Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vermeldet, haben die Veterinärbehörden auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Kanton Bern die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) bei einem Kalb nachgewiesen. Es handelt sich um den ersten bestätigten EHD-Fall in der Schweiz.
Erster Fall in Wohlen bei Bern
Die Epizootische hämorrhagische Krankheit EHD (englisch für epizootic haemorrhagic disease) trat bei einem Kalb auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in der Gemeinde Wohlen bei Bern auf. Die von Mücken (Gnitzen) übertragene Krankheit kann plötzliches hohes Fieber, Teilnahmslosigkeit, Blutungen an verschiedenen Körperstellen und Fressunlust verursachen. Blutiger Durchfall kann ebenfalls auftreten. Viele Fälle, wie auch der aktuelle im Kanton Bern, verlaufen jedoch mild. Von den Nutztieren sind die Rinder am stärksten betroffen, wobei die klinischen Symptome der EHD nicht von denjenigen der Blauzungenkrankheit zu unterscheiden sind. Schafe und Ziegen können ebenfalls angesteckt werden, zeigen aber selten erkennbare Symptome.
Eine zu bekämpfende Tierseuche
In der Schweiz gehört EHD zur Kategorie der zu bekämpfenden Tierseuchen. Deren Einschleppung und Etablierung ist möglich, so lange empfängliche Tiere wie auch Überträgertiere vorhanden sind. Die grösste Gefahr liegt dabei in der Ausbreitung infizierter Mücken. Die Sterblichkeit bei Nutztieren ist laut BLV sehr gering. Es besteht auch keine Verpflichtung, das infizierte Tier zu töten, sofern es nicht schwer erkrankt. Dasselbe gilt für die übrigen Tiere des Betriebs.
Einschränkungen für den internationalen Handel
Mit dem Auftreten dieses Falls gilt die Schweiz nicht mehr als EHD-frei, was zu Einschränkungen im internationalen Handel mit Nutztieren und deren Samen führt. Die Krankheit breitet sich seit 2022 in Europa aus. Zu Ausbrüchen kam es bisher in Spanien, Portugal, Italien und Frankreich.
Für den Menschen ungefährlich
Zurzeit ist weder in der Europäischen Union noch in der Schweiz ein Impfstoff gegen EHD zugelassen. Die Tierseuche unterliegt der Meldepflicht. Seuchenfälle und verdächtige Anzeichen müssen dem Tierarzt oder der Tierärztin gemeldet werden. Sie ist für den Menschen ungefährlich: Weder ist sie übertragbar, noch stellt der Verzehr von Produkten, die von einem infizierten Tier stammen, eine Gefahr dar.
Fehlalarm: Die Schweiz bleibt EHD-frei
Laut Meldung des BLV vom 24. Oktober 2023 haben sich zusätzliche Laboranalysen als negativ herausgestellt. Die Schweiz somit wieder als frei von der Krankheit. Die angeordneten Massnahmen seien aufgehoben.
Weitere Informationen finden Sie hier
