Die Motion Schmid sieht vor, den flächengleichen Abtausch von LN und Sömmerungsflächen (in spezifischen Situationen) zu ermöglichen. Dies, weil es dem Kanton hohe Kosten einsparen und den Landwirt(innen) die Bewirtschaftung erleichtern würde. Der Ständerat hat die Motion angenommen, der Nationalrat berät voraussichtlich im Dezember darüber. Der Bundesrat beantragt die Motion zur Ablehnung, da er befürchtet, eine Flexibilisierung in der Landwirtschaftlichen Zonenverordnung würde eine «Gesuchsflut» auslösen und Ungleichheit in den verschiedenen Alpregionen zur Folge haben.
Wissen Sie, wie viele Alpgenossenschaften effektiv von der Flexibilisierung in der Landwirtschaftlichen Zonenverordnung profitieren würden?
Jonathan Fisch: Nein. Die Betroffenheit ist u. a. davon abhängig, wie viele Meliorations- und/oder Gewässerrevitalisierungsprojekte in einem Perimeter mit Sömmerungs- und LN-Flächen laufen oder initiiert werden.
Liegt es nicht im Interesse des Bundes, dass die Landwirt(innen) die Flächen möglichst rationell und effizient bewirtschaften? Dies würde bedingen, dass die Flächen so eingeteilt sind, dass es für den Bewirtschaftenden auch am meisten Sinn macht?
Ja. Aus diesem Grund unterstützen Bund und Kantone auch umfassende Gesamtmeliorationen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit Beiträgen.
Eine Umteilung von LN in Sömmerungsflächen kann die Kosten, welche in Form von Beiträgen anfallen, für den Bund sogar reduzieren. Das wäre doch wünschenswert?
Ob ein flächengleicher Austausch von LN und Sömmerungsfläche weniger oder mehr Direktzahlungen auslöst, hängt vom Einzelfall ab. Das Gesamtbudget Direktzahlungen bleibt zudem weiterhin gleich hoch und wird genau gleich ausgeschöpft.
Unter der Voraussetzung, dass keine neuen LN ausgeschieden würden, wäre es nicht vertretbar, Ausnahmeregelungen zu erlassen, um die Bewirtschaftung von LN in Sömmerungsgebieten – und umgekehrt – zu ermöglichen?
Hierzu verweisen wir auf die ablehnende Stellungnahme des Bundesrats zur Motion Schmid.
