In der Schweizer Schweinezucht bahnt sich ein bedeutender Schritt an: Die Suisag, führende Organisation im Bereich Schweinezucht und Tiergesundheit, will mit dem bayerischen Zuchtverband EGZH fusionieren. Ziel ist es, eine starke, bäuerlich geprägte Gegenposition zu den zunehmend dominierenden internationalen Zuchtkonzernen zu schaffen – von Schweineproduzenten, für Schweineproduzenten – heisst es.
Die Fusion als solche wird innerhalb der Branche weitgehend befürwortet. Auch Meinrad Pfister, ehemaliger Präsident sowohl der Suisag als auch von Suisseporcs, betont im Gespräch mit der BauernZeitung: «Der Widerstand richtet sich nicht gegen die Fusion – diese wird breit getragen –, sondern gegen den Aktionärbindungsvertrag (ABV), der im Zuge der Fusion eingeführt werden soll.»
Worum geht es?
Konkret kritisiert Meinrad Pfister, dass der ABV die Hoheit von Suisseporcs – welche seit der Gründung der Suisag mit einem Anteil von 73 Prozent die Mehrheit hält – massiv einschränken würde. Aus Sicht von Pfister gefährdet dies die Kontrolle der Schweizer Schweineproduzenten über ihre eigene Organisation.
So forderte Pfister Einsicht in die erste Version des ABV. Die Einschätzung des Vertrags liess Suisseporcs durch ihren eigenen Juristen, Jakob Huber, prüfen – mit eindeutigem Ergebnis: «Die Beurteilung fällt vernichtend aus», erklärt Pfister. Auch der Hausjurist Jürg Niklaus habe die Einschätzung geteilt und ausdrücklich vor den möglichen Konsequenzen gewarnt, hält Pfister weiter fest.
Ohne vollständige Information
Zusätzlich holte Meinrad Pfister selbst eine unabhängige Expertise bei einem externen Unternehmensberater aus dem Bankensektor ein – ein Fachmann, für den Aktionärbindungsverträge tägliches Geschäft sind. Auch dieser sei zum selben Schluss gekommen wie Huber und Niklaus. Pfister übergab diese Beurteilung an die Geschäftsstelle von Suisseporcs – doch: «Die Geschäftsstelle hält die Einschätzung bis heute unter Verschluss.»[IMG 2]
Ein häufiger Vorwurf gegenüber den Kritikern lautet, sie würden demokratisch gefällte Entscheide missachten. Doch Meinrad Pfister widerspricht entschieden: «Die Delegiertenversammlung hat meinen Antrag auf vertiefte Prüfung des ABV abgelehnt – aber sie hat dem ABV selbst nie zugestimmt.»
Weder der Vertrag noch die kritische Beurteilung durch Huber seien den Delegierten überhaupt vorgelegt worden, betont er. Das sei gerade bei einem solch weitreichenden, strategischen Entscheid problematisch. Aus seiner Sicht müsse die Delegiertenversammlung ein solches Vertragswerk explizit genehmigen, auch wenn die Statuten die Kompetenz beim Zentralvorstand sehen.
Keine persönlichen Motive
Meinrad Pfister betont, dass es sich nicht um einen persönlichen Konflikt handle: «Ich pflege mit allen Entscheidungsträgern ein normales Verhältnis. Unser Betrieb ist Endproduktprüfbetrieb für die Suisag und Botschafterbetrieb für ‹Saugut› der Suisseporcs.» Es gehe ihm allein um die Sache und die Mitbestimmungsrechte von uns Suisseporcs-Mitglieder. Als Delegierter habe er sein demokratisches Recht auf einen Antrag wahrgenommen. «Dass ich dafür nun von gewissen Entscheidungsträgern persönlich diffamiert werde, ist unverständlich», so Pfister.
Aktienanteil sinkt kritisch
Pfister will in der kommenden Woche an der Generalversammlung der Suisag teilnehmen – mit klaren Erwartungen. Besonders kritisch sieht er eine geplante Statutenänderung: Diese soll ein sogenanntes Kapitalband schaffen, mit dem weitere strategische Partner künftig am Unternehmen beteiligt werden können.
Er warnt: «Wird dieses Kapitalband voll ausgeschöpft, sinkt der Aktienanteil von Suisseporcs auf unter 60 Prozent.» In offiziellen Verlautbarungen – etwa im «Faktencheck» der Suisag – werde jedoch ein Anteil von 66 Prozent behauptet. «Das ist irreführend. Die Mitglieder von Suisseporcs wissen davon nichts – sie haben aber ein Recht, vollständig informiert zu werden.»
Meinrad Pfister zieht einen Vergleich: «Wir dürfen als Stimmbürger auch über die EU-Verträge abstimmen. Warum führen wir bei einem solchen Meilenstein in der Geschichte der Suisseporcs keine breite Debatte mit Beteiligung unserer langjährigen Hausjuristen?»
