Auch vor den Milchkontrollen macht die Corona-Krise nicht halt. Mit der Ausrufung des Notstands und der Anweisung des Bundes, das Haus nur in dringenden Fällen zu verlassen haben auch die Viehzucht-verbände ihre Milchkontrollen vorerst bis Ende April ausgesetzt.
Die Verbände suchen Lösung
Im Schreiben an die Milchwäger schreiben Braunvieh Schweiz, Holstein Switzerland und Swissherdbook, dass man die Milchkontrolleuinnen benachrichtigen werde, sobald die Milchkontrolle wieder aufgenommen werden könne. Beim Entscheid stünden jedoch die Gesundheit der Bauernfamilien und Mitarbeitenden im Vordergrund. So weisen denn auch alle drei Zuchtverbände auf ihren Homepages darauf hin, dass für die fehlenden Daten unter den ausserordentlichen Umständen nach Lösungen gesucht werde. Auch für die Kühe, die jetzt galt gehen und wegen der fehlenden Milchwägungen nicht auf ihre 305-Tage-Standard-Laktation kommen, sind die Verbände derzeit daran, zusammen eine Lösung zu finden. Im Weiteren werden die Entschädigungen der Milchkontrolleure für die ausgefallenen Kontrollen mit den Verbänden abgeklärt. Die Regelung betreffend des maximalen Intervalls zwischen zwei Probewägungen werde den ausserordentlichen Umständen angepasst und verschiedene Lösungen geprüft.
Dienstleistungen werden weiter angeboten
Weiterhin können aber die Züchter Milchproben bei Suisselab untersuchen lassen, das Labor bietet seine Dienstleistungen vollumfänglich an. Die Preise sind auf der Website ersichtlich. Diese Daten dienen allerdings lediglich den Betriebsleitenden etwa für die Feststellung von Trächtigkeiten, der Gehalts- oder Harnstoffbestimmung oder der Mastitis-Identifikation. Sie fliessen nicht in das Herdebuch ein. Proberöhrchen können bei Suisselab bezogen werden unter: www.suisselab.ch/shop-und-bestellung.
Die Verbands-Büros sind besetzt
Die Kommunikation ist bei allen drei Zuchtverbänden die gleiche, die wichtigsten Fragen werden online beantwortet unter www.holstein.ch; www.swissherdbook.ch oder www.braunvieh.ch. Aber auch telefonisch oder per Mail können sich Züchterinnen mit Fragen an ihre Zuchtverbände wenden. Die Büros sind weiterhin besetzt. Die Milchkontrolleure können die bereits erhaltenen Etiketten und Begleitscheine beiseitelegen und sie dann verwenden, wenn die Milchkontrolle wieder aufgenommen wird. Weiterhin möglich sind B-Kontrollen auf Roboterbetrieben.
Hier können Sie Galtmeldungen erfassen
Werden in der Zwischenzeit Kühe galt gestellt, kann dies den Zuchtverbänden gemeldet werden. Dauert der Zeitraum ohne Milchkontrolle länger, wird beim Abkalben der Kuh automatisch die Laktation beendet. Hier können die galtgestellten Kühe gemeldet werden:
- Bei Swissherdbook per E-Mail: info@Swissherdbook.ch, oder per Whatsapp anTel. 079 409 95 13 die TVD-Nummer der Kuh schicken.
- Bei Holstein Switzerland kann dies direkt auf HolsteinVision oder HolsteinMobile gemacht werden, diese Daten werden übernommen.
- Bei Braunvieh Schweiz per E-Mail auf info@Braunvieh.ch oder per Whatsapp an Tel. 079 452 16 09.