Noch bis Anfang Mai ist die Revision der eidgenössischen Jagdverordnung in der Vernehmlassung, bereits im Juli dieses Jahres soll diese in Kraft treten. Obwohl nicht direkt eingeladen, äussern sich auch der Zentralschweizer Bauernbund (ZBB) und der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) in einer Stellungnahme ans Bundesamt für Umwelt kritisch zu den Anpassungen.
Schritt ist ungenügend
Dass die Jagdverordnung auf Grund der zunehmenden Konflikte zwischen Grossraubtieren und der Land- und Alpwirtschaft rasch revidiert werden soll, wird zwar als «Schritt in die richtige Richtung» begrüsst. Allerdings seien die Vorschläge völlig ungenügend. Die Landwirte auch in der Innerschweiz seien zunehmend mit Tierverlusten konfrontiert.
Hingewiesen wird auch auf die exponentielle Entwicklung der Wolfbestände. Gemäss Angaben des Bafu gab es allein letztes Jahr eine Zunahme um 37 Prozent auf 110 Wölfe.
Wolfsbestände wachsen
Für die nächsten zehn Jahre wird ein Anstieg der Population auf 400 Wölfe erwartet. «Der Druck auf die Nutztiere und die Halter steigt damit gewaltig.» Es sei zu erwarten, dass die Wölfe auch in tiefere landwirtschaftlich genutzte Lagen und in Siedlungsnähe drängen. Die Massnahmen der Jagdverordnung könnten mit der Entwicklung der Wolfsbestände keineswegs Schritt halten. Und das Ziel, dass Wölfe Nutztiere nicht als geeignete Beute sehen, könne mit der vorliegenden Revision nicht erreicht werden.
Auch mit der vorgeschlagenen Senkung der Rissschwellenwerte bleibe die Gefahr, dass sich der Wolf an die Beute, vor allem Schafe und Ziegen, gewöhne und sich darauf spezialisiere. «Wenn ein Wolfsrudel einmal herausgefunden hat, wie die Nutztiere erbeutet werden können, inklusive Ablenkungsmanöver für die Herdenschutzhunde, ist es schwer, ihnen dies wieder auszutreiben», heisst es in der Stellungnahme. Es sollten daher weitaus früher gezielte und möglichst «edukative» Abschüsse von Einzeltieren erfolgen dürfen, fordern die Bauernverbände.
Auch verletzte Tiere zählen
Die geplante Reduktion der Schadschwellen für die Regulierung von Wölfen sei ungenügend. Zudem müssten nicht nur getötete, sondern auch durch Wölfe verletzte Tiere berücksichtigt werden. Zu hoch angesetzt sei auch die Schadschwelle von drei getöteten Nutztieren der Rinder- und Pferdegattung.
Fragwürdige Massnahmen
Kritisch äussern sich die Verbände auch zum erwarteten Herdenschutz, der vorausgesetzt werde, damit überhaupt Entschädigungen bei Rissen geleistet werden. So seien Zäune zum Schutz der Schafe teils sehr aufwendig, und wegen dem Wildwechsel von Rehen und Hirschen teils gar unerwünscht. Und dass zum Schutz von kalbenden Mutterkühen verlangt werde, hochträchtige Tiere von der Herde zu trennen oder gar in Ställe zu holen, widerspreche dem natürlichen Verhalten der Tiere.