Abo Wer bauen will, muss mit mehreren Jahren Vorbereitungszeit rechnen, insbesondere dann, wenn es sich um grössere Projekte handelt. Bauen Die Schweizer Bauern im Baufrust Friday, 7. March 2025 In der Schweiz ist klar geregelt, wo gebaut werden darf und wo nicht. Gebäude und Anlagen ausserhalb der Bauzonen brauchen eine spezielle Bewilligung, die nur unter strengen Bedingungen erteilt wird. Trotzdem wächst die bebaute Fläche ausserhalb der Bauzonen stetig. Das Bundesamt für Statistik erfasst dazu Daten in der sogenannten Arealstatistik.

Zur Siedlungsfläche zählt alles, was mit Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Erholung zu tun hat – also Strassen, Gebäude mit ihrem Umfeld, Abbaugebiete, Deponien sowie Parks und Grünanlagen. Doch der grösste Teil des Landes ausserhalb der Bauzonen besteht nicht aus Siedlungsflächen, sondern aus Landwirtschaftsland, Wald und ungenutzten Flächen wie Felsen oder Gewässer.

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Grosse regionale Unterschiede

Im höheren Mittelland, in den Voralpen, den Alpentälern und im Tessin gibt es besonders viele Gebäude ausserhalb der Bauzonen. Die Bauweise und die gewachsenen Siedlungen unterscheiden sich je nach Region stark – dazu gehören Weiler, verstreute Höfe und Maiensässe.

Die meisten Gebäude ausserhalb der Bauzonen gibt es in den Kantonen BE, SG, TI, GR und VS. In fast allen Kantonen sind die meisten davon keine Wohngebäude – nur im Kanton AR ist es anders. Bezogen auf den gesamten Gebäudebestand haben die Kantone AI, OW, UR, AR und GR die höchsten Anteile an Bauten ausserhalb der Bauzonen.

Durch den Wandel in der Landwirtschaft stellt sich immer öfter die Frage, was mit Gebäuden und Anlagen passieren soll, die für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr gebraucht werden.

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Was ändert für die Bauern?

Die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG II) bringt für die Schweizer Landwirtschaft verschiedene Änderungen mit sich. Nachfolgend sind einige wesentliche Punkte aufgeführt.

  • Vorrang der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone: Das revidierte Gesetz betont ausdrücklich den Vorrang der landwirtschaftlichen Nutzung in entsprechenden Zonen. Dies bedeutet, dass landwirtschaftliche Interessen gegenüber nichtlandwirtschaftlichen Nutzungen bevorzugt werden, um die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu verbessern.
  • Stabilisierung der Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen: Ein zentrales Ziel des RPG II ist es, die Anzahl der Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzonen zu stabilisieren. Der Bundesrat schlägt vor, das Wachstum auf maximal ein Prozent gegenüber dem Stand vom 29. September 2023 zu begrenzen. Kantone und Landwirtschaft fordern 2 Prozent.
  • Einführung von Abbruchprämien: Um nicht mehr genutzte Gebäude in Nichtbauzonen zu entfernen und die Landschaft zu entlasten, werden finanzielle Anreize in Form von Abbruchprämien eingeführt. Dieses Instrument soll dazu beitragen, die Anzahl der Bauten ausserhalb der Bauzonen zu reduzieren. Aktuell wird damit gerechnet, dass jährlich 1000 bis 2000 Gebäude abgebrochen werden. Die Kosten pro Abbruch belaufen sich im Schnitt auf 20 000 bis 30 000 Franken. Daraus ergeben sich Abbruchkosten von insgesamt 20 bis 60 Millionen Franken pro Jahr.
  • Förderung erneuerbarer Energien: Das RPG II enthält Bestimmungen zur Unterstützung der Nutzung erneuerbarer Energien. Ziel ist es, die Energieversorgung zu stärken, wobei negative Auswirkungen auf Biodiversität sowie landwirtschaftliche und baukulturelle Qualitäten minimiert werden sollen.
  • Einführung des Planungs- und Kompensationsansatzes: Ein neuer Ansatz im RPG II ist der Planungs- und Kompensationsansatz. Dieser gibt den Kantonen mehr Kompetenzen und ermöglicht es, spezifische Lösungen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen zu entwickeln, die den regionalen Besonderheiten Rechnung tragen.

In Zahlen
 
618 000 Gebäude in der Schweiz stehen ausserhalb der Bauzone, das sind 19 % aller Gebäude.

416 000 davon sind Gebäude ohne Wohnnutzung und

202 000 davon sind Gebäude mit Wohnnutzung.

119 000 ha oder 36 % aller Siedlungsflächen in der Schweiz liegen ausserhalb der Bauzonen.

64 000 ha davon sind Verkehrsflächen, z. B. Strassen.

9000 ha sind besondere Siedlungsflächen, z. B. Zonen für Materialabbau und Deponien.

7500 ha sind Erholungs- und Grünanlagen, z. B. Golfplätze, Freizeitanlagen.

38 500 ha sind Gebäude inkl. Umschwung, z. B. landwirtschaftliche Gebäude inkl. Umschwung.