Die BauernZeitung hat unter dem Titel «Hose abe» bereits mehrmals darüber berichtet (erstmals 2019, dann 2020 über die Bestrebungen zu mehr Umsichtigkeit mit Daten) Stein des Anstosses ist der Datenschutz beim Bauen im Kanton Luzern. Und dieser betrifft vor allem landwirtschaftliche Bauherren, also ausserhalb der Bauzone.
Luzern wenig sensibel
Auch das Baubewilligungsverfahren solle möglichst digital und effizient gestaltet werden, schreibt die Luzerner Regierung in ihrer Stellungnahme zu einer entsprechenden Motion von SVP-Kantonsrätin Barbara Lang und gegen 40 Mitunterzeichnenden. Dies würde bedeuten, dass die zahlreichen und detaillierten Beschreibungen der Vorhaben ausserhalb der Bauzone auch weiterhin für jedermann und weltweit auf den Webseiten der Gemeinden einsehbar sind.
Wohlverstanden, auch Nachbarkantone setzen auf digitale Lösungen, wie eine Umfrage der BauernZeitung zeigte. Im Gegensatz zu Luzern wird die Einsichtnahme aber häufig passwortgeschützt, allzu private Angaben werden «eingeschwärzt» oder ganze Beilagen und Anhänge gar nicht erst hochgeladen. Auch der Luzerner Datenschützer urteilte damals, es sei «nicht nötig, alles auf den Websites zu publizieren». Dies fand im Juni vergangenen Jahres auch Barbara Lang. «Nur noch die amtliche Anzeige soll online publiziert werden», so ihre Forderung in der Motion. Der Regierungsrat empfiehlt, diese abzulehnen. Der Kantonsrat berät sich dazu nächste Woche.
Die Stellungnahme stosst bei der Motionärin wie auch beim Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) auf wenig Verständnis. Die Motion nehme ein Anliegen auf, welches immer wieder zu massiven Diskussionen führt. Die Regierung schreibt in ihrer Antwort, dass es sein mag, dass in einzelnen Fällen sensible Daten publiziert würden, geht aber nicht weiter darauf ein. Natürlich gelten dieselben Abläufe auch für das Bauen innerhalb der Bauzone. Allerdings braucht es weit weniger umfangreiche Daten. Doch auch hier ist fragwürdig, ob Geburtstage der Familienmitglieder, E-Mail-Adressen und Baukosten tatsächlich ins Internet gehören.
Strategie wird öffentlich
Ausserhalb der Bauzone geht es aber richtig ans Eingemachte. Ein paar Beispiele, was über die Betriebe online veröffentlicht wird:
Langfristige Existenz: Angaben zum Alter, SAK-Wert, Pachtland, letzte grössere Investitionen, Zustand der Ökonomiegebäude und Baukosten.
TS und Wirtschaftlichkeit: Hier hat der Landwirt aufzuführen, welche Ertragskraft er mit welchem Betriebszweig hat, unabhängig vom Bauprojekt.
Nährstoffbilanz: Zusätzliche Infos über Zu- und Wegfuhren von Hofdünger, inklusive Abnehmerbetrieben und weiteren Angaben.
Betriebsbeschrieb: Angaben zur Hofnachfolge oder der künftigen Tätigkeit der älteren Generation.
Umweltverträglichkeitsprüfung: Nebst dem umfassenden Bericht gibt es über ein Dutzend Anhänge mit betriebsspezifischen Daten.
Als Beispiel von heiklen Angaben erwähnt die Regierung in ihrem Schreiben den Standort eines «Tresors». Dies ist in der Landwirtschaft wohl weniger das Problem. «Es geht um ganz persönliche Angaben und auch um geistiges Eigentum», sagt LBV-Geschäftsführer Stefan Heller.
Aus dem Antwortschreiben der Regierung geht weiter hervor, dass die Gemeinden bei der Online-Veröffentlichung viel Spielraum haben. «In einem solch sensiblen Bereich erwarten wir vom Gesetzgeber klare Richtlinien und Abläufe, an welche sich die Bauherrschaft und auch die Behörden halten müssen», findet dazu Stefan Heller.
Die Profiteure
Sollte die Motion abgelehnt werden, bleibt den Bauherren wohl nur mühsames Verhandeln auf der Gemeindeverwaltung. Nebst den Bauämtern (weniger Aufwand) profitieren vor allem Verbände (Einsprachen vom Bürostuhl aus), Baufirmen (gezielte Werbung) und «Gwundrige» am wenig sensiblen Luzerner System.