Das Milchimportgesuch der Ostschweizer Käserei Imlig, das die BauernZeitung kürzlich publik machte, zieht weitere Kreise. Wie der Schwyzer SVP-Nationalrat Marcel Dettling erklärt, wird er eine Motion einreichen, um solchen Gesuchen den Riegel zu schieben.

SMP und SBV klar dagegen

«Der Bundesrat wird beauftragt, das Zollgesetz dahingehend zu ändern, dass Milch grundsätzlich nicht für den Veredelungsverkehr (VEV) importiert werden darf», so der Text. Für seinen Vorstoss dürfte er im bäuerlichen Lager viel Unterstützung erhalten. Sowohl die Schweizer Milchproduzenten (SMP) wie auch der Schweizer Bauernverband (SBV) lehnen das Gesuch klar ab. Der Tenor ist derselbe, wie in der Begründung von Dettling: Wenn in der Schweiz ein kostendeckender Milchpreis bezahlt werde, so sei dieser Rohstoff in ausreichender Menge vorhanden. Die SMP sagen es wie folgt: «Milch zur Käseherstellung ist in der Schweiz bei branchenüblicher Bezahlung ausreichend verfügbar.»

Etwas anders sieht man dies bei der Branchenorganisation Milch (BOM). «Mir scheint, dass bei diesem Punkt mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird», so Geschäftsführer Stefan Kohler. VEV mit Milch für die Käseproduktion sei dank der Verkäsungszulage sehr selten.

Logische Konsequenz

Den VEV mit anderen Milchprodukten zu erschweren, so wie das Dettling im Begleittext vorsieht, scheint Kohler gefährlich. «Der VEV mit Milchpulver, Rahm oder Butter war 2018 Teil eines politisch mühsam erkämpften Kompromisses», sagt Kohler, «das Parlament hatte den 4,5 Rp. Verkehrsmilchzulage als Nachfolgelösung Schoggigesetz nur zugestimmt, weil die Milchbranche bereit war, einen vereinfachten VEV zu akzeptieren».

Das Importgesuch von Imlig sehe die BOM als logische Konsequenz der ab Januar geltenden neuen Fondsregeln, die helfen sollen, die Herstellung von Butter und Magermilchpulver attraktiver zu machen. Es dürfe jetzt nicht verwundern, dass dadurch weniger Milch für diese Art von Käseproduktion zur Verfügung stehe, so Kohler.

BLW: Bewilligung ja, aber mit Bedingungen

Auch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) äusserte sich in der Vernehmlassung der Oberzolldirektion. Im Schreiben des BLW heisst es, man gehe davon aus, dass an und für sich genügend Milch im Inland verfügbar ist, die den Qualitätsanforderungen der Firma Imlig entspricht, allerdings zu höheren Preisen. «Sofern deshalb die Branche den Rohstoffpreisnachteil CH/EU nicht durch private Massnahmen ausgleichts, sind die Voraussetzungen erfüllt, um eine Bewilligung zu erteilen», so das BLW.