Seit dem 1. Oktober müssen Tierärzte Antibiotika-Behandlungen einzelner Tiere und Abgaben auf Vorrat melden. Diese Daten werden an die Server des Informationssystems Antibiotika in der Veterinärmedizin übermittelt, so der etwas komplizierte Name der Antibiotika-Datenbank. Diese ist Anfang Jahr gestartet und ein Kampf im Element gegen die Antibiotika-Resistenzen. Bis Anfang Oktober mussten erst Therapien bei Tiergruppen erfasst werden.

«Riesiger Mehraufwand»

«Natürlich ist uns bewusst, dass wir bei den Antibiotika ‹müesse Ornig ha›», sagt Tierärztin Sarah Balzli von der Tierarztpraxis Rösslimatte in Aarberg BE auf Anfrage. Die zusätzliche Meldepflicht seit 1. Oktober sei aber bis jetzt ein «riesiger administrativer Mehraufwand.» Sie brauche pro Besuch rund fünf Minuten mehr, dazu komme das ganze Einpflegen der Daten ins System. Die Schnittstellen zwischen Praxissoftware und Server hätten zu Beginn auch nicht reibungslos funktioniert.

«Vom Bund habe ich die Rückmeldung, dass die Umstellung gut angelaufen ist und bereits sehr viele Praxen Daten gemeldet haben», sagt Patrizia Andina Pfister von der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST). Bei den Praxen gebe es aber noch einige Hürden und aktuell noch viele Anfragen beim Helpdesk. Eine Praxis brauche zuerst zwei, drei Tage, um alle nötigen Daten (Medikamente, TVD-Nummern usw.) zu hinterlegen. Pro Verschreibung rechnet Andina dann noch mit einem Aufwand von etwa drei bis fünf Minuten. Die Praxen hätten aber auch einen finanziellen Mehraufwand, weil die technische Aufrüstung bei der Praxissoftware Kosten verursacht habe.

Gebühr für Kunden

Die erforderlichen Eingaben und damit der Aufwand seien auf einem «vertretbaren Minimum gehalten worden», schreibt die Medienstelle des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf Anfrage: «Es ist unbestritten, dass trotzdem ein Mehraufwand für die Tierärzteschaft entsteht.»

Diesen Mehraufwand wollen die Tierärzte und Tierärztinnen nicht alleine tragen. Die GST empfiehlt ihnen, den Kunden eine kostendeckende Gebühr zur verrechnen. «Zu deren Höhe dürfen wir keine Empfehlung abgeben. Wir empfehlen den Tierärztinnen und Tierärzten die Verrechnung nach Aufwand oder als Pauschale, abhängig von einem Stundenansatz», so Patrizia Andina.

«Den Aufwand werden wir in Teilen weiterverrechnen müssen», sagt auch Tierärztin Sarah Balzli, wie genau sei insbesondere bei den Nutztieren noch nicht ganz klar.

Skeptischer Bauernverband

Dass die Bauern die Mehrkosten mitragen sollen, stösst beim Schweizer Bauernverband auf wenig Verständnis. Wenn die Behandlungsdaten ohnehin elektronisch abgelegt würden, sei der neu gesetzlich vorgeschriebene Datenaustausch mit der nationalen Datenbank kein wesentlicher Mehraufwand, hält Mediensprecherin Sandra Helfenstein auf Anfrage fest. «Speziell im Rahmen von Bestandesbetreuungsvereinbarungen ist aus unserer Sicht eine Belastung von Mehrkosten für die Bauern nicht gerechtfertigt.»

Tiere dürfen nicht leiden

Die GST erhofft sich von der Antibiotika-Datenbank klare Zahlen, bei welchen Produktionssystemen viel oder wenig Antibiotika verwendet werden. «Wichtig ist uns, dass kranke Tiere weiterhin mit Antibiotika behandelt werden dürfen. Der Tierschutz muss gewährleistet bleiben.»

Das Analysieren der Daten braucht Zeit: Vor Herbst 2020 dürften keine Ergebnisse erwartet werden, heisst es beim BLV.