Am 18. Juni kommt im Kanton Thurgau die Vorlage über die Änderung des Energienutzungsgesetzes – kurz: flexibler Energiefonds – zur Abstimmung. Die Gesetzesänderung fordert, dass die Fördersumme für den Fondsbestand nicht mehr durch 12 bis 22 Mio Franken begrenzt wird. Stattdessen soll der Fonds mindestens 12 Mio Franken betragen und die Obergrenze aufgehoben werden.
Für die Landwirtschaft sind gemäss Kanton 2022 Fördergelder in der Höhe von 3,8 Mio Franken zugesichert worden. Das sind rund 8,75 Prozent der Gesamtsumme der Förderzusagen im Jahr 2022. Zur Abstimmung kommt es, weil die SVP als einzige Partei das Referendum gegen die parlamentarische Initiative «Flexibler Energiefonds» ergriff. Alle anderen grossen Parteien unterstützen die Vorlage. Befürworter und Gegner des flexiblen Energiefonds gibt es auch in Landwirtschaftskreisen. Die Kantonsräte Josef Gemperle (Mitte) und Eveline Bachmann (SVP) legen die Gründe auf den Tisch, die aus ihrer Sicht für und gegen die Aufhebung der Obergrenze sprechen. Gegnerin Eveline Bachmann möchte an der bewährten Praxis mit maximal 22 Millionen Franken Fördergeldern aus dem Energiefonds festhalten.
Kommentar: Der Energiefonds wurde noch nie ausgeschöpft
[IMG 2] Als Bäuerin und Kantonsrätin ist mir die Eigenverantwortung sehr wichtig. Ich möchte diese nicht schwächen. Darum setze ich mich für ein Nein zum flexiblen Energiefonds ein. Der Energiefonds besteht seit zehn Jahren. Er muss jeweils am Anfang eines neuen Jahres mindestens 12 und maximal 22 Mio Franken enthalten. Über die Höhe des Betrages, der aus dem kantonalen Ertragsüberschuss in den Fonds fliesst, kann der Kantonsrat jährlich abstimmen.
Ich sehe dies als eine gute und bewährte Handhabung. Die Auszahlung an das einzelne Projekt erfolgt mittels Antrags über ein Förderprogramm, welches das kantonale Amt für Energie verwaltet. Bis heute wurden noch nie mehr Förderbeiträge als 14 Mio Franken pro Jahr ausbezahlt. Die Obergrenze von 22 Mio Franken wurden noch nie erreicht. Somit mussten auch noch nie Projekte aus finanziellen Gründen abgewiesen werden.
Einsprachen sind das grössere Problem
Man kann sich nun fragen: Verhindern wir bei einem Nein nicht den Bau von Biogasanlagen auf Landwirtschaftlichen Betrieben? Nein, das tun wir nicht. Biogasanlagen werden häufig durch Einsprachen aus der Nachbarschaft, durch Umweltverbände oder durch den Landschaftsschutz verhindert. Und auch für Wärmepumpen und E-Autos braucht es keine Förderung mehr. Da funktioniert der Markt.
Durch die staatlichen Fördermittel bei neuen Technologien wird der Wettbewerb verzerrt und das bringt uns auf Dauer nicht weiter.
«Wenn mehr Geld aus dem kantonalen Überschuss neu in den Energiefonds fliessen soll, wird es zwangsläufig an einem anderen Ort fehlen.»
Eveline Bachmann zur Umverteilung des Geldes
Mit einer Aufhebung der Obergrenze des Energiefonds nehmen wir Einsparungen bei der Bildung, der Kultur, der Gesundheit, der Polizei, der Landwirtschaft oder dem öffentlichem Verkehr in Kauf. Genügend Energie zur Verfügung zu haben, ist essenziell, aber auch die Sicherheit, ein funktionierendes Gesundheitssystem und die Bildung erachte ich als sehr wichtig.
Begehrlichkeiten, die nicht zielführend sind
Viel Geld hilft nicht zwingend viel, im Gegenteil. Wenn der Energiefonds ins Unendliche geäufnet werden kann, weckt das Begehrlichkeiten, die nicht sicher zielführend sind. Ich bin nicht gegen den Fortschritt. Ich möchte diesen aber nicht durch marktverzerrende Massnahmen in eine falsche Richtung lenken. Helfen Sie mit, unsere Eigenverantwortung in Sachen Energie zu stärken und stimmen Sie am 18. Juni Nein zum flexiblen Energiefonds des Kantons Thurgau.
Zur Person
Eveline Bachmann aus Frauenfeld ist Bäuerin, Vorstandsmitglied des Verbands Thurgauer Landwirtschaft und Thurgauer SVP-Kantonsrätin.

