Nicht nur für den Wolf gelten seit dem 1. Februar 2025 neue Regeln, sondern auch für den Umgang mit dem Biber. Wenige Tage, nachdem die definitive Version der neuen Jagdverordnung (JSV) veröffentlicht worden ist, haben Birdlife, der Schweizer Tierschutz, Pro Natura und fünf weitere Organisationen die Petition «Keine unnötigen Biber-Abschüsse» gestartet.

Abo Biber errichten teils beeindruckende Dämme und stauen so das Wasser auf, um den Eingang ihrer Wohnkessel dauerhaft unter der Oberfläche zu halten. Das schafft nebenbei einen diversen Lebensraum. Jagdverordnung Probleme mit immer mehr Bibern: Soll es den Nagern an den Kragen gehen? Monday, 20. May 2024 Bisher hätten die Kantone nämlich einen «sehr vernünftigen» Umgang mit dem Nagetier gepflegt. Sie sollten auch weiterhin auf «Scheinlösungen mit dem Gewehr verzichten». Vergangene Woche wurde die Petition mit über 26 000 Unterschriften in Bern eingereicht.

«Bewährte Lösungen»

Die beteiligten Natur- und Tierschutzorganisationen sehen die neue JSV als ein völlig falsches Signal des Bundesrates und wollen die Kantone in ihrer bisherigen Praxis bestärken. «Der Bundesrat suggeriert mit Verordnung und Erläuterung, dass der Abschuss von Bibern eine Lösung und eine Notwendigkeit zur Verhinderung von Schäden sei. Beides ist falsch», so ihre Mitteilung.

Es sei auf bewährte Lösungen zu setzen. «In den meisten Kantonen gibt es Biber-Berater(innen)», sagt Birdlife-Geschäftsführer Raffael Ayé auf Anfrage. Diese könnten helfen, je nach Situation die geeigneten Massnahmen zu finden. Die Lösungen reichen von Schutzzäunen und -gittern über die gezielte Ufergestaltung oder das Umwandeln von Acker- in Grünland bis zu Entschädigungen. Mit kantonaler Bewilligung sind auch Massnahmen an Dämmen möglich.

Die Petitionäre betonen die wichtige Rolle des Bibers in Ökosystemen: Durch seine Dämme würden wertvolle stehende oder langsam fliessende Gewässer entstehen. «Der Biber schafft damit Lebensräume für zahlreiche weitere Arten, seien es Libellen, Amphibien, Fische oder sogar den Eisvogel.» Ausserdem helfe er, Wasser länger in der Landschaft zu halten und wirke so der Austrocknung entgegen.

Nur Schäden im Blick

Nicht alle begrüssen es, wenn Biber diese ökologische Rolle spielen, da sie mit Nebenwirkungen verbunden ist. «Es besteht ein bisschen die Gefahr, dass, immer wenn eine Art eine positive Wirkung auf Landbesitzer(innen) hat, der Beitrag der Natur als selbstverständlich angenommen wird», meint Raffael Ayé, «Natur ist ja gratis.» Darüber spreche man nicht, wohingegen negative Auswirkungen als Schaden wahrgenommen würden. «Fakt ist: Die Gewässer brauchen Raum. Und auch der Biber braucht den Gewässerraum», fährt Ayé fort. In vielen Kantonen hinke die Ausscheidung des Gewässerraums dem gesetzlichen Auftrag allerdings stark hinterher, was Konflikte verschärfe. Seiner Meinung nach sollte man allfällige Biberschäden auf ähnliche Weise als Fakt akzeptieren, wie z. B. Hagelschlag. «Wenn ein Gewittersturm das Gemüse kaputt macht, dann fragt niemand, ob man den Schaden akzeptiert», gibt er zu bedenken. Die Natur- und Tierschutzorganisationen begrüssen aber, dass die JSV neu ausgeweitete Entschädigungen vorsieht (siehe Kasten).

Abschüsse werden als Scheinlösung kritisiert, weil Biber frei werdende Reviere rasch wieder besetzen. Ähnlich wie beim Wolf «Problembiber» zu entfernen, hält Raffael Ayé nicht für sinnvoll.

Keine starken Abweichler

«Mir sind in den letzten Jahrzehnten keine Fälle von Biber-Individuen mit stark abweichendem Verhalten im Sinne von Schaden oder Gefährdung zu Ohren gekommen», betont der Birdlife-Geschäftsführer. Die Unterschiede zwischen Wolf und Biber seien gross. Er empfiehlt Landwirten, frühzeitig mit kantonalen Biber-Beratungsstellen, Wildhütern oder Jagdaufsehern Kontakt aufzunehmen, wenn sich in der Region neu ein Biber ansiedelt.

Zur Biberfachstelle des Bafu geht es hier

Das gilt jetzt
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Kantone können für einzelne Biber eine Abschussbewilligung erteilen, wenn diese:

- Erhebliche Schäden anrichten
- Oder eine Gefährdung von Menschen darstellen
- Und sich Schaden und oder Gefährdung nicht mit zumutbaren Massnahmen verhüten lassen.

Auch bei Drainagen
Folgendes gilt als erheblicher Schaden:

Untergraben: von für den Hochwasserschutz relevanten Uferböschungen, oder Bauten und Anlagen in öffentlichem Interesse oder von landwirtschaftlichen Erschliessungswegen.
Überflutung: von Siedlungen oder Bauten und Anlagen in öffentlichem Interesse, Rückstau in landwirtschaftliche Drainagen, wenn dadurch Fruchtfolgeflächen betroffen sind.
Besiedeln: dauerhafter Aufenthalt in Wasseraufbereitungs- oder Kläranlagen.

Bund beteiligt sich
Der Bund übernimmt 50 Prozent der Kosten für Schäden an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen, sofern der Kanton die Restkosten übernimmt und vorgängig die zumutbaren Schutzmassnahmen fachgerecht umgesetzt worden sind. Diese umfassen z. B. Zäune, Drahtmanschetten an Bäumen, Metallplatten (bei Wegeinbrüchen) und Biberkunstbauten, die Vergitterung von Drainage-Ein- und Ausläufen oder auch weitere, durch die Kantone bestimmte Massnahmen.
Zusätzlich beteiligt sich das Bundesamt für Umwelt (Bafu) mit maximal 30 Prozent an den Kosten der Kantone für gewisse Präventionsmassnahmen sowie mit maximal 50 Prozent an der kantonalen Planung derselbigen.