Für den Moment, wenn Babys und Kleinkinder nicht mehr ausschliesslich gestillt oder geschöppelet wertem, steht in den Verkaufsregalen eine ganze Armada an Babynahrung bereit. Diese sind aber längst nicht alle so gesund und ausgewogen, wie die aufgedruckten Hinweise den einkaufenden Eltern weismachen sollen.

Bedenkliche Zuckergehalte

Bis zum ersten Lebensjahr sollten Babys möglichst wenig Zucker konsumieren. Zahlreiche Produkte, welche in den Regalen von Migros, Coop, Aldi und Lidl stehen, widersprechen diesen Anforderungen allerdings: Bereits für Babys ab 4 Monaten werden überzuckerte Produkte angeboten. Das hat ein Markttest des Schweizer Konsumentenschutzes gezeigt. Die Stiftung hat dafür über 30 Produkte unter die Lupe genommen. Dabei zeigte sich zu Beispiel:

  • Ein Glas Müsli mit Früchten (220 g) von Bioland enthält 27,5 g Zucker oder fast 7 Würfelzucker, der Hersteller empfiehlt den Brei ab 8 Monaten.
     
  • Der Früchte-Quetschie von Holle beinhaltet auf 100 g fast 14 g Zucker. Zum Vergleich: Ein Süssgetränk wie Cola weist einen Zuckergehalt von rund 10 g pro 100 g auf. Gemäss der Weltgesundheitsorganisation WHO sollte verarbeitetes Obst, welches für Kinder beworben wird, höchstens 10 g Zucker pro 100 g enthalten.
     
  • Die Kinder-Biscuits von Galactina bestehen zu einem Viertel aus Zucker. Die Baby-Kekse von Hipp (22 g pro 100 g) sollen schon ab 6 ­Monate geeignet sein. Der Apfel-Banane-Riegel von Holle besteht mit 46 g fast zur Hälfte aus Zucker.
     
  • Negativer «Spitzenreiter» ist ein Fenchel-Tee-Pulver zum Anrühren von Mamia, der zu 91 Prozent aus Zucker besteht.

 

Zum gesamten Markttest

Fruchtzucker ist auch Zucker

Noch bevor die Kleinen auf eigenen Beinen stehen können, werde ihr Geschmack mit solchen Produkten geprägt, schreibt der Schweizer Konsumentenschutz im Begleitmaterial zu seiner Untersuchung. Eine Vorliebe für ­Zucker könne später Übergewicht und Fettleibigkeit zur Folge haben.

Abo 95 Prozent der Schweizerinnen stillen ihr Baby in den ersten Lebenstagen. Nach vier Monaten hat aber die Hälfte damit wieder aufgehört. (Bild Pixabay) Landleben Baby stillen: Warum trotz Ausser-Haus-Job nicht Ende sein muss Monday, 23. September 2019 Die Stiftung moniert, den Eltern werde Sand in die Augen gestreut: Auf Breien oder Quetschies, die beliebten und unterwegs durchaus praktischen Trinkbeuteln, sind fast durchs Band Hinweise wie «Ohne Zuckerzusatz», «Süsse nur aus Früchten» oder «100 Prozent Frucht» aufgedruckt. Dieser Ausdruck ist aus Sicht des Konsumentenschutzes irreführend für die stark zuckerhaltigen Produkte. Die Süsse stamme zwar aus Früchten, Saftkonzentraten oder Dicksäften, sei deshalb aber nicht gesünder für die Babys. «Auch Fruchtzucker ist Zucker», heisst es weiter. 

Warum darf überhaupt so viel Zucker in den Brei oder das Quetschie gemischt werden? Produkte für Kinder unter drei Jahren sind zwar in der Verordnung über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf geregelt. Dort finden sich Vorgaben ­bezüglich Zucker- und Kohlenhydratgehalt. Diese umfassen jedoch nur Säuglingsanfang­snahrung, Folgenahrung und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder.

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Bunt und poppig

Gerne in der Werbung eingesetzt werden auch Gesundheitsversprechen wie Vitamine, Calcium, Eisen oder ohne Aromen. Diese sollten ebenfalls den Eindruck erwecken, dass die Produkte gut für die Kleinen sind.

«Die bunte Aufmachung der Produkte spricht direkt die Kinder an», kritisiert der Konsumentenschutz. Bereits letztes Jahr habe eine Untersuchung gezeigt, dass 94 Prozent der Produkte auf dem Schweizer Markt, die sich an Kinder über drei Jahren richten, zu süss, zu salzig oder zu fettig sind.

Abo Für Schwangere gilt laut Mutterschutzverordnung eine Befreiung von Arbeiten, «die subjektiv beschwerlich sind». Für Bäuerinnen ist dies nicht einfach umsetzbar. In anderen Umständen Was sollten Landwirtinnen und Bäuerinnen in der Schwangerschaft beachten? Monday, 21. August 2023 Eine Studie des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kam zum Schluss, dass Kinder zwischen 4 und 9 Jahren (die jüngste berücksichtige Gruppe) von der Lebensmittelindustrie am stärksten beworben werden. 

Diverse Forderungen

Der Konsumentenschutz stellt einige Forderungen auf:

  • Die Aufmachung der Verpackungen und die Bewerbung sollten nur dann Kinder ansprechen dürfen, wenn die Produkte gemäss WHO-Vorgaben ausgewogen seien.
     
  • Gesundheitsbezogene Angaben (etwa bezüglich Vitaminen, Mineralstoffen, Zucker etc.) sollen nur dann erlaubt sein, wenn die Produkte ausgewogen sind.
     
  • Die Nährstoff-Vorgaben für Beikost und Kleinkinderprodukte müssten erweitert werden.
     
  • Wie die WHO fordere auch der Konsumentenschutz seit langem, dass die ­Bewerbung von Baby- und Kinderprodukten eingeschränkt werden müsse.
     
  • Nationalrätin Manuela Weichelt (Grüne, ZG) hat eine Motion eingereicht. Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzeslage so anzupassen, dass die vorgefertigte Babynahrung und Baby-Tees in der Schweiz frei von zugesetztem Zucker sind.