Viele Menschen kaufen und verkaufen gerne online, seien es gebrauchtes Spielzeug, Kleider oder Autos, Landmaschinen usw. Der Handel unter Privaten findet heute vorwiegend über Online-Marktplätze oder teilweise auch auf Social Media statt.
Kreative Betrüger(innen)
Doch Vorsicht: Obwohl viele Transaktionen problemlos verlaufen, kommt es auf Online-Marktplätzen zu Betrug. Die Betrüger(innen) sind kreativ, flexibel und passen ihre Vorgehensweisen laufend an.
Die folgenden Betrugsformen kommen laut der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) am häufigsten vor. Es gibt Abwandlungen davon oder die verschiedenen Maschen werden kombiniert.
Masche 1: Scheinware
Bei Angeboten mit Scheinware handelt es sich um vermeintlich seriöse Verkäuferinnen oder Verkäufer, die gegen Vorauszahlung interessante Produkte, Fahrzeuge oder Immobilien anbieten, in deren Besitz sie jedoch nicht sind bzw. die sie nie liefern. Stutzig machen sollte dabei der günstige bis unrealistisch tiefe Preis. Die Kaufinteressierten erhoffen sich ein Schnäppchen und werden im persönlichen Kontakt zeitlich unter Druck gesetzt.
Nach dem Kauf werden die Käufer(innen) gebeten, das Geld im Voraus zu überweisen. Die Ware wird jedoch nie geliefert bzw. das Fahrzeug nie übergeben und die bereits einbezahlte Summe wird nicht zurückerstattet. Teilweise werden bei der Transaktion auch gleich noch die Kreditkartendaten gestohlen (Phishing).
Masche 2: Scheinkäufer
Auch Verkäufer(innen) werden übers Ohr gehauen. Bei der Variante des «Scheinkäufers» meldet sich ein betrügerischer Käufer oder eine betrügerische Käuferin. Diese möchten einen meist teuren Artikel erwerben, z. B. eine Landmaschine, gaukeln aber vor, im Ausland zu leben und die Maschine deswegen nicht besichtigen zu können.
Darauf folgt ein gefälschter, meist schlecht leserlicher Zahlungsbeleg oder eine gefälschte Bestätigung einer Banküberweisung. Sobald das Fahrzeug übergeben wurde, bricht der Kontakt ab.
Eine dreistere Variante ist der Kaufbetrug mit Differenzzahlung. Hier bezahlt der Käufer scheinbar zu viel und bittet den Verkäufer, die Differenz zurückzuerstatten. Allerdings wird die vermeintlich erste Überbezahlung nie ausgelöst. Manchmal wird auch behauptet, die Überweisung sei blockiert und der Verkäufer müsse erst gewisse Spesen übernehmen.
Masche 3: Fake-Lieferdienst
Bei dieser Betrugsform meldet sich eine interessierte Person auf eine Kleinanzeige beim Verkäufer bzw. bei der Verkäuferin und erklärt, dass sie die Ware nicht selbst abholen könne.
Sie schlägt vor, die Transaktion über einen Lieferdienst abzuwickeln. Der oder die Verkäufer(in) muss entweder eine Gebühr im Voraus zahlen, welche er oder sie danach wieder zurückerhalten soll (Vorschussbetrug), oder soll die Kreditkartendaten beim vermeintlichen Lieferdienst eingeben (Phishing).
Masche 4: Vorschussbetrug
Die Betrüger bitten den Verkäufer unter einem Vorwand wie Transportgebühren oder zu viel einbezahltes Geld um einen Vorschuss. Das Geld wird aber nie zurückbezahlt, an der Ware ist der vermeintliche Käufer nicht interessiert.
Das Gleiche kommt bei betrügerischen Immobilieninseraten vor, indem für die Besichtigung eine Kaution hinterlegt werden muss. Die Wohnung existiert aber gar nicht.
Masche 5: Datenklau
Kriminelle greifen auf bestehende Benutzerkonten zu und nutzen diese für betrügerische Angebote. Insbesondere Konten mit schwachen Passwörtern oder Passwörter, die für mehrere Plattformen verwendet werden, können schnell missbraucht werden. Dasselbe gilt für Konten, deren Daten im Vorfeld via Phishing abgefangen wurden.


