Vielen Bauern seien die Änderungen im Bereich Pflanzenschutzmittel ab Januar 2026 noch längst nicht bekannt, heisst es im kürzlichen «Buure-Info» des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands (LBV). «Wir möchten ausdrücklich auf die Problematik bei Einzelstockbehandlungen im Grünlandbereich und im Berggebiet aufmerksam machen», sagt Marie-Louise Koller vom LBV. Wer beispielsweise Blacken auf Wiesen oder Unkräuter auf Alpen mit Herbiziden spritzen will, brauche auch dafür eine Fachbewilligung (Fabe), nämlich jene für «Spezielle Bereiche» (SB). Die sei mit hohen theoretischen und praktischen Anforderungen verbunden, und auch die Prüfung verursache voraussichtlich erhebliche Kosten, moniert der Schweizer Bauernverband (SBV). Bisher habe das Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine praxisnahe Lösung durch Schaffung einer eigenen Fabe «Einzelstock» für Grünlandbetriebe abgelehnt. Kurz oder mittelfristig soll das aber in die Ausbildung EFZ integriert werden, hofft der SBV.
«Viel zu kompliziert», heisst es beim Luzerner Bauernverband
Gemäss Bundesverordnung dürfen Personen, die über keine Fabe verfügen, Herbizide nur verwenden, sofern sie von einer Inhaberin oder einem Inhaber einer Fabe angeleitet worden sind. Das heisst, sie müssen Namen und Verwendungszwecke der Herbizide kennen, die Anwendungsarten und -bedingungen, die Gefährdungen durch die verwendeten Herbizide, anwendbare Vorsichtsmassnahmen und Einschränkungen und Kontaktpersonen bei Fragen oder Notfällen.
«Viel zu kompliziert», findet Marie-Louise Koller und fragt sich, wie denn das in der Praxis gehandhabt werden soll. So wenn Drittpersonen und Hilfskräfte auf Alpen oder im Grünland gelegentlich zur Unkrautbekämpfung, das heisst Einzelstockbehandlung mit Herbiziden, geschickt werden. Oder ältere Betriebsleiter im Berggebiet, die allenfalls noch keinen offiziellen Titel EFZ vorweisen können, und nun offenbar noch eine komplizierte Ausbildung und Prüfung machen müssen sowie diese alle fünf Jahre wiederholen, nur weil sie gelegentlich Blacken auf Alpen spritzen wollen.
Auch Mäusegift braucht Fabe
Bei allem Respekt vor dem Ziel, die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, «aber so viel administrativer Aufwand und Kosten sind unverhältnismässig», findet Marie-Louise Koller. Sie weist auch darauf hin, dass nach wie vor sehr vieles im Vollzug unklar sei. Beispielsweise bei überbetrieblicher Zusammenarbeit, wenn die Instruktion nur auf dem eigenen Betrieb geklärt sei. Und sie erwähnt auch das Kaufverbot von Schneckenkörnern oder Mäusegift ohne entsprechende Fabe.
Die Fachbewilligungen sind übrigens nur nötig bei beruflicher Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Im privaten Gebrauch, so für Gärten oder auch Hobby-Rebbergen, braucht es keine Fachbewilligung. Allerdings dürfen dann nur PSM für die nicht-berufliche Verwendung gekauft werden, heisst es auf der Website des Bafu. Dies, weil solche Mittel für Anwender oder die Umwelt nur ein geringes Risiko darstellen würden. Fabe sind nicht übertragbar, pensionierte Landwirte, welche weiterhin auf dem Hof arbeiten, dürften ihre Fabe aber behalten.
Kurse für die Fachbewilligung
Schon mehrmals kommuniziert wurde, dass es für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Landwirtschaftsbetrieben ab 2026 die neue digitale und zeitlich befristete Fachbewilligung LW braucht. Und ab 2027 darf der Handel Pflanzenschutzmittel nur noch an Personen mit einer gültigen Fabe verkaufen.
Die Fabe ist zwar ab 2026 in die Grundbildung EFZ integriert, allerdings nur in den Fachrichtungen Biolandbau, Ackerbau und Spezialkulturen. Bestehende Fachbewilligungen oder anerkannte Ausbildungsabschlüsse müssen im ersten Halbjahr 2026 in ein zentrales Register eingetragen werden. Nach fünf Jahren ist die Fachbewilligung zu erneuern, dazu ist eine Weiterbildung zu absolvieren.
Für Personen ohne Fabe oder anerkannten Abschluss (der Direktzahlungskurs gilt nicht als anerkannt) bieten die BBZN in der Region Kurse an, so im Dezember am BBZN Hohenrain.
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