Bekannt ist die Sache bereits seit mehr als einem Jahr. Zum Tragen kommt sie aber erst jetzt. Im laufenden Jahr werden nämlich erstmals Erhaltungsbeiträge für Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status ausgerichtet. Die Grundlage dazu entstand im Rahmen der Umsetzung der «Strategie Tierzucht 2030», der Motion 21.3229 «Erhaltung einheimischer Nutztierrassen» und des Postulats 20.4548 «Massnahmen zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft». Gemäss Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sollen diese Beiträge zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität im Sinne von tiergenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft beitragen.

Klare Definitionen und Kriterien 

Wie es sich für die Umsetzung eines Verordnungspakets gehört, braucht es klare Definitionen und ein Erfüllen der Kriterien. So müssen beispielsweise sowohl die Elterntiere als auch die Nachkommen bestimmte Kriterien erfüllen. In den Genuss des Erhaltungsbeitrags gelangt der Züchter des Nachkommens, das heisst der Eigentümer des Mutter- resp. des Vatertiers zum Zeitpunkt der Belegung. Sogenannter «Beitragsauslöser» ist der erste Nachkomme, der in der Referenzperiode (1. Juni 2023 bis 31. Mai 2024) die Anforderungen erfüllt.

4,75 Mio Franken stehen zur Verfügung

Für diese Erhaltungsbeiträge stellt der Bund jährlich maximal 4,75 Mio Franken zur Verfügung. Wer Beiträge erhalten möchte, muss dies bei der zuständigen anerkannten Zuchtorganisation einmalig mit einem Gesuch beantragen. Die anerkannten Zuchtorganisationen wurden vom BLW aufgefordert, dem Amt erstmals bis am 31. Juli 2024 die Abrechnungen für Erhaltungsbeiträge einzureichen.

Rätisches Grauvieh gilt sowohl beim Bund als auch bei Pro Specie Rara als gefährdet. Die Stiftung hat die Rasse 1985 mit engagierten Züchtern hierzulande wieder angesiedelt. Tierzuchtkredit angepasst Die Beiträge für gefährdete Rassen steigen, doch es gibt einen Haken Monday, 17. April 2023 Der Ball liegt aktuell bei den Züchtern. Wie das BLW auf Anfrage mitteilt, wurden die anerkannten Zuchtorganisationen mit dem Informationsschreiben Tierzucht bereits vor einem Jahr über die Neuerungen informiert. Diese hätten in der Folge ihre Mitglieder über verschiedene Kanäle wie Delegiertenversammlung, Informationsveranstaltungen, Publikationsorgan der Zuchtorganisation und Weiteres informiert.

Ein Formular ausfüllen - aber welches?

Konkret heisst das nun, dass die Züchterinnen und Züchter nachfolgender Rassen bis Anfang Juni bei ihrem Zuchtverband ein Gesuch einreichen müssen für die Ausrichtung dieser Beiträge. Auf der Suche nach einem entsprechenden Formular im Internet wird man auf Anhieb beim Schweizer Ziegenzuchtverband fündig (siehe Foto). Bei allen anderen Zuchtverbänden ist mittels einfacher Sucheingabe (noch) nichts zu finden. Wer sicherstellen will, welche Angaben er oder sie beim Zuchtverband für einen Erhalt der Beiträge machen muss, ist gut beraten, diesen direkt zu kontaktieren. Folgende Rassen kommen künftig in den Genuss der Beiträge für die Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status.

Welche Rassen erhalten Förderungen?

Kritischer Status (höchster Gefährdungsstatus):
Schafgattung: Walliser Schwarznasenschaf, Ostfriesisches Milchschaf
Ziegengattung: Appenzeller Ziege
Equidengattung: Freiberger
Honigbienengattung: Apis mellifera mellifera

Gefährdeter Status:
Rindviehgattung: Evolèner Eringer und Rätisches Grauvieh
Schweinegattung: Edelschwein Vaterlinie und Schweizer Landrasse
Schafgattung: Braunköpfiges Fleischschaf, Bündner Oberländerschaf, Engadinerschaf, Walliser Landschaf, Schwarzbraunes Bergschaf und Spiegelschaf
Ziegengattung: Stiefelgeiss, Capra Sempione, Kupferhalsziege, Walliser Schwarzhalsziege, Pfauenziege, Nera Verzasca, Bündner Strahlenziege, Saanenziege, Toggenburger Ziege, Capra Grigia und Grüenochte Geiss.