Im Toggenburg werden die Alpen seit Jahrhunderten in Alpkorporationen bewirtschaftet. Das Land gehört den Korporationen, die Gebäude wurden von Privaten gebaut und unterhalten. Diese Praxis wird jetzt in Frage gestellt, was zu einem öffentlichen Streit zwischen Gebäudenutzern und dem Kanton führte.

Abo Josef Koller hat für seine Gebäude auf der Alp Flis das Baurecht beantragt und wird dieses mit grosser Wahrscheinlichkeit auch bekommen. Toggenburg Alpgebäude Toggenburg: Nur die Errichtung des Baurechts sichert das Eigentum Sunday, 13. November 2022 Nach Informationsveranstaltungen durch den Kanton im März 2022 arbeitete die Grundbuchaufsicht des Kantons St. Gallen Musterverträge für den Alpzimmervertrag und den Baurechtsvertrag aus. Diese wurden an zwei Treffen mit den 32 Alpkorporationspräsidenten besprochen. Das zweite Treffen unter dem Dach des Alpwirtschaftlichen Vereins Toggenburg fand am 7. November 2022 statt. Markus Hobi, Leiter Landwirtschaftliches Zentrum St. Gallen in Salez, war beim Treffen als Kantonsvertreter ebenfalls dabei.

Herr Hobi, es gibt Stimmen, die sagen, der Kanton St. Gallen habe sich mit der Ausarbeitung der Musterverträge zu viel Zeit gelassen …

Markus Hobi: Auf Wunsch der Korporationspräsidenten wurde am ersten Treffen vereinbart, dass die Verträge bis Ende August überarbeitet werden und das zweite Treffen nach der Alpzeit und den Viehschauen stattfinden soll. Diese Termine wurden eingehalten.

Wie haben Sie die Stimmung am zweiten Treffen der Alpkorporationspräsidenten am 7. November 2022 empfunden?

Die überarbeiteten Musterverträge für den Alpzimmervertrag und den Baurechtsvertrag waren rasch besprochen. Insbesondere die von der Grundbuchaufsicht in Absprache mit den Grundbuchämtern vorgestellte Regelung der Übergabe von Alpgebäuden innerhalb der Familie oder des Verkaufs schaffte Klarheit, wie diese Geschäfte künftig grundbuchamtlich abgewickelt werden können.

Für Unmut sorgten die GVA-Rechnungen, da diese neu für alle Alpgebäude an den Korporationspräsidenten geschickt werden. Bei einer grossen Alpkorporation ist das ein hoher administrativer Aufwand.

Wie geht es jetzt weiter?

Nun liegt es an den einzelnen Alpkorporationen, eine Versammlung abzuhalten und zu entscheiden, ob sie Alpzimmerverträge abschliessen oder Baurechte zulassen wollen und wie die Musterverträge im Detail ausgestaltet werden. Sollten künftige Baurechte eingeräumt werden, muss die Korporationsversammlung eine Statutenänderung beschliessen, da Baurechte in den bestehenden Statuten nicht oder nur ausnahmsweise vorgesehen sind. Gerade ein Baurechtsvertrag ist sehr anspruchsvoll. Es sind viele Fragen und Details zu klären, zum Beispiel zur Kostenaufteilung für die Erschliessung und Wasserversorgung oder ein allfälliger Baurechtszins und die Kostenübernahme der Gebühren und Geometerkosten. Bei einem Alpzimmervertrag wird der Diskussionsbedarf nicht so gross sein.

Das Ganze ist ein demokratischer Prozess, der viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Aber die Alpkorporationen haben diese Zeit. Der Kanton hat keine Frist festgelegt, bis wann allfällige Anpassungen gemacht sein müssen. Es ist im Interesse der einzelnen Korporationen, ob und wie rasch sie Anpassungen machen wollen.