Seit diesem Jahr muss jeder Haushalt Serafe-Abgaben bezahlen, unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht. Zugleich müssen Firmen, die weniger als 500 000 Franken Umsatz machen, keine Abgabe entrichten. Die neue Regelung ruft in der Landwirtschaft Unsicherheit hervor, insbesondere dann, wenn auf dem Betrieb auch saisonale Arbeitskräfte wohnen. Wer zählt alles zum Haushalt und was zum Betrieb? Zahlen die Landwirte am Ende doppelt und dreifach?

«Die Gebühr wird unabhängig von den konkreten Umständen erhoben», sagt Mathias Grünig vom Berner Bauernverband. Steuerdeklarationen hätten dabei keinen Einfluss. So sei es tatsächlich möglich, «dass Personen sowohl für ihren Privathaushalt als auch für ihr Unternehmen jeweils die Abgabe zahlen müssen.» Dies entspreche aber dem Willen des Gesetzes. «Es handelt sich hier um eine Zwecksteuer zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe: Information der Bevölkerung und Möglichkeit der Meinungsbildung», so Grünig.

Einwohnerdienste sind zuständig

Die Serafe sei nur für Privat- und Kollektivhaushalte verantwortlich, betont deren Sprecher Erich Heynen. «Die Unternehmensabgabe wird seit jeher von der eidgenössischen Steuerverwaltung erhoben, dieser Prozess tangiert das Serafe-Mandat in keiner Weise.»

Beim Verschicken der Rechnungen stütze sich die Serafe ausschliesslich auf die Daten, die von den zuständigen Einwohnerdiensten geliefert und von diesen monatlich aktualisiert werden. «An diesen Daten darf die Serafe keine Änderungen vornehmen», stellt Heynen klar. «Das ist nicht ihre Aufgabe, vor allem aber fehlen ihr die gesetzlichen Grundlagen dazu.» Die Erhebungsstelle sei verpflichtet, jeden der von den zuständigen Einwohnerdiensten gemeldeten Privathaushalte mit einer Abgaberechnung zu bedienen.

Auch Nebenwohnsitze betroffen

Betroffen seien ausschliesslich Haushalte, die als Hauptwohnsitz gemeldet seien, führt Erich Heynen weiter aus. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Person in der Schweiz nur einen Nebenwohnsitz meldet, weil sich ihr Hauptwohnsitz im Ausland befindet. In diesem Fall sei die Abgabepflicht erfüllt.

Eine Rolle spielt dies vor allem bei ausländischen Arbeitskräften, die auf Schweizer Betrieben mitarbeiten. Ob deren Unterkünfte als Haushalt gerechnet und mit einer Rechnung bedacht würden, entscheide aber nicht die Serafe, so Heinen. Diese habe keine Kenntnis von der Art des für die Verrechnung gelieferten Haushalts. Ob es sich um einen Privat- oder Kollektivhaushalt handle, liege ebenfalls in der Kompetenz der zuständigen Einwohnerdienste.

Auch für Saisonier-Haushalte gibt es eine Rechnung

«Wenn auf die Haushaltsbildung zur Gebührenerhebung abgestellt wird, ist es logisch, dass bei mehreren Wohnungen im gleichen Haus mehrere Haushalte besteuert werden», führt Mathias Grünig aus. Auch wenn die Saisonniers vorübergehend in Baracken oder mobilen Unterkünften untergebracht seien, handle es sich dabei doch um deren Wohnsitz. Es liege also eine «Haushaltsbildung» vor, die zur Erhebung der Gebühren führe. Auch Grünig weist darauf hin, dass unter Umständen auch Nebenwohnsitze abgabepflichtig sein können.

Abo Kein Interesse an den Programmen der SRG: Saisonale Erntehelfer konsumieren während ihres Aufenthalts in der Schweiz lieber Medien aus ihren Heimatländern. TV-Gebühr Saisonale Erntehelfer müssen fürs Schweizer Fernsehen bezahlen – ohne Wenn und Aber Saturday, 25. February 2023 Was als Haushalt gilt, sei dabei eng definiert. «Ein Haushalt wird gegründet, wenn man sich beim zuständigen Einwohnerregister eintragen lässt und somit Wohnsitz begründet», sagt Grünig. Dazu gebe es beim Bund Merkblätter und genaue Vorgaben. Geändert habe sich seit dem 1. Januar also nicht viel, fasst Grünig zusammen. Neu sei einzig, dass sich nur noch Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, von der Gebühr befreien lassen könnten.