Laut einer Umfrage von Mutterkuh Schweiz hat sich ein hoher Anteil der Betriebe mit Mutterkuhhaltung für das Weide-RAUS-Programm angemeldet. Um diese Anforderungen zu erfüllen, muss unter anderem an jedem Weidetag mindestens 70 Prozent des täglichen TS-Verzehres aus Weidegras bestehen. Das bringt insbesondere in den Sommermonaten viele Mutterkuhbetriebe in ein Spannungsfeld.
Eine durchschnittliche F1-Mutterkuh darf täglich maximal 10 kg Frischsubstanz Maissilage und 2 kg Frischsubstanz Dürrfutter im Stall fressen. Ansonsten können die 70 Prozent Weidefütterung, gerechnet mit einem Weidegras im Stadium 2, nicht erreicht werden. Bereits im ersten Umsetzungsjahr war die Witterung herausfordernd. Im Frühling herrschten lange nasse Voraussetzungen, sodass die Grasnarbe vielerorts strapaziert und beschädigt wurde.
Bereits für 2024 vorsorgen
Die Folge sind lückige Bestände mit vielen Trittschäden. Minderwertige Futterpflanzen nehmen die Lücken in Beschlag und verschlechtern die Weidebestände. Wichtig ist, dass diese Weiden im Spätsommer eine standortgerechte Übersaat erhalten. So können die wertvollen rasenbildenden Weidegräser gefördert und eine gute Grundlage für die Weidesaison 2024 gelegt werden. Die aktuell trockene Periode gestaltet sich zwar regional sehr unterschiedlich, hat aber in grossen Teilen der Schweiz den Futterwuchs schlagartig ausgebremst. Aktuell werden Weiden mit wenig bis keinem Futter angetroffen. Unter anderem finden im Kanton Aargau aktuell die Weide-RAUS-Kontrollen statt. Die kontrollierten Betriebe haben in den meisten Fällen mehr als genügend Weidefläche. Jedoch kann die 70-Prozent-Weidefütterung aufgrund des reduzierten Futterwuchses nicht eingehalten werden.
Unter Berücksichtigung der Witterung wird akzeptiert, dass die Tiere mehr als 30Prozent der Tagesration im Stall fressen. Als gute Vorbereitung für noch bevorstehende Weide-RAUS-Kontrollen wird empfohlen, die Kontrollpraxis am Betriebsstandort in Erfahrung zu bringen.
Programm muss hinterfragt werden
Mit Blick auf die Wetterprognosen muss davon ausgegangen werden, dass gewisse Regionen – wie z. B. der nördliche Teil des Kantons Aargau – aufgrund der Trockenheit vor einer allgemeinen Ausnahme zur Erfüllung der RAUS-Bestimmungen stehen. Wird noch die Nachtweide in Zusammenhang mit dem reduzierten Hitzestress einbezogen, muss die Sinnhaftigkeit der Anforderungen der Weide-RAUS-Bestimmungen gänzlich hinterfragt werden.