Es gab in der Kleinen Kammer keine Opposition: Die Ständerät(innen) haben am Montag die Motion Kolly zur Meldeplattform Digiflux in geänderter Version angenommen. Die vom Parlament als Antwort auf die Trinkwasser- und Pestizidverbots-Initiative beschlossene Mitteilungspflicht zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) soll in vereinfachter Form, auf Betriebsebene umgesetzt werden. Dafür braucht es eine Anpassung der rechtlichen Grundlage, womit der Ständerat den Bundesrat beauftragen will.
Nie obligatorisch
Kommissionssprecher Werner Salzmann (SVP, BE) erläuterte, dass die Erfassung von PSM je Parzelle freiwillig bleiben soll. «Zu keinem späteren Zeitpunkt darf dafür ein Obligatorium eingeführt werden», hielt er fest. Zwingend seien Landwirtschaft und andere Mitteilungspflichtige wie Gartenbau, Private und die öffentliche Hand gleichzubehandeln.
«Zu keinem Zeitpunkt ein Obligatorium.»
Werner Salzmann (SVP, BE) über die detaillierte Erfassung von PSM-Anwendungen.
Was die Meldung von Nährstoffen angeht, verunmögliche die weit gefasste Definition von Kraftfuttern eine annähernd praxistaugliche Umsetzung der Mitteilungspflicht, fuhr Salzmann fort. «Meldungen für Nebenprodukte aus der Lebensmittelindustrie wie Schotte, Zuckerrübenschnitzel, Futterkartoffeln oder Sortierabfälle von Früchten und Gemüsen müssen dauerhaft freiwillig bleiben.» Dies, um die sinnvolle Nutzung dieser Produkte nicht zu behindern. «Die Alternative wäre eine Zuführung zu Biogasanlagen, was auch nicht sinnvoll ist», findet der Berner.
Datenhoheit wahren
Werner Salzmann erinnerte abschliessend an die Wichtigkeit des Datenschutzes. «Es ist zentral, dass der Datenschutz und die Datenhoheit für die meldenden Akteure und die Landwirtschaftsbetriebe zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sind.» Auch verwaltungsintern dürften Daten nur mit Wissen und Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden, bekräftigte Salzmann. Im Sinne gleichlanger Spiesse müssten überdies für ausländische Anbieter von Kraftfutter, PSM und Dünger bzw. für Direktimporte die gleichen Regeln wie für Schweizer Firmen gelten.
Keine Ungleichbehandlung
Bundesrat Guy Parmelin brachte seine Unterstützung für die abgeänderte Motion Kolly zum Ausdruck. Zumal die Meldepflicht damit nicht abgeschafft werde, was seiner Meinung nach gegen Treu und Glauben verstossen hätte. «Hingegen ist der Bundesrat bestrebt und wird sich bemühen, die Umsetzung so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.»
Der Nationalrat hatte die ursprüngliche Fassung der Motion angenommen, die Landwirtschaftsbetriebe von der Pflicht zur Nutzung von Digiflux ausnehmen wollte. «Nach Ansicht des Bundesrats würde die Befreiung eines Grossteils der beruflichen Anwender eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung darstellen», sagte Parmelin. Er erinnerte an bereits unternommene Schritte, um Digiflux praxistauglich zu machen: Einbezug der künftigen Anwender, Verschiebung der Meldepflicht für PSM auf 2027, vereinfachte Version pro Betrieb und Jahr.
Höchste Priorität für Datenschutz
«Digiflux erhebt, verarbeitet und übermittelt Daten nur, wenn es eine entsprechende Rechtsgrundlage gibt», versicherte Parmelin. Der Datenschutz habe für den Bundesrat höchste Priorität und werde strikt eingehalten. In Bezug auf Nebenprodukte sei sicherzustellen, dass diese korrekt erfasst werden, um verlässliche Daten zu erhalten. «Wir sind bereit, diese Anforderungen mit der Branche zu diskutieren, um eine praxisgerechte Lösung zu finden.»
Jetzt wird noch der Nationalrat über die abgeänderte Motion Kolly beraten, bevor der definitive Auftrag an den Bundesrat geht. Ohne eine neue gesetzliche Grundlage wäre es gemäss einem Rechtsgutachten nicht möglich, die vereinfachte Meldepflicht dauerhaft weiterzuführen.
Kein Sparhammer bei den Bauern
Das Budget des Bundes für die Landwirtschaft wird für die Jahre 2026 bis 2029 nicht gekürzt. Nach dem Nationalrat hat auch die Kleine Kammer die Sparansichten des Bundesrats in diesem Bereich erfolgreich ausgebremst. Dieser wollte – unter anderem zugunsten der Armee – zuerst 2,5 und dann noch 1,5 Prozent weniger für die Förderung der Produktionsgrundlagen, von Produktion und Absatz sowie die Direktzahlungen ausgeben.
Mit den Beschlüssen zum Zahlungsrahmen für die nächsten vier Jahre sind die Höchstbeträge für die Voranschlagkredite im Bereich Landwirtschaft festgelegt. Es gibt jedoch jedes Jahr ergänzend im Parlament die Verhandlung der jeweils definitiven Summe.
