Die Einstreu aus Stroh muss ab diesem Jahr in der Bio-Schweine-, Geflügel- und Legehennenhaltung biologischer Herkunft sein. Bei allen anderen Tierkategorien darf konventionelles Stroh eingesetzt werden.
Auch in der Fütterung vermischt sich «Bio» schnell mal mit «Konventionell»: Im Sommer 2018 wurden rekordmässig viele Sonderbewilligungen für die Verfütterung von konventionellem Futter auf Biobetrieben
erteilt. Grund war die Futterknappheit infolge der tiefen Niederschlagsmengen. Folglich wurden insgesamt 800 Ausnahmebewilligungen für die Zufuhr von konventionellem Futter erteilt. Eine der zuständigen Zertifizierungsstellen, Bioinspecta, veröffentlicht die Anzahl Sonderbewilligungen der letzten Jahre nicht.
Ab 2022 nur noch Schweizer Knospenfutter
Die Zufuhr von konventionellem Futter ist legal, denn gemäss den Bio Suisse-Richtlinien «kann die Zertifizierungsstelle in Absprache mit dem Bundesamt für Landwirtschaft bei Futtermittelertragsverlusten Ausnahmebewilligungen zulassen.» Grundsätzlich müssen aber alle Biotiere mit mindestens 90% Knospefutter versorgt werden.
Wiederkäuer müssen allerdings komplett biologisch gefüttert werden. Die Futterration für Wiederkäuer muss aber zu mindestens 90% aus Schweizer Knospe-Raufutter bestehen. Bei Schweinen und Geflügel dürfen maximal 5% der Ration konventionelles Futter sein. Zusammen mit Schweizer Bundes- oder EU-Biofutter darf der Anteil die Zehn-Prozent-Marke nicht überschreiten.
Folgende Faktoren spielen bei der Zulassung von Bewilligungen eine wichtige Rolle:
- Aussergewöhnliche Wetterbedingungen
- Die Zertifizierungsstelle darf in 1. Priorität mehr als 10 EU-Bio-Grundfutter (aus Nachbarländern) und
- in 2. Priorität konventionelles Grundfutter zulassen.
Ab 2022 soll jedoch alles im Land benötigte Knospenfutter aus der Schweiz stammen, heisst es bei Bio Suisse.
Kriterien für die Erteilung von Sonderbewilligungen
Gemäss Bio Suisse muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein, um eine Bewilligung zu erhalten:
- Ernteverlust durch aussergewöhnliche Witterungsverhältnisse (Trockenheit, Nässe).
- Ernteverlust durch höhere Gewalt (Überschwemmung, Hagel, Lawinen, Erdrutsch)
- Ernteverlust durch Schädlingsplage (z. B. Mäuse).
- Verlust des Grundfuttervorrates durch Brand oder andere Ereignisse.