Die gefühlte Temperatur im Saal sank schlagartig, als die Delegierten von Suisseporcs am Mittwoch einen Antrag von Meinrad Pfister behandeln mussten. Der ehemalige Präsident des Zentralvorstands von Suisseporcs sowie früher auch der Suisag äusserte darin seine Zweifel am Aktionärsbindungsvertrag (ABV) zwischen der Suisag und der bayrischen EGZH.
Suisag, die Tochterfirma von Suisseporcs, hatte im Februar den geplanten Zusammenschluss mit der bäuerlichen Schweinezucht-Organisationen EGZH aus Bayern bekannt gegeben. Die beiden Organisationen arbeiten bereits seit über zehn Jahren erfolgreich zusammen. Daraus soll nun ein gemeinsames Unternehmen entstehen. Dies wird von Pfister nicht infrage gestellt. Sein Antrag bezog sich jedoch auf die vertraglichen Details dieses Zusammenschlusses.
Die Vertrauensfrage wird gestellt
Und ab da wurde das Traktandum zum «Juristenfutter». Sowohl der Vorstand von Suisseporcs als auch Pfister brachten Juristen mit, die den Vertrag zu beurteilen versuchten. Unbestritten blieb die Tatsache, dass der Zentralvorstand die Kompetenz hat, den Vertrag abzuschliessen. Der von Pfister geforderte Marschhalt und die detaillierte Überprüfung des Vertrags stiessen beim Zentralvorstand auf wenig Verständnis: «Wie sollen wir diesen Verband führen, wenn kein Vertrauen in den Zentralvorstand vorhanden ist?», fasste Präsident Andreas Bernhard die Problematik zusammen.
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So reduzierte sich die Behandlung des Antrags auch aus Sicht der Delegierten letztlich auf die Vertrauensfrage. «Ich bin aufgrund der Ausführungen hier nicht in der Lage, mir eine Meinung zu bilden», fasste der Delegierte Markus Arn die Stimmung zusammen. «Ich bin verwirrt und überfordert», betonte er stellvertretend für viele. Der anwesende Jurist Raphaël Haas verstand die Überforderung und betonte: «Aus diesem Grund ist es in der Regel auch nicht vorgesehen, einen solchen ABV den Delegierten vorzulegen.»
Der Vertrag wird präzisiert
Auch wenn Meinrad Pfister mit seinem Antrag auf einen Marschhalt am Ende bei den Delegierten deutlich scheiterte – grämen mochte er sich deshalb nicht: «Dank meines Antrages haben wir über dieses Geschäft überhaupt diskutiert und es wird Anpassungen am Vertrag geben», betonte er. Denn Optimierungspotenzial bei den Formulierungen hatten alle Juristen bei der Beurteilung der Verträge festgestellt. Und auch wenn der Zentralpräsident Andreas Bernhard von Anfang an klarstellte, dass die Substanz der Verträge nicht geändert werde, nehme er die Stellungnahme der Juristen zur Kenntnis. Man werde daher – soweit notwendig – den Vertrag präzisieren und allenfalls anpassen.
Sicher ist, aus der bisherigen Zusammenarbeit der beiden Organisationen wird damit eine Heirat – mit allen Vor- und Nachteilen. Der Vertrag dreht sich um Mitspracherechte und im Zweifelsfall geht es um viel Geld. Der Vorstand von Suisseporcs, der Mutterfirma von Suisag, beteuerte, dass er sich der Verantwortung bewusst sei: «Wir handeln zum Wohle von Suisseporcs», beteuerte Vizepräsident Thomas Kempf. Eine Garantie, wie es im Jahr 2040 aussehen werde, wenn der Vertrag ausläuft, gebe es nicht.
Mitspracherecht «ausreichend gegeben»
«Das Geschäft ist nicht einseitig und der Vertrag ist auf Augenhöhe», betonte Andreas Bernhard. Die EGZH komme mit ihrem gesamten operativen Geschäft in den Zusammenschluss und gehe damit auch Risiken ein. Von den zehn Verwaltungsratssitzen gehen jedoch nur drei an Bayern und gewählt werden alle Mitglieder von der Suisseporcs. So beurteilt der Zentralvorstand das Mitspracherecht der Suisseporcs auch weiterhin als ausreichend gegeben – und konnte auch die Delegierten davon überzeugen.
Futter für die Juristen
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Kommentar von Armin Emmenegger
Die meisten Suisseporcs-Delegierten haben sich nach rauen Jahren wohl auf eine entspannte Versammlung 2025 eingestellt. Der Schweinemarkt läuft rund. Gekommen ist es dann anders. Ein Antrag rund um die geplante Fusion der Suisseporcs-Tochter Suisag mit den Bayern sorgte für rauchende Köpfe. Über einen Aktionärbindungsvertrag zu beraten, den man, da in der Kompetenz des Zentralvorstands, vorher nie zu Gesicht bekommen hatte, forderte die Delegierten. Die von den beiden Parteien aufgebotenen Juristen waren – naturgemäss – nicht gleicher Meinung. Die allermeisten vertrauten so auf ihr Bauchgefühl – und stellten sich hinter ihren Vorstand. a.emmenegger@bauernzeitung.ch
