Bis Anfang des vergangenen Jahres galt die Bekämpfung von Mäusen durch den Gasdetonationsapparat Rodentor als mögliche Variante. Das Verfahren wurde sowohl vom Forschungsinstitut für Biolandbau wie auch in den Pflanzenschutzempfehlungen für den Erwerbsobstbau von Agroscope 2020 /2021 noch empfohlen.
Schuldig trotz Empfehlung
Ende 2020 setzte der pensionierte Aargauer Landwirt Georg Oeschger aus Gansingen diesen Apparat zum Schutz seiner Obstbäume vor Mäusen ein. Dabei wird ein Gasgemisch in die Mäusegänge in den Boden eingelassen und zur Explosion gebracht, was die Gänge zerstört und die Mäuse darin tötet.
Aufgrund einer Anzeige wurde ihm von der Staatsanwaltschaft im Februar 2021 eine Strafe von rund 1700 Franken aufgebrummt. Der Beschuldigte habe in Kauf genommen, dass mit dem Rodenator Tiere qualvoll sterben und leiden.
Georg Oeschger erhob Einsprache und gelangte ans Bezirksgericht Laufenburg. Dieses bestätigte im Mai 2021 die Schuld wegen «mehrfach versuchter Tierquälerei» und erhöhte die Geldstrafe auf rund 3300 Franken. Dieses Urteil wurde in Fachkreisen mit Unverständnis aufgenommen.
«Beschuldigte konnten nicht wissen, dass sie sich rechtswidrig verhielten.»
Begründung für den Freispruch aus dem Urteil des Aargauer Obergerichts
Obergericht sprach frei
Mit Unterstützung des Bauernverbands Aargau zog Oeschger den Fall ans Aargauer Obergericht weiter. Auch, weil in einem ähnlichen Fall ein anderes Aargauer Bezirksgericht, nämlich jenes in Lenzburg, zu einem anderen Schluss kam. Dort waren andere Angeklagte, welche den Rodenator im Sommer 2020 einsetzten, freigesprochen worden.
Die Richterin begründete dies damit, dass die Beschuldigten nicht wissen konnten, dass sie sich rechtswidrig verhielten. Nun hat auch das Aargauer Obergericht ähnlich entschieden und das Urteil des Bezirksgericht Laufenburg aufgehoben. Der beschuldigte Oeschger wurde vom Vorwurf der mehrfachen versuchten Tierquälerei freigesprochen und erhielt eine Entschädigung für das Berufungsverfahren.
An sich sei der Tatbestand der mehrfachen versuchten Tierquälerei gemäss Tierschutzgesetz erfüllt, heisst es im Urteil von Ende April. Gemäss Strafgesetz handle aber nicht schuldhaft, wer bei Begehung einer Tat nicht weiss oder nicht wissen kann, dass er sich rechtswidrig verhält. Grundsätzlich wird der Einsatz des Rodenators als potenziell qualvoll eingestuft.
Aufgrund der Einschätzung des zuständigen Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wie inzwischen auch von Agroscope sei der Einsatz somit dem Tierschutzgesetz widersprechend und seit 2021 nicht mehr zulässig.
Das steht nun auch in den aktuellsten Pflanzenschutzempfehlungen für den Erwerbsobstbau 2022 /2023.
Gerät nicht mehr im Handel
Vom Rodenator wurden in der Schweiz vor Jahren gemäss Schätzungen von Agroscope nur 100 bis 200 Stück verkauft. Seit einigen Jahren ist das Gerät aber nicht mehr im Handel erhältlich. Und es darf jetzt auch nicht mehr eingesetzt werden.
