Eigentlich ist es Schnee von gestern. Aber anscheinend haben noch nicht alle bemerkt, dass es geschneit hat. Informiert wurde jedenfalls über längere Zeit auf allen möglichen Kanälen. Auch die BauernZeitung hat bereits mehrfach dazu berichtet.

SBV findet Klonen fragwürdig

Worum geht es? Der Schweizer Bauernverband (SBV) erachtet die Methode des Klonens als fragwürdig. Um sicherzustellen, dass die Schweiz klonfrei bleibt hat der SBV das Reglement für sein Qualitätssicherungsprogramm QM-Schweizer Fleisch bereits 2018 entsprechend angepasst. Er schliesst darin den Einsatz von Genetik von Klontieren und deren Nachkommen ab 1. Januar 2019 explizit aus.

Avalanche ist nur einer

Wie eine Recherche der BauernZeitung hervorbringt, stehen aber diverse Nachkommen solcher Klontiere in der Schweiz. Das herauszufinden, ist keine Hexerei. Vom Rotfaktorstier Dymentholm Mr Apples Avalanche beispielsweise sind beim grössten Viehzuchtverband Swissherdbook neun Tiere registriert. Dieser McCutchen-Sohn stammt aus einem Klon von Regiment Apple EX-96 ab, und zwar von Khw Regiment Apple C (wir berichteten). Auch von seinen Söhnen stehen bereits mehrere Tiere im Land. Einige davon kalben in den kommenden Wochen und Monaten ab.

Wegschütten reicht laut Reglement nicht

Spätestens dann gelangt Milch von solchen Tieren in den Umlauf, oder aber, die Züchter schütten diese weg. Um das Reglement QM-Schweizer Fleisch zu erfüllen, reicht das Wegschütten aber nicht, wie Janina Marti, Leiterin Agriquali beim SBV, erklärt. Solche Tiere, die meist als Embryo ins Land gelangen, sind nicht QM-konform. Das heisst, dass ihre Produkte deshalb nicht unter Suisse Garantie vermarktet werden können. «Um das QM-Schweizer-Fleisch-Reglement zu erfüllen müssen diese Tiere aus dem Bestand genommen werden», erklärt Marti.

Nicht verboten, aber …

«Rechtlich ist es nicht verboten, Rindersperma oder Embryonen aus einem Klon einzuführen. Für die Einfuhr in die Schweiz müssen lediglich die sanitarischen Einfuhrbedingungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erfüllt sein», erklärt René Bucher, Teamleiter Marketing und Unternehmenskommunikation bei Swissgenetics, auf Anfrage. Für den Genetikanbieter, der die Branchenlösung ebenfalls unterstützt, hat sich dadurch nichts geändert. Swissgenetics habe sich bereits in einer frühen Phase vom Klonen distanziert, so Bucher.

Swissgenetics holt Embryonen rein

Der Marktleader nimmt aber für die Landwirte Embryonen ins Land. «Wir fertigen den Import von Embryonen und Samen für Privatkunden als Dienstleistung ab. Sofern wir Kenntnis der Paarung der Embryonen haben, machen wir den Kunden jeweils darauf aufmerksam. Vielfach kennen wir die Paarung aber nicht. Da der Kontrollaufwand über mehrere Generationen sehr gross ist, stellen wir diesen nur bei Genetik, die wir selbst in den Verkauf bringen, sicher und übernehmen daher für Privatimporte keine Haftung», erklärt Bucher auf die Frage, ob auf diesem Weg auch Embryonen mit Klongenetik in die Schweiz gelangen.

Jetzt wird kontrolliert

Ab diesem Jahr wird im Rahmen der QM-Schweizer-Fleisch-Kontrolle überprüft, ob auf angeschlossenen Betrieben Nachkommen von Klonen stehen. «Das hat Sanktionen zur Folge und kann bis zum Ausschluss führen», erklärt Janina Marti. Die Betriebe müssten belegen können, dass sie keine Klongenetik einsetzen.

Zuchtverbände haben keine Kontrollpflicht

Bei der Erarbeitung der Branchenlösung waren neben dem Schweizer Bauernverband und den beiden Genetikanbietern Swissgenetics und Select Star auch die Schweizer Milchproduzenten sowie die Zuchtverbände beteiligt. Wie Michel Geinoz, Direktor Holstein Switzerland, gegenüber der BauernZeitung ausführt, obliegt dem Verband keine Pflicht betreffend Kontrolle.Etwas auskunftsfreudiger auf die Frage, wie verbindlich diese Branchenlösung für die Züchterschaft ist und wie deren Umsetzung kontrolliert werde, ist Swissherdbook-Direktor Matthias Schelling: «Der Zuchtverband kann die Haltung dieser Tiere nicht verbieten, das heisst, wir können diese Tiere nicht abweisen.» Dafür gäbe es keine rechtliche Grundlage. Schelling ist aber sicher, dass niemand behaupten könne, er habe von dieser Branchenlösung keine Kenntnis. Schliesslich hätten auch die Zuchtverbände mehrmals und ausführlich in ihren Publikationen dazu berichtet.

Keinen sichtbaren Nutzen

Der Stier Avalanche gilt in den USA als Macher von Ausstellungskühen. Diesen Zweck kann er aber unabhängig von der Branchenlösung hierzulande nicht erfüllen. Die Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter hat dem einen Riegel geschoben und das Auflaufen solcher Genetik an Ausstellungen verboten. Damit erfüllen diese Tiere weder den Nutzen der Nahrungsmittelproduktion noch dienen sie zu Ausstellungszwecken.