Ohne Diskussion und gar einstimmig genehmigt wurde Anfang Dezember im Luzerner Kantonsrat bei der Behandlung der Vorstösse zur Landwirtschaft lediglich das Postulat von Landwirt Hanspeter Bucheli, Mitte, Ruswil. Dieses verlangt, dass der Regierungsrat dafür sorgen soll, dass landwirtschaftliche Produktionsstätten durch Umzonungen von Weilerzonen nicht sanierungspflichtig werden. Damit sollen Konfliktsituationen wegen Geruchs- und Lärmimmissionen vermieden werden. Im neuen Raumplanungsgesetz sind nun entsprechende Formulierungen vorgesehen.
Gemeinsame Lösungen
Lediglich als Postulat und nicht wie von den Antragstellern um Laura Spring, Grüne, als Motion wurde der überparteilich unterstützte Vorstoss für einen Massnahmenplan und eine verlässliche Perspektive für die Umsetzung von raumplanerischen Massnahmen in der Landwirtschaft genehmigt. Konkret geht es um Wildtierkorridore, Gewässerraumausscheidungen und weitere Schutzzonen. Die Betroffenen bräuchten fachliche Unterstützung, die Kommunikation sei zu verbessern und erwartet werden gemeinsam erarbeitete Lösungsansätze. Diese Anliegen waren bei der Mehrheit im Rat unbestritten, die Mehrheit wollte aber keinen verbindlichen neuen Massnahmenplan beschliessen.
Gegen Verhinderungspolitik
Mehr zu reden gab die Anfrage von Ruedi Amrein mit Fragen zur raumplanerischen Praxis, zumal dieser mit den Antworten der Regierung nicht zufrieden war.
Auch Landwirt Thomas Grüter, Mitte, wies auf den grossen Unmut wegen der Umsetzung des Raumplanungsrechts in der Landwirtschaft hin. Es gebe bei Auflagen nicht nur Schwarz-Weiss, sondern es sollten Lösungen vor Ort gesucht werden. Der Spielraum auf Verordnungsstufe werde nicht ausgenutzt, es liege einiges im Argen und oft werde auf einer sturen Haltung beharrt. «Es braucht eine Ermöglichungspolitik, nicht eine Verhinderungspolitik.» Auch Laura Spring, Grüne, sieht Handlungsbedarf und erwartet eine gesamtheitliche Betrachtung, welche Weiterentwicklungen der Betriebe ermöglicht. Regierungspräsident Fabian Peter versprach eine bessere Ausnutzung des Handlungsspielraums, man wolle ermöglichen und nicht verhindern. Es gebe aber Schranken – und eben Zielkonflikte. An einem runden Tisch sollen Problemfälle besprochen werden.
