Abo Im Unteren Tösstal prägen Reben, Wiesen, Weiden und Ackerflächen das Landschaftsbild. Das soll erhalten werden, aber nicht mit noch grösseren Auflagen. Schutzverordnung Unteres Tösstal So nicht, sagt der ZBV und fordert einen Marschhalt: «Die Schutzverordnung muss überarbeitet werden» Sunday, 18. December 2022 «Die von der Landwirtschaft freiwillig erbrachten Leistungen für eine schutzwürdige Landschaft werden nicht gewürdigt», sagt Ferdi Hodel, Geschäftsführer des Zürcher Bauernverbands (ZBV). Es geht um den Entwurf der Schutzverordnung für das untere Tösstal, mit dem der ZBV aus landwirtschaftlicher Sicht nicht einverstanden ist. Der ZBV hätte sich praxisnah und konstruktiv in den Planungsprozess eingebracht, um eine für alle Parteien akzeptable Lösung zu finden. Auch hätte man versucht, betroffene Landwirte zur Zusammenarbeit zu motivieren. «Nun müssen wir leider feststellen, dass unser partnerschaftlicher Ansatz nicht zielführend war und unsere Anliegen nicht ernst genommen wurden», so der Zürcher Bauernverband.

Regulieren statt motivieren

Die Fachstelle Naturschutz des Kantons Zürichs hat den Entwurf für die Umsetzung der geplanten Schutzverordnung im unteren Tösstal erarbeitet. Dieser liegt noch bis Ende Woche in den Gemeinden auf. Seine Kritik hat der ZBV nun detailliert und fachlich begründet dem Amt zugestellt und öffentlich gemacht.

Kritisiert wird, dass mit der starken Regulierung jegliche Motivation zerstört und die freiwillige Erbringung von künftigen Leistungen verhindert werde. Damit riskiere der Kanton einen Qualitätsverlust bei diesen Flächen, mahnt der ZBV. Als besonders verheerend erachtet der ZBV, dass vorbeugend Anspruch auf Flächen geltend gemacht werde, die heute nach Natur- und Heimatschutzgesetz nicht als schutzwürdig eingestuft seien. «Diese prophylaktische Unterschutzstellung von Flächen ist im Rahmen einer Schutzverordnung höchst problematisch», sagt denn auch Ferdi Hodel.

Auch würden durch unklare Vorgaben des Kantons der Willkür Tür und Tor geöffnet. Die Präzisierungsvorschläge, die der ZBV eingebracht habe, hätte man nicht berücksichtigt.

Der Kanton hält in der Schutzverordnung an pauschal festgelegten Schnittzeitpunkten fest, was für den ZBV unsinnig ist. Zudem fordert der ZBV, dass die Bekämpfung von Neophyten zwingend im Rahmen der Schutzverordnung geregelt sein müsse. Das sei eine unabdingbare Voraussetzung für ein ausgewogenes Miteinander von Naturschutz und produzierender Landwirtschaft.

Weiter seien generelle Vorgaben und Ausnahmebewilligungen nicht auf einen Bewirtschafter auszustellen, sondern auf genau bezeichnete Flächen. Weidebewilligungen dürfe man nicht auf einzelne Tierarten beschränken.

Zurück in Korrekturmodus

Der ZBV hat seine Forderungen, die mit den betroffenen Landwirten abgesprochen waren, der Fachstelle Naturschutz zugestellt und hofft, dass noch bedeutende Korrekturen vorgenommen werden - auch um «unnötige Verhandlungen juristischer Art» zu vermeiden.