. Dieses ermöglicht Besitzerinnen eine direkte Onlineanmeldung. Das neue Angebot richtet sich an Halter von nicht in der TVD registrierungspflichtigem Geflügel der Arten Hühner, Puten, Perl- und Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse und Schwäne. Dies gilt ebenso für die Haltung von Legehennen sowie von Zuchttieren der Mast- und Legelinie, Geflügelställe zur Haltung von Mastpoulets und von Masttruten wie auch die Haltungen von weiterem Geflügel.
Registrierung des Geflügels unter: https://geo.vs.ch/gefluegel