Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag, dem 3. Oktober 2022, einen zweiten Anlauf für ein Wassergesetz genommen, nachdem das Stimmvolk 2019 das kantonale Wassergesetz ablehnte. Neu ist im «Wassergesetz 2.0» ein explizites Privatisierungsverbot der Wasserversorgung. Die Trinkwasserversorgung muss also vollständig in öffentlicher Hand bleiben.
Bürgerlicher Minderheitsantrag scheiterte
Nebst der Trinkwasserversorgung werden in dem Gesetz der Schutz vor Hochwasser geregelt und der Schutz des Wassers als Lebensraum. Vor allem der letzte Punkt sorgte auf bürgerlicher Seite für Kritik. Wie die «NZZ» berichtete, forderten die bürgerlichen Parteien mit einem Minderheitsantrag, die Festlegung des Gewässerraums müsse «unter grösstmöglicher Schonung des privaten Grundeigentums» erfolgen. Regierung und Kommission schlugen die Formulierung vor, «nach Möglichkeit auf bestehende Nutzungen Rücksicht» zu nehmen.
Gegen die überarbeitete Version des Wassergesetzes stimmte letztendlich einzig die SVP. Sie kritisierte, dass die Ökologie nun vor den Schutz des Grundeigentums gestellt werde. Gleicher Meinung ist der Zürcher Bauernverband (ZBV). In einer Medienmitteilung vom Dienstag heisst es:
«Die vorliegende Fassung der Vorlage weist nicht nur im Teil der Privatisierung, sondern auch in einschneidenden Teilen, welche die Landwirtschaft betreffen, enorme Veränderungen auf.»
Medienstelle Zürcher Bauernverband
Dabei seien diese Bereiche betreffend Landwirtschaft 2019 weder Thema noch Diskussion der entsprechenden Abstimmung gewesen.
Referendum nicht ausgeschlossen
Der ZBV sieht in der vorliegenden Fassung eine deutliche Verschlechterung der ursprünglichen Version. Er nennt dafür zwei Gründe: Einerseits sei die grösstmögliche Schonung des privaten Grundeigentums nicht mehr gewährleistet. Anderseits kritisiert der Verband den Umgang mit Fruchtfolgeflächen. Auch hier wollte die Kommission einen zusätzlichen Passus zur höheren Sensibilität der Fruchtfolgeflächen nicht aufnehmen.
Bauern könnten wegen Revitalisierungen und Hochwasserschutzmassnahmen wertvolles Ackerland verlieren, befürchtet der ZBV. «Dies ist falsch und gefährdet die Nahrungsmittelversorgung», wird Martin Hübscher, SVP-Kantonsrat und ZBV-Vorstandsmitglied, zitiert.
Der ZBV lässt es offen, ob er das Referendum gegen das «Wassergesetz 2.0» ergreift. Man wolle die zweite Lesung des Gesetzes abwarten. Der ZBV hoffe, dass die beiden für die Landwirtschaft zentralen Anliegen angepasst werden. Anfang November 2022 wird der Kantonsrat das Gesetz abschliessend behandeln.
