Die Vorlage zum Wassergesetz wurde im Oktober höchst kontrovers im Zürcher Kantonsrat diskutiert. Insbesondere befürchteten die bäuerlichen Kantonsräte, dass bei der damaligen Vorlage, wertvolles Ackerland durch Revitalisierungen und Hochwasserschutzmassnahmen verloren geht.
Vorlage verbessert
Nun an der Kantonsratsitzung vom 12. Dezember wurde das geänderte Wassergesetz einstimmig angenommen. Martin Hübscher, SVP-Kantonsrat aus Bertschikon bei Wiesendangen, erklärt die Kehrtwende : «Bei der zweiten Lesung der Vorlage konnten wir die Vorlage verbessern.» So stehe da nun, dass bei Revitalisierungen der Erholungsnutzen und der Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzfläche gleichermassen berücksichtigt werden. Das mache einen grossen Unterschied zur vorherigen Vorlage, fügt er an.
Kompromisse suchen
Die damaligen Bedenken gegen das Wassergesetz sind dennoch nicht ganz von der Hand zu weisen. Hübscher mahnte deshalb seine Kantonsratskollegen, Fruchtfolgeflächen bei der Ausscheidung von Gewässerräumen, Revitalisierungen und beim Hochwasserschutz zu schonen. Dabei appellierte er an die Behördenvertreter, pragmatisch vorzugehen und Kompromisse mit den Grundeigentümern und der Landwirtschaft zu suchen. «Wir haben im Kanton Zürich zu wenig Fruchtfolgeflächen. Nur darauf können wir produzieren, was wir essen. Sonst haben wir nur Gras auf dem Teller.»
