Mit dem Inkrafttreten des revidierten Gewässerschutzgesetzes startete 2011 eine weitere Etappe im Schweizer Gewässerschutz. Die Projekte zur Revitalisierung von Gewässern und die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen wurden in landwirtschaftlichen Kreisen heiss diskutiert; nicht zuletzt, weil diese oft mit Nutzungseinschränkungen einhergehen.
119 Hektaren LN sind betroffen
Holte man alle eingedolten Bäche im Kanton Solothurn an die Oberfläche, würden 54 Hektaren Landwirtschaftsfläche von der Nutzung ausgeschlossen. Dies entspricht 0,15 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Kanton. Davon fallen 29 Hektaren auf heutige Fruchtfolgeflächen, wie eine Abschätzung des Amtes für Umwelt des Kantons Solothurn zeigt. Weitere 65 Hektaren LN könnten als Folge einer vollständigen Ausdolung nur extensiv bewirtschaftet werden.
Zu einer Kompensation dieser Flächen kommt es, wenn ein Wasserbauprojekt mehr als 2500 Quadratmeter Fruchtfolgefläche beansprucht, teilt das Amt mit. Diese erfolgt dann beispielsweise als Aufwertung von mangelhaften Böden, durch Auszonungen oder über einen Rückbau von bestehenden Anlagen.
Eine Planung über 80 Jahre
Christoph Dietschi vom Amt für Umwelt des Kantons Solothurn betont, dass die Ausdolung und die Aufwertung von offenen, aber kanalisierten Fliessgewässern eine sehr langfristige Aufgabe sei. So sind in den ersten 20 Jahren auf 41 Kilometern Gewässeraufwertungen vorgesehen. Bis in 80 Jahren soll dann eine Gewässerstrecke von rund 330 Kilometern revitalisiert werden.
Die Umsetzung dieser Massnahmen erfolgt durch die Gemeinden und die kantonale Wasserbaufachstelle. Über eine effektive Ausdolungspflicht und allfällige Ausnahmebewilligungen entscheidet dann das Bau- und Justizdepartement.
Die Landwirtschaftsfläche schonen
Der Solothurner Bauernverband (SOBV) wehre sich vehement gegen flächendeckende Ausdolungen von Fliessgewässern im Landwirtschaftsgebiet, konstatiert der Geschäftsführer Edgar Kupper.
«Es muss unbedingt eine Priorisierung vorgenommen werden.»
Edgar Kupper, Geschäftsführer Solothurner Bauernverband.
Die landwirtschaftliche Nutzfläche soll im Sinne einer Interessensabwägung möglichst geschont werden. Weiter verlange der SOBV, dass die betroffenen Flächen auch nach den Revitalisierungen im Eigentum der Landwirt(innen) bleiben. So können BFF-Elemente angelegt und eine gute Bewirtschaftung sichergestellt werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Flächen verunkrauten.
Diese Anliegen will der SOBV zusammen mit Vertreter(innen) aus der Landwirtschaft auch bei der Renaturierung Oesch einbringen, die sich momentan in der Vernehmlassung befindet.
Der SOBV setzt sich ein
Auch der Grundwasserschutz bleibt im Kanton Solothurn aktuell. So werden die Schutzzonen, die eine öffentliche Grundwasserfassung umgeben, periodisch überarbeitet. Die landwirtschaftliche Nutzung wird dann eingeschränkt, wenn die entsprechenden Flächen in die Zonen S1 und S2 fallen. Während Erstere komplett von der Nutzung ausgeschlossen sind, muss auf Flächen in S2 beispielsweise auf flüssige Hofdünger verzichtet oder die Menge an Mist reduziert werden. Die Entschädigungen richten sich nach Art und Grösse der betroffenen Fläche.
«Wir setzen uns dafür ein, dass solche Ausscheidungen verhältnismässig sind», erklärt Kupper. So habe sich der SOBV beispielsweise dafür engagiert, dass neue Grundwassernutzungen keine Hofstandorte betreffen.
Mitspracherecht gewünscht
Generell verlange der SOBV von den kantonalen Behörden, dass die Betroffenen von Anfang an in die Projekte eingebunden werden. «Es geht nicht, dass die kantonalen Behörden über die Köpfe der Grundeigentümer bestimmen», meint Kupper.
Neue Vorlage zum Grundwasserschutz wird erarbeitet
In der Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Gewässerschutzverordnung, welche per 1. Februar in Kraft trat, war auch eine Regelung zum Grundwasserschutz vorgesehen. Diese wurde aber aus der Vorlage herausgelöst. Neu wird diese mit verschiedenen Aufträgen und Motionen, die sich mit dem Grundwasserschutz befassen, in einer gemeinsamen Gesetzesvorlage umgesetzt. Dies erläuterte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) auf Anfrage der BauernZeitung. Gleichzeitig könne im Rahmen einer neuen Vorlage auch die nach der heutigen Gesetzgebung nötige Bezeichnung der Zuströmbereiche umgesetzt werden. In diesem Bereich bestehen weiterhin Vollzugsdefizite, so dass der Schutz der Trinkwasserversorgung nicht überall gewährleistet sei. Das Bafu werde in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Akteuren einen Vorschlag ausarbeiten und die bisher geltende Umsetzungsfrist bis 2034 prüfen.
