Die Trockenheit führt zu Ertragsverlusten und schmälert das Portemonnaie und das Betriebsergebnis vieler Betriebe. Dabei macht sich ein West-Ost-Gefälle bemerkbar, betroffen ist der Jura und auch der Kanton Freiburg. Viele Landwirte waren schon gezwungen, Futter zu kaufen. Teilweise führt dies zu empfindlichen Liquiditätsengpässen.
Eine Möglichkeit, diesen Zahlungsschwierigkeiten zu entgehen, ist eine Anfrage bei den Agrarkreditkassen für eine Stundung der Rückzahlungsraten für Investitionskredite. Die BauernZeitung fragte bei den kantonalen Agrarkreditkassen nach, wie viele diesbezügliche Anfragen sie haben.
Kanton Freiburg: Telefon genügt
«Es haben sich bereits Betriebe mit Zahlungsschwierigkeiten bei uns gemeldet. Dies aufgrund der Trockenheit, was eine unverschuldete Notlage ist», sagt Joël Bader von Grangeneuve, Sektion Landwirtschaft, verantwortlich für Agrarkredite. «Die Sistierung von Rückzahlungstranchen für Investitionskredite haben wir bereits 2015 und 2018 relativ unkompliziert auf die Reihe gebracht», sagt Bader.
Meistens genüge ein Telefon, wenn man eine Stundung oder Teilstundung beantragen wolle. Auch könne man die Tilgungsfrist im Rahmen der Möglichkeiten verlängern. «Das Gros der Anfragen erwarten wir aber auf den Oktober hin, denn dann ist die Ratenzahlung fällig.»
Kanton Bern: Gesuch bis Ende September
Trockenheitsbedingt sind auch im Kanton Bern einige Futterbaubetriebe in finanzielle Bedrängnis geraten und fragen bei der Bernischen Stiftung für Agrarkredite (BAK) um eine Sistierung der Tilgungsraten nach. Bereits seien erste Gesuche bewilligt worden, sagt Hans Oesch, Geschäftsführer BAK.
Das Gesuch muss schriftlich erfolgen und begründet sein, dann werde es umgehend von der BAK bearbeitet. «Dabei sind wir sehr effizient unterwegs», sagt Oesch.
«Die Bauern sollen sich möglichst frühzeitig bei uns melden – spätestens bis Ende September», sagt Oesch, ansonsten erfolge bereits die automatisierte Rechnungsstellung für die nächste Tilgungsrate im November. Bei der Mehrheit der Betriebe wird die Tilgung umgehend mit den Direktzahlungen verrechnet, was einen Zahlungsaufschub oder eine Stundung um einiges erschwert.
Ost-und Nordwestschweiz: Noch Polster vorhanden
Auch die Kantone Aargau, Zürich und Basel-Land / Basel-Stadt sind von der Trockenheit betroffen. Aber unisono heisst es bei den Agrarkreditkassen, dass noch keine Gesuche für eine Stundung der Tilgungsraten eingetroffen seien. Die Landwirte hätten 2021 ein relativ gutes Futterbaujahr gehabt und Polster seien noch vorhanden.
Engpässe würden höchstwahrscheinlich erst im neuen Jahr auftreten. Dann wird damit gerechnet, dass sich Landwirte melden und allenfalls für die Frühjahrsabrechnung eine Stundung beantragen. «Die Konsequenzen der Trockenheit sind schleichend – dies im Gegensatz zum Frost 2017», sagt Stefan Weber, Ressort Investitionshilfen, Ebenrain Sissach BL. Es käme nicht in erster Linie zu Liquiditätsproblemen, sondern die Wirtschaftlichkeit des Betriebs werde massiv geschmälert.
Schlachtvieh: Preise sinken
«Wir haben bis dato ein einziges Gesuch eines Betriebs für die Sistierung der Tilgungsrate», sagt Bruno Inauen, Leiter Landwirtschaftsamt St. Gallen, und weiter: «So kann der Landwirt Futter kaufen und muss seine Kühe nicht verkaufen. Im Westen der Schweiz kommen jetzt viele Kühe auf die Schlachtbank, und die Schlachtviehpreise sind tendenziell am Sinken.»
Schlimm steht es auch im Kanton Schaffhausen mit der Trockenheit. Auch dort sind bis dato keine Stundungsgesuche eingetroffen. «Die Bauern hoffen auf eine gute Weinernte, was das Betriebsergebnis aufbessern kann», sagt Gerd Mayer, zuständig für Investitionskredite am Landwirtschaftsamt.
Nicht Problem Nummer eins
«Nein, aufgrund der Trockenheit hatten wir keine Stundungsgesuche», sagt Martin Weidmann von der Thurgauer Genossenschaft für landwirtschaftliche Investitionskredite und Betriebshilfe (GLIB). Hingegen hätten einige Landwirte Stundungen beantragt, weil sie bis Ende Jahr noch einen Schleppschlauch anschaffen müssen. Das ist keine Investition, die sich aufschieben lässt, denn Thurgau führt das Schleppschlauchobligatorium definitiv auf 2023 ein.
Betriebshilfe beantragen
Betriebsleitern, die keine Investitionskredite am Laufen haben, demzufolge auch keine Stundung beantragen können, steht die Möglichkeit offen, Betriebshilfe zu beantragen. Dabei handelt es sich um zinslose, aber in relativ kurzer Frist rückzahlbare Darlehen für Betriebe, die vorübergehend und unverschuldet in finanzielle Bedrängnis geraten sind.
Der Gesuchsweg ist aufwendig, zumal ein ganzes Dossier eingereicht werden muss. Dennoch nehmen einige Betriebe diesen Weg auf sich. So führte beispielsweise die ausserordentliche Trockenheit im 2018 zu einer Zunahme der Gesuche.
