Wie kann der Austausch von Wissen gefördert werden? Diese Frage stellt sich neben vielen anderen Institutionen auch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Eine wichtige Massnahme für die Stärkung des Austauschs und der Verwertung von neuem Wissen sei die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure in Netzwerken. So soll schliesslich auch der Wissensaustausch zwischen Forschung, Bildung, Beratung und Praxis sichergestellt werden, hat der Bund bereits vor drei jahren kommuniziert.
Forschung kommt kaum an
Denn insbesondere in die Forschung fliessen Gelder, von denen die Bäuerinnen und Bauern immer wieder das Gefühl haben, dass sie davon nicht wirklich etwas merken. Mit der AP 22+ hätte eine rechtliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung solcher Kompetenz- und Innovationsnetzwerken durch den Bund geschaffen werden sollen. Solche Netzwerke hätten ins-besondere in den Bereichen Pflanzenzucht, Tierzucht und Tiergesundheit gefördert werden sollen. Aufgrund der Sistierung der AP 22+ fehlt aber bis auf Weiteres nun die rechtliche Grundlage für die finanzielle Beteiligung des Bundes am Aufbau und Betrieb von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken. Sie sind also auf Eis gelegt.
Bedarf aufgezeigt
Im Rahmen der Arbeiten zur «Strategie Tierzucht 2030» wurde die Notwendigkeit eines Kompetenz- und Innovationsnetzwerks für die Tierzucht aber anscheinend aufgezeigt. Dieses Netzwerk hätte in erster Linieauf bestehenden Strukturen aufgebaut werden sollen. Bestehende Organisationen, beispielsweise im Bereich Rindvieh- und Schweinezucht mit ihren eigenen Forschungsbereichen sollten die Netzwerkpartner bilden. Von der Sistierung der AP 22+ ist also auch die «Strategie Tierzucht 2030» direkt betroffen, denn ihr dürfte für einen effektiven Nutzen für die Branche das Geld fehlen.
Tierzucht zur Pflege des Grünlands
Die «Strategie Tierzucht 2030» wurde bereits vor drei Jahren, also 2018, der Öffentlichkeit vorgestellt. «Für eine ökologische und ökonomische Pflege unseres Grünlandes bietet sich die Tierzucht an. Diese trägt nicht nur zur Milch- und Fleischproduktion sowie zur Offenhaltung der Flächen bei, sondern wurde zu einem wichtigen Bestandteil von Identität und Kultur der Schweiz», hat das BLW 2018 informiert. Was heisst das nun? In neun Jahren schreiben wir das Jahr 2030. Was ist in diesem Bereich in den drei verstrichenen Jahren, seit der ersten Bekanntmachung passiert und was soll 2030 konkret besser sein? «Eine Prämie für erhaltenswerte Schweizer Rassen, die in der Strategie Tierzucht 2030 des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF angeregt und vom Bundesrat in der Botschaft zur Weiterentwicklung der AP22+ vorgeschlagen wurde, soll mit dem Verordnungspaket 2022 in Umsetzung der Motion Rieder «Erhaltung einheimischer Nutztierrassen» eingeführt werden», schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft auf diese Frage. Da die Nutztierzucht nicht nur zur Milch- und Fleischproduktion sowie zur Offen-haltung der Flächen beitrage, sondern auch ein wichtiger Bestandteil von Identität und Kultur (z.B. Marché Concours in Saignelégier JU oder Eringerkuhkämpfe im Wallis) der Schweiz sei, fördere der Bund die Nutztierzucht und die Erhaltung von Schweizer Rassen, wie Freibergerpferde, jährlich mit rund 34 Millionen Franken, erklärt das BLW weiter.
Die gesetzliche Grundlage fehlt
«Ein allfälliges Kompetenz- und Innovationsnetzwerk kann dann mit Bundesmitteln unterstützt werden, wenn im Rahmen einer nächsten Reform der Agrarpolitik im Landwirtschaftsgesetzdie entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen wird», so das BLW. Es kann also dauern.