Das Schmelzen des Butterbergs hat viele Diskussionen ausgelöst. Vor allem die notwendigen Importe zur Aufrechterhaltung der Inlandversorgung sind für viele Produzenten unverständlich. Nun will die Branche Gegensteuer geben. Wie der Vorstand der Branchenorganisation Milch (BOM) am Mittwoch beschlossen hat, sollen die zur Verfügung stehenden Fonds so angepasst werden, damit die Butterproduktion attraktiver wird. Definitiv entscheiden darüber wird eine ausserordentliche Delegiertenversammlung.

DV-Entscheid im September

An dieser Delegiertenversammlung vom 30. September werden laut einer Mitteilung der BOM «Reglementanpassungen für die Fonds Rohstoffverbilligung und Fonds Regulierung zur Diskussion stehen, um die Situation der Butterversorgung in der Schweiz zu verbessern».

Die beiden Fonds (s. Grafik unten) sind seit Anfang 2019 in Kraft und regeln die Export-beiträge für Nahrungsmittelhersteller mit Milchbestandteilen (Nachfolgelösung Schoggigesetz) und den Butterexport bei einer Überschusssituation.

Geäufnet werden diese Fonds durch den Einzug der 2019 eingeführten Zulage für Verkehrsmilch von 4,5 Rp./kg. Damit bedeuten die Fonds für alle Beteiligten ein Nullsummenspiel, da die 4,5 Rp. vom Bund eine Entschädigung für das abgeschaffte System Schoggigesetz waren.

Seit dem September 2019 konnten die Produzenten sogar leicht profitieren, weil die 0,9 Rp. für den Fonds Regulierung nicht eingezogen wurden, da aufgrund der Butterknappheit kein Bedarf für die Exportförderung von Milchfett bestand.

0,9-Rp.-Abzug kommt wieder

Der BOM-Vorstand schlägt nun folgende Massnahmen vor: Ab nächstem Jahr sollen die Stützung für Milchfett und Milcheiweiss je nach Marktlage flexibilisiert und eine neue Stützung für Milcheiweissexporte aus dem Fonds Regulierung eingeführt werden.

Zudem sollen die Mittel für die Hauptbox des Fonds Rohstoffverbilligung um rund 7 Mio Fr. aufgestockt werden. Die Absicht dahinter ist, dass mit diesen Anpassungen für Milch, welche zu Butter und Proteinpulver bzw. Rahm und Magermilchprodukten verarbeitet wird, ein höherer Preis bezahlt werden kann.

Die BOM erwartet, dass dank diesen Anpassungen in Zukunft wieder mehr Milch in diesen Kanal fliessen wird und die inländische Butterproduktion steigt. Mit diesen Massnahmen soll sichergestellt werden, dass bei Butterknappheit im Inland mehr Milchfett für den Inlandmarkt hergestellt wird.

Gleichzeitig heisst dies für die Produzenten, dass die 0,9 Rappen pro kg voraussichtlich ab Mitte des nächsten Jahres wieder eingezogen werden. Bis dahin sollten die vorhandenen ­Mittel im Fonds Regulierung ausreichen.

Die BOM erwartet durch die Milchpreiserhöhungen bei den Butterherstellern einen Hebeleffekt auf den gesamten Milchmarkt, dank dem die Preise mehr als die 0,9 Rp. ansteigen.

 

A-Preis weiter bei 71 Rp.

An ihrer Vorstandssitzung hat die Branchenorganisation Milch (BOM) auch den A-Richtpreis für das vierte Quartal 2020 festgelegt. Dieser bleibt unverändert bei 71 Rp./kg franko Rampe.

Der Entscheid war laut einer Medienmitteilung unbestritten. Er gilt für Molkereimilch des A-Segments und enthält auch die 4,5 Rp. Zulage für Verkehrsmilch. Der Richtpreis für B-Milch liegt derzeit laut Website der BOM bei 49,4 Rp./kg.

 

Lactofama-Nachfolgefonds

Finanziert werden diese Massnahmen im Umfang von rund 14 Mio Fr. jährlich mit den bisher nicht genutzten Mitteln aus dem Fonds Regulierung. Dieser verfügt zur Zeit über einen Bestand von knapp 10 Mio Fr. Gegründet worden war er als Nachfolge-Vehikel der Lactofama.

Die eher knappe Milchmenge und die hohe Attraktivität der Käseproduktion haben aber dazu geführt, dass die Mittel nicht benötigt wurden, was zur erwähnten Einstellung des Einzugs geführt hat.

Der Beschluss des BOM-Vorstands fiel nicht ohne Diskussionen aus, schlussendlich konnte man sich aber mehrheitlich hinter die angestrebte Lösung stellen. Angesichts der Grösse und der breiten Abstützung des BOM-Vorstands kann man davon ausgehen, dass die ausserordentliche Delegiertenversammlung dem nun erzielten Ergebnis zustimmen wird.