Als der Bund 2015 der Aufhebung der Exportsubventionen im Rahmen des Schoggigesetzes zugestimmt hat, war die Milchbranche in Aufruhr. Denn immerhin ging es dabei um den Export von zirka 250 Millionen Kilogramm Milch. Es musste also schnell eine Lösung geschaffen werden, um eine Umlagerung der Gelder möglich zu machen.

Fast zwei Jahre ist es jetzt her, als am 1. Januar 2019 die Nachfolgeregelung des Schoggigesetzes in Kraft getreten ist und der Bund einer budgetneutralen Umlagerung der Mittel für neue Milch- und Getreidezulagen beschlossen hat. Seit 2019 bekommen die Milchbauern nun eine Zulage von 4,5 Rappen pro Kilo Verkehrsmilch, die vom Bund ausbezahlt wird.

Mit über 70 Exporteuren

Die Branche zieht nach zwei Jahren eine positive Bilanz. «Der Einzug und die Verteilung der Fondsgelder funktionieren einwandfrei», sagt Stefan Kohler, Geschäftsführer der Branchenorganisation Milch (BOM). Immerhin musste man mit über 70 Exporteuren Verträge abschliessen und mit 40 abgabepflichtigen Verarbeitern den Geldeinzug organisieren. «Wir verwalten mit dem Fonds im ersten Jahr 66,18 Mio Fr.», hält Kohler fest.

Dabei sei auch die zuverlässige Arbeit der TSM Treuhand nicht zu vergessen. Die 4,5 Rappen seien für die nicht verkäste Milch, ein neuer zusätzlicher Beitrag. Für die verkäste Milch wurde der Beitrag mit einer entsprechend tieferen Verkäsungszulage kompensiert. «Durch den Einzug des Beitrags zu Handen der BO Milch auf der nicht verkästen Milch sorgen wir dafür, dass alles ein Nullsummenspiel bleibt», sagt der BOM-Geschäftsführer.

Auch Schokolade

Die Exportprodukte, die vom Betrag profitieren, seien mehr oder weniger die gleichen wie beim alten System. Also Schokolade, Biskuits, Baby-Food, Glacé, Butterstängel, Milchmischgetränke usw., sofern sie Schweizer Milchrohstoffe enthalten. «2019 haben wir dabei 272, 7 Mio kg Milch gestützt, was 8 % der Schweizer Milchmenge entspricht», sagt Stefan Kohler. Wenn es die 4,5 Rappen also nicht mehr geben würde, dann «würde auch das System zusammenbrechen und wir würden den Absatz von 8 % Milch verlieren. Das hätte unabsehbare Folgen für den Schweiz Milchmarkt», ist Kohler überzeugt.

Mit der Nachfolgeregelung habe man den Absatz von verarbeiteten Nahrungsmitteln mit Schweizer Milchinhaltsstoffen halten können. Immer noch werde das Ganze indirekt vom Bund über die neue Milchzulage finanziert. Die Produzenten, die Verarbeiter und auch die BO Milch seien dabei nur Durchlaufstellen. Man dürfe nicht vergessen: «Die Spielregeln für unsere Fondslösung hatten wir beschlossen und bekanntgemacht, bevor das Parlament ­seine Zustimmung für die ­Nachfolgelösung Schoggigesetz ­beschlossen hat», sagt der ­BOM-Geschäftsführer.

Ohne die Nachfolgelösung hätte das Parlament die 4,5 Rappen Zulage wohl nicht bewilligt. «Darum wiederhole ich: Die Milchzulage für die nicht verkäste Milch hat den Zweck, die Exportstützung für die Nahrungsmittelindustrie weiterzuführen». Im Nachhinein gebe es aber sicher folgendes zu kritisieren: «In der Nachfolgeregelung Schoggigesetz haben wir mit dem Fond Regulierung eine Versicherungslösung für Butterüberschüsse eingebaut. An eine Versicherung für Butterunter-versorgung haben wir nicht ­gedacht», bedauert er. Diese ­Korrektur sei mit dem Ent-scheid der BOM-Delegierten vom 30. September gemacht worden.

Wem gehört das Geld?

Der BauernZeitung ist auch zu Ohren gekommen, dass viele Milchbauern der Meinung sind, dass die 4,5 Rappen ihnen gehören und nicht dem Bund. «Weder noch», sagt Stefan Kohler. Der Zweck der Mittel sei und bleibe die Rohstoffverbilligung für die Schweizer Lebensmittelindustrie. Es seien Steuergelder, die für einen bestimmten Zweck, gemäss gesetzlichem Auftrag, eingesetzt würden. «So gesehen gehören sie allen und niemandem gleichzeitig», sagt Kohler.

Damit die Milchproduzenten die 4,5 Rappen überhaupt erhalten, müssen sie bei der TSM Treuhand einen Antrag stellen. Einmal gestellt, laufe dieser jedes Jahr automatisch weiter. Nur bei Wechseln der Betriebsleiter brauche es einen neuen Kontakt. «Mir ist aber zu Ohren gekommen, dass es immer noch ein paar Dutzend Produzenten gibt, die keinen Antrag gestellt haben, die also freiwillig auf die 4,5 Rp. pro kg verzichten», bedauert der Geschäftsführer.

Nicht in Stein gemeisselt

Ob es die 4,5 Rappen auch in Zukunft geben wird, davon gehe man auch aus. «Das System mit der Verkehrsmilchzulage ist im Gesetz, da sehe ich keinen Anlass, das zu ändern. Aber: Die 4,5 Rappen sind allerdings nicht in Stein gemeisselt», hält Stefan Kohler fest. Dividiere man die ursprünglich für das Schoggigesetz reservierten und Ende 2018 ins Nachfolgesystem umgelagerten 79 Mio Fr. durch die Menge nicht verkäster Milch, komme man auf einen Betrag, der wesentlich höher als die 4,5 Rappen Zulage liege.

Oder anders gesagt: «Der Bund verteilt anstatt 79 Mio rund 7 Mio weniger zugunsten des Fonds. Diese Reduktion hängt in erster Linie mit dem Rückgang der Menge nicht verkäster Milch zusammen. Uns fehlen aber diese Mittel, um den Exporteuren die gleiche Summe wie in den Jahren vor 2019 auszuzahlen. Entsprechend ist die Lücke, welche in der Branche entsteht, grösser geworden», hält der BOM-Geschäftsführer fest.