«Obwohl natürlich jedes gerissene Tier schmerzt, ist der Kanton Uri bisher mit einem blauen Auge davongekommen», betonte Damian Gisler vom Amt für Landwirtschaft. Nur dank dem Umstand, dass sich im Urnerland noch kein Wolfsrudel ausgebreitet hat, lägen die Anzahl Risse bei 54 Tieren. Er zeigte in seinen Ausführungen auf, dass in den vergangenen Monaten politische Fortschritte erreicht wurden. [IMG 2]

Gute Zusammenarbeit

Sehr wichtig sei das Teilprojekt Herdenschutz der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) gewesen, wo sich Uri stark einbringen konnte. Dabei wurden Kriterien zur Beurteilung der Zumutbarkeit vom Herdenschutz definiert. «Als diese Problematik dann plötzlich national zum grossen Thema wurde, hatten wir bereits die nötigen Antworten. Die Daten unseres Projekts flossen dann auch in die Kriterien-Liste des Bafu ein», so Gisler. So sei jetzt klar geregelt, dass Schafalpen unter zehn Normalstössen (zirka 100 mittlere Alpschafe) als nicht zumutbar schützbar gelten würden.

Geplanter Zusatzbeitrag

Abo Die Alpwirtschaft ist für viele Urner Bauernbetriebe existenziell. Für den Urner Bauernverband ist die Grossraubtierproblematik aktuell die grösste Herausforderung.  Agrarpolitik Urner Bauern sorgen sich wegen Grossraubtieren um ihr Vieh Tuesday, 29. November 2022 Ebenfalls zu politischen Diskussionen führte in der Vergangenheit der tiefe Kostendeckungsgrad des Herdenschutzes. «Dass dieser bei nur 30 Prozent aller Aufwendungen liegt, war uns ja bereits aus früheren Projekten bekannt», erklärte Damian Gisler und ergänzte: «Mit dem Vorschlag für leicht erhöhte Sömmerungsbeiträge für Schafalpen, welche in der Vernehmlassung zum Verordnungspaket 2022 vorgeschlagen wurden, waren wir Gebirgskantone überhaupt nicht einverstanden.» Dank der guten Zusammenarbeit innerhalb der RKGK konnte schnell reagiert werden, und mit den Zahlen aus früheren Projekten standen auch wichtige Argumente zur Verfügung.

Das Resultat dieses politischen Prozesses sei nun in den Vorschlägen des Verordnungspakets 2023 ersichtlich. Für Sömmerungsbetriebe soll es einen Zusatzbeitrag für geschützte Weidesysteme in der Höhe von Fr. 350.– pro Normalstoss für Schafe, Ziegen und Rinder unter einjährig geben. Voraussichtlich müssten dazu drei Voraussetzungen erfüllte werden: Die Alp ist zumutbar schützbar, hat ein bewilligtes Herdenschutzkonzept und die Massnahmen werden auch umgesetzt.

Tragfähige Koexistenz

«Dieser Zusatzbeitrag wäre ein bedeutender finanzieller Anreiz, der auf den zumutbar schützbaren Alpen etwas bewegen und wohl auch zu einer tragfähigen Koexistenz beitragen könnte», so Gisler. Herausfordernd werde aber weiterhin die Situation beim Alppersonal bleiben.

Kleinere Alpen in Nöten

Auf den nicht zumutbar schützbaren Alpbetrieben sei die Situation schwierig und werde wohl auch in Zukunft sehr anspruchsvoll bleiben. Gerade auf kleineren, hoch gelegenen Schafalpen weit oberhalb der Waldgrenze sei es sowohl aus wirtschaftlicher wie auch aus praktischer Sicht nicht möglich, mit Zäunen oder mit ständiger Behirtung Herdenschutz zu betreiben. «Die Riss-Entschädigungen werden aber wohl bleiben. Auch die Sofortmassnahmen bei Wolfsschäden bleiben erhalten und werden vom Bund entschädigt», so Damian Gisler. Dass aber über die Direktzahlungen für diese Alpen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden könnten, sei aktuell nicht absehbar.