«Wassergesättigter Boden, der das Roden verunmöglicht, stellt in der Elementarschadenversicherung kein versichertes Ereignis dar.» Diese Definition könnte dieses Jahr für einige Zuckerrübenproduzenten zum Verhängnis werden. Die Agrisano erläutert weiter: «Stehende Kulturen auf dem Feld gehören nicht zu den versicherten Werten der landwirtschaftlichen Mobiliarversicherung». Auch allfällige Zusatzversicherungen zur Betriebsmobiliarversicherung decken solche Schäden nicht, so die Agrisano weiter.
Was tun?
Die schwierigen Verhältnisse bringen also sogar die Versicherungen an ihre Grenzen. Welche Optionen haben betroffene Produzenten und Produzentinnen, welche ihre Zuckerrüben aufgrund der Bodenverhältnisse nicht ernten konnten?
«Die Ernten der Kulturen sind bis zum 15. November gegen verschiedene Risiken (Überschwemmungen, Übersarrungen etc.) abgesichert», wie Schweizer Hagel auf Anfrage spezifiziert. Nach diesem Datum gibt es ausser für Wintersaaten keine Deckung mehr. Eine Parzelle als Folge von übermässigen Niederschlägen nicht befahren zu können, ist nicht Teil des Versicherungsschutzes. «Die Limite 15. November hat aus unserer Erfahrung ihre Berechtigung», so die Sprecherin. «Einerseits können Ackerflächen später häufig nicht mehr befahren werden. Andererseits sind es oft betriebswirtschaftliche Überlegungen, welche zu späten Ernten führen.»
15'000 Tonnen im Boden
Wegen der nassen Böden können die letzten ungefähr 15 000 Tonnen Rüben kaum noch vor Kampagnenende geerntet werden, der grössere Teil davon im Seeland. Die dafür notwendigen Maschinen würden absinken, und auch der Boden würde arg darunter leiden, schreibt die Zucker-ag" target="_blank">Schweizer Zucker AG (SZU). «Der Entscheid, ob geerntet wird, liegt abschliessend immer beim Landwirt», so Martin Flury, Präsident des Schweizerischen Verbandes der Zuckerrübenpflanzer. Die zeitliche Hinauszögerung des Kampagnenendes begann schon vor mehreren Wochen. Die Leistung der Fabriken wurde gedrosselt, um spät geerntete Rüben noch verarbeiten zu können (wir berichteten). Trotz der erschwerten Bedingungen für alle Beteiligten haben sich die Verantwortlichen nun entschieden, «sämtliche Rüben, die noch geerntet werden, anzunehmen».
Nochmals hochfahren
Vorerst bleiben die Leistungen der Fabriken gedrosselt. Lässt das Wetter demnächst eine Rodung zu, werden alle Rüben verarbeitet, heisst es vonseiten der Fabrik. Reicht dieses Zeitfenster nicht, werden die Rüben später geerntet und direkt zu Futterschnitzeln verarbeitet, oder es wird – wenn die Qualität ausreicht – geprüft, die Fabrik in Aarberg erneut hochzufahren und mindestens Dicksaft zu produzieren. Beide Varianten sind kostspielig, decken aber einen Teil des zu erwartenden Schadens, so die SZU.
Können die Rüben – egal, zu welchem Zeitpunkt sie geerntet werden – aus Qualitätsgründen nicht mehr verwertet werden, so würden sie in Biogasanlagen zu Energie umgewandelt.
Standardpreis auszahlen
Das Wetter in den nächsten Tagen wird zeigen, welches Szenario eintreffen wird. «Allen Beteiligten ist klar, dass die aktuelle Situation zu Ertragsausfällen und Zusatzkosten führen wird», so die SZU. Die Interprofession wird deshalb über ein Entschädigungsmodell beraten, das den entstandenen Schaden der Landwirte, aber auch die zusätzlichen Kosten seitens der Fabrik berücksichtigt. Bereits angedacht ist, dass für die Landwirte zumindest der Standardpreis ausbezahlt wird.
«Wir lassen die Pflanzer(innen) in dieser ausserordentlichen Situation nicht im Stich», so die Aussagen von Guido Stäger und Martin Flury. Denn nach wie vor ist es das Ziel, die Anbaufläche bei Zuckerrüben auszudehnen und damit die Zukunft der gesamten Branche zu sichern, wie die SZU in ihrer Mitteilung schreibt. «Und das geht nur, wenn auch die Landwirte Planungssicherheit und Vertrauen in die Kultur haben.» Die Interprofession wird die Details definieren und über das weitere Vorgehen informieren.
