Abo Hier gibt es das RTK zum Schnäppchenpreis. Schweizer Landwirte im grünen Gebiet können bereits heute profitieren Landtechnik RTK zum Aktionspreis - hier profitieren Schweizer Landwirte vom deutschen Signal Friday, 28. July 2023 In der Schweiz betreibt der Bund respektive das Bundesamt für Landestopografie (Swisstopo) ein eigenes Netz GNSS-Permanentstationen. Dieses Netz steht unter dem Produktnamen Swipos-GIS/GEO auch privaten resp. kommerziellen Nutzern gegen ein eLizenzgebühr für die präzise Positionsbestimmung in Echtzeit im Zentimeterberich zur Verfügung. 

Wir haben Markus Heilig vom Bundesamt für Landestopografie, Swisstopo ein paar Fragen zum RTK-Lizenzmodell gestellt.

Woraus besteht eigentlich eine RTK-Lizenz?

Swipos-GIS/GEO ist der von swisstopo angebotene RTK-Dienst für professionelle Anwendungen mit Genauigkeitsanforderungen im Zentimeterbereich und bietet echtzeit-kinematische (RTK) Korrekturdaten für eine virtuelle Referenzstation (VRS),  basierend auf den Daten der 31 AGNES-Stationen und mehrerer Stationen im umliegenden Ausland. swipos-GIS/GEO steht in der Schweiz überall dort zur Verfügung, wo der GNSS- und GSM-Empfang möglich ist. Eine detaillierte Beschreibung von Swipos-GIS/GEO ist unter swipos-GIS/GEO Positionierungsdienste - swisstopo (admin.ch) zu finden.
Eine swipos-GIS/GEO Lizenz berechtigt die Lizenznehmerin zum Zugriff auf den RTK-Korrekturdienst (für Messungen in Echtzeit) und auf Rohdaten im RINEX-Format (für Post Processing Auswertungen) zu der für den jeweiligen Lizenztyp zugelassenen Nutzung (siehe hierzu Kap. 2 in den swipos-AGB, verfügbar unter
Positionierungsdienst swipos - swisstopo (admin.ch)). Pro Lizenz kann nur eine aktive Verbindung mit dem RTK-Korrekturdienst hergestellt werden. Die swipos-AGB’s werden bei der Bestellung durch die Lizenznehmerin akzeptiert und bilden einen integralen Bestandteil der Geschäftsbeziehung.

Wer ist für die Bereitstellung, Verfügbarkeit und Wartung des RTK-Korrekturdiensts von Swisstopo verantwortlich?

[IMG 2]Der RTK-Korrekturdienst Swipos wird vom Bundesamt für Landestopografie swisstopo betrieben, gewartet und verantwortet.

Was ist die Leistung der Wiederverkäufer in Zusammenhang mit swipos-GIS/GEO?

Ein Wiederverkäufer vertreibt die swipos-Dienste und verpflichtet sich in diesem Rahmen zur Erbringung des 1st Level Supports des Swipos-Dienstes sowie dem Inkasso der Nutzungsgebühren. Der Wiederverkäufer ist dabei wie Swisstopo zur Einhaltung der Gebührenverordnung (siehe hierzu AS 2023 141 - Verordnung des VBS über die Gebühren des Bundesamtes für Landestopografie (GebV-swisstopo) (admin.ch)) und der Preisliste gemäss swipos Dienste - Preise und Bestellung - swisstopo (admin.ch) verpflichtet.
 

Warum ist der Preisunterschied von 1500 Franken jährlich in der Schweiz zu 150 Euro in Baden-Württemberg (einmalig), resp. in einigen Deutschen Bundesländern gratis, so hoch?

Swipos stellt den GNSS-gestützten Zugang zum Schweizer Referenzrahmen LV95 sicher und muss diesen kostendeckend betreiben. Bei der Anpassung der Gebührenverordnung am 1. April 2023 (siehe Medienmitteilung unter Administrative Vereinfachungen swipos - swisstopo) wurde darüber hinaus darauf geachtet, die aktuelle Marktsituation nicht zu verzerren. Im Gegensatz zu einigen deutschen Bundesländern gibt es in der Schweiz keinen politischen Auftrag zur kostenlosen Bereitstellung eines RTK-Positionierungsdienstes.
 

Warum ist der Einstiegspreis mit 1'500 Franken sehr hoch für eine einzelne Lizenz gegenüber weiteren Lizenzen (ab 4. Lizenz 200 Franken) was ist genau die Überlegung dahinter, resp. sind die Kosten gerechtfertigt?

Bei der Anpassung der Gebührenverordnung am 1. April 2023 wurde darauf geachtet, die aktuelle Marktsituation nicht zu verzerren. Ein weiterer Grund für die höhere Gebühr der ersten Lizenz sind die mit jedem Kunden verbundenen Supportaufwände sowie ein Betrag an die Grundkosten der Swipos-Infrastruktur.
 

Wenn Landwirte sich selbständig zu einer IG organisieren würden – mit einem Ansprechpartner etc. Würde diese IG ebenfalls von tieferen und kumulierten Lizenzgebühren profitieren?
Dazu ein fiktives Beispiel: Eine IG RTK fragt an für 100 Lizenzen – dies würde sich auf 221 Franken pro Lizenz summieren (ohne MWST), würde das für die Swisstopo gehen, resp. wäre das möglich?

Aus Sicht Swisstopo ist das von Ihnen skizzierte fiktive Beispiel mit der aktuell geltenden Gebührenverordnung nicht vereinbar, da die Lizenznehmer (Nutzer) de facto die Landwirte sind. Für jeden Lizenznehmer gilt die Gebührenverordnung, sprich 1500 Franken für die erste Lizenz, 600 Franken für die zweite und dritte Lizenz, 200 Franken für jede weitere Lizenz.
 

Schweizer Landwirte in den nördlichen Kantonen können bereits heute vom günstigen deutschen sapos-System profitieren (Datenaustausch Swipos und Sapos) wird diese Zusammenarbeit weiterhin bestehen?

Ja, die gute Zusammenarbeit mit Sapos besteht weiter und die gegenseitige Integration grenznaher Messtationen in den Nachbarländern zur Gewährleistung einer guten Genauigkeit auch in den Grenzregionen wird aufrechterhalten. Es ist jedoch zu bemerken, dass die Positionierungsdienste der verschiedenen Länder Koordinaten in den jeweiligen nationalen Referenzsystemen liefern. So misst beispielsweise ein Sapos-Nutzer in Schaffhausen nicht im offiziellen Koordinatensystem der Schweiz basierend auf dem Bezugsrahmen LV95, sondern im Bezugsrahmen DREF91 von Deutschland. Der Nutzer ist in diesem Fall selbst verantwortlich für die korrekte Koordinatentransformation ins Schweizer System. Dies gilt sinngemäss auch im umgekehrten Sinn, also der Nutzung von Swipos im Ausland (siehe hierzu die FAQ mit dem Titel «Gibt es eine Distanz-Beschränkung für GNSS-Bestimmungen mit Swipos ausserhalb der Schweiz?»).

Preisbeispiele Swisstopo

1. Landwirt A bezieht für seine drei Traktoren je eine Lizenz, direkt bei Swisstopo. Er bezahlt eine jährliche Gebühr von 2'700 Franken. (Erste Lizenz 1'500 Franken + zweite und dritte Lizenz je 600 Franken) (ohne MwSt.) Eine Lizenz kostet ihn folglich im Durchschnitt 900 Franken.
2. Wiederverkäufer B bezieht pro Kunde die erforderlichen Lizenzen und erhält dabei einen Mengenrabatt. Mit dieser Marge deckt er die Kosten für den 1st Level Support.
-Wenn er also einen Kunden hat mit nur einer Lizenz, bezahlt er an
 Swisstopo 1500 Franken Lizenzgebühren (die er dem Kunden weiterverrechnet) minus Mengenrabatt.
-Bei einem weiteren Kunden, der drei Lizenzen benötigt, bezahlt er 2700 CHF abzüglich des Mengenrabatt.
-Hätte er einen weiteren Kunden mit 100 Lizenzen, würde er 22'100 CHF bezahlen, minus Mengenrabatt.

3. Wiederverkäufer C bezieht die Lizenzen bei Swisstopo, betreibt mit diesen ein eigenes Hardware- und Softwareprodukt und verrechnet den Endkunden seinen eigenen Preis. Trägt aber dabei das volle unternehmerische Risiko.

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