Es sind schon über zehn Jahre her, als das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ein Schreiben an die Rindviehzüchter verschickte und in einem Entwurf über die neue Tierzuchtverordnung mitteilte, dass er nur noch Zuchtbeiträge an reinrassige Tiere ausrichten werde. Weil die Schweiz ihre Richtlinien an die EU angleiche, werde fortan die Zucht von gekreuzten Tieren nicht mehr unterstützt. Sogar die Aargauer Zeitung verfasste damals einen Artikel über die Zuchtbeiträge. Als die BauernZeitung kürzlich schrieb, dass es immer mehr Züchter gebe, die nicht rassentreu besamen würden, und dass so den Verbänden Herdebuchbeiträge verloren gehen würden, brodelte es unter der Züchterschaft. Nun haben wir beim BLW nachgefragt und wollten wissen, wie es überhaupt zum diesem Entscheid kam:
Der Bund (BLW) bezahlt für C-Tiere keine Herdebuchbeiträge. Warum eigentlich nicht?
Medienstelle BLW: Der Bund unterstützt die Führung von Zucht- und Herdebüchern für reinrassige Tiere. Die anerkannten Zuchtorganisationen definieren das Zuchtprogramm und -ziel der Rassen. Kreuzungstiere stehen zur Selektion innerhalb eines Zuchtprogramms aber nicht zur Verfügung und werden auch nicht ins Herdebuch einer Rasse aufgenommen. Deshalb werden sie auch nicht mit Herdebuchbeiträgen unterstützt.
Ein Nachkomme aus einer Brown-Swiss-Kuh x Original Braunvieh ist reinrassig und für diesen Nachkommen bezahlt der Bund den Herdebuchbeitrag. Bei einem Nachkommen aus einer Swiss-Fleckvieh-Kuh × Red Holstein aber nicht. Können Sie das erklären und wird da Braunvieh Schweiz gegenüber den anderen Verbänden nicht bevorzugt?
Die Definition, welche Populationen als Rassen definiert werden, überlässt der Bund den Zuchtorganisationen. Wir prüfen, ob die Definitionen aus genetischer Sicht sinnvoll sind. Dies ist bei allen Rassen, die in der Schweiz von anerkannten Zuchtorganisationen betreut werden, der Fall. Braunvieh Schweiz betreut u. a. die Rasse Braunvieh und hat entschieden, die ehemaligen Rassen Brown Swiss und Original Braunvieh zu einer Rasse zusammenzufassen. Damit sind alle Paarungen innerhalb der Rasse Braunvieh per Definition reinrassig. Swissherdbook betreut u. a. die Rassen Swiss Fleckvieh, Red Holstein und Simmental als separate Rassen mit je eigenen Zuchtprogrammen. Damit sind Paarungen zwischen diesen Rassen definitionsgemäss Rassenkreuzungen.
Wann hat das BLW über die C-Tiere entschieden und wie kam es dazu?
Mit der Änderung der Verordnung über die Tierzucht (TZV) per 1. Januar 2013 wurden die Beitragsanforderungen an die Herdebuchtiere im Artikel 22, Absatz 6 der TZV definiert. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage kann nur ein Beitrag an die Herdebuchführung bezahlt werden, wenn das Herdebuchtier folgende Punkte erfüllt:
Abs. 6: Die Beiträge je Herdebuchtier nach den Artikeln 15 und 17–20 werden für Herdebuchtiere ausgerichtet: a. deren Eltern und Grosseltern in einem Herdebuch der gleichen Rasse eingetragen oder vermerkt sind; und b. die einen Blutanteil von 87,5 Prozent oder mehr der entsprechenden Rasse aufweisen.
Abs. 7: Zusätzlich zu den Anforderungen nach Absatz 6 müssen: Weibliche Tiere der Rindergattung mindestens eine Geburt im Herdebuch aufweisen; Stiere mindestens 9 Monate alt sein.
Abs. 8: Herdebuchtiere, welche die Anforderungen nach den Absätzen 6 und 7 nicht erfüllen, erhalten den halben Beitrag: a. während der Einrichtungsdauer; oder b. wenn sie mit unvollständiger Abstammung neu ins Herdebuch aufgenommen werden.
Abs.9: Ist für ein Herdebuchtier während der vergangenen zwei Jahre vor dem Stichtag keine züchterische Tätigkeit, keine Geburt oder keine Belegung oder Besamung ausgewiesen, so wird kein Beitrag je Herdebuchtier ausgerichtet.
Die Umstände, die zur Nichtberücksichtigung von Kreuzungstieren bei den Herdebuchbeiträgen geführt haben, sind in der Antwort zu Frage 1 zu suchen: Sie tragen nichts zum Zuchterfolg einer Rasse bei und es ist deshalb folgerichtig, sie auch nicht mit staatlichen Mitteln zu fördern.
Die Viehzuchtverbände waren damals beim BLW vorstellig und erläuterten das Problem mit den C-Tieren. Warum fand man da keinen Konsens?
Der Bund unterstützt Zuchtprogramme von Rassen. Dabei spielen Kreuzungstiere genetisch betrachtet keine Rolle.
Wie hätte man damals das Problem lösen können? Welche Alternative bot hier das BLW den Verbänden an?
Der Bund überlässt die Definition einer Rasse weitgehend den Zuchtorganisationen, verlangt aber, dass für Rassen ein entsprechendes Zuchtprogramm verfolgt wird. Dies hat beispielsweise zur Schaffung einer neuen Rasse Swiss Fleckvieh geführt und hatte zur Folge, dass für Tiere der Rasse Swiss Fleckvieh mit einem Blutanteil von mehr als 87,5 Prozent ein Herdebuchbeitrag ausbezahlt wird.
Kann sich das BLW vorstellen, in Zukunft den Herdebuchbeitrag auch für Kreuzungstiere wieder zu bezahlen?
Das ist nicht vorgesehen.
Jetzt werden auch Simmentalerkühe mit genetisch hornlosen deutschen Fleckviehstieren besamt. Sind die Nachkommen jetzt Kreuzungstiere und erhalten demzufolge auch keine Herdebuchbeiträge mehr?
Laut Swissherdbook ist die Rasse Simmental die gleiche Rasse wie Fleckvieh aus Deutschland oder Österreich. Somit sind die Nachkommen reinrassige Simmentaler.
