Abo Schon bald müssen die Tränkekälber sowohl auf dem Geburts- wie auch auf dem Folgebetrieb gegen die Kälbergrippe geimpft werden.  Tiergesundheit Kälberimpfung: Diese Fragen helfen bei der Vorbereitung Wednesday, 16. April 2025 Bei Mastkälbern und -rindern ist der Antibiotikaverbrauch am höchsten, das zeigen die Daten des Informationssystems Antibiotika der Veterinärmedizin (IS ABV) des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Mit Abstand am meisten behandelt werden müssen die Tiere dabei aufgrund von Atemwegserkrankungen. Mit dem Ziel der Verbesserung der Gesundheit der Masttiere und somit einem Rückgang des Antibiotikaverbrauchs wurden nun auf Wunsch der Schweizer Rindviehproduzenten (SRP) die QM-Schweizer Fleisch Richtlinien angepasst. Künftig sollen alle Kälber gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen grundimmunisiert werden.

Richtlinien ab 1. Juli in Kraft

In Kraft tritt die Anpassung der Richtlinien ab dem 1. Juli 2025. Ab dann müssen alle Kälber, die den Geburtsbetrieb im Alter von weniger als 57 Tagen verlassen, mit einem Lebendimpfstoff gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft werden, informiert der Schweizer Bauernverband, der die Richtlinien von QM-Schweizer Fleisch betreut, in seiner Mitteilung.

Verabreicht wird die Impfung laut Hugo Abt, Vorstandsmitglied des Schweizer Bauernverbands und Vertreter Schweizer Rindviehproduzenten sowohl auf den Milchviehbetrieben als auch auf den Mastbetrieben über die Nase. Auf dem Markt sind verschiedene Impfstoffe vorhanden, welcher verwendet werde, liege in der Entscheidung des Landwirts und gelte es mit dem Bestandestierarzt zu besprechen.

Mindestens 14 Tage vor Verlassen des Geburtsbetriebs

Die Immunisierung muss mindestens 14 Tage, bevor das Kalb den Geburtsbetrieb verlässt, erfolgen. Nach der Einstallung auf dem Mastbetrieb müssen die Jungtiere innerhalb von 28 Tagen eine zweite Impfung gegen Atemwegserkrankungen erhalten. «Wer seine Kälber nicht impfen möchte, kann diese nach 57 Tagen weiterhin ungeimpft verkaufen», schreibt der SBV.

Von der Immunisierungspflicht ausgeschlossen seien zudem Kälber, die für die Mutterkuh- und Ammenkuhhaltung vor dem 21. Lebenstag oder zusammen mit dem Muttertier verstellt werden. Gleiches gelte für Notfälle, wenn das Muttertier oder das Kalb stirbt. «Generell ausgenommen sind Kälber, die auf einen Sömmerungsbetrieb oder innerhalb desselben Betriebes an einen zweiten Standort verstellt werden», so der Bauernverband weiter.

Impfung im Behandlungsjournal erfassen

Überprüft werde die Einhaltung des Obligatoriums im Rahmen der QM-Kontrollen. Dabei werde der Eintrag der Impfung im Behandlungsjournal kontrolliert, sowie die Zu- und Abgänge gemäss Tierverkehrs Datenbank (TVD) und die Beschaffung von Impfdosen. «Im Behandlungsjournal eingetragen werden muss vom Landwirt, welches Tier, wann mit welchem Impfstoff geimpft wurde», so Hugo Abt.

Zur Überprüfung der Umsetzung könne es auch zu stichprobenmässigen Kontrollen kommen, erklärt er weiter. Ein Verstoss der Richtlinien hat laut SBV Sanktionen gemäss geltendem Reglement zur Folge und kann bis zu einem Ausschluss aus dem QM-Schweizer Fleisch führen.

Ein Puzzleteil zur Reduktion des Antibiotikaverbrauchs

Nachdem jahrelangen Verhandlungen mit überzeugenden Argumenten seien die Munimäster sehr froh über den getroffenen Entscheid, so Franz Hagenbuch, Präsident Swiss Beef Schweiz gegenüber der BauernZeitung. «Die Impfung ist sicherlich nicht das Allerweltsmittel. Doch von den verschiedenen Massnahmen ist es ein Puzzleteil zur Reduktion des Antibiotikaverbrauchs in der Mast», so der Aargauer weiter. Auch aus Sicht des Preis-Leistungs-Verhältnisses sei die Massnahme absolut vertretbar. «Solange wir auf den Antibiotika Einsatz nicht verzichten können, dürfen wir keine Massnahme auslassen, die den Antibiotika Verbrauch senkt», so der Präsident.

Besonders die Impfung auf den Mutterbetrieben bilde einen wichtigen Baustein. Denn der durch den Transport und den Umzug auf den Mastbetrieb verursachte Stress schwäche das Immunsystem der Jungtiere und begünstige so das Auftreten von Krankheiten. Auch die Schweizer Milchproduzenten begrüssen die Einführung und erachten diese als wichtigen Schritt.

Dreijährige Pilotphase zur Überprüfung der Wirkung

Bevor das Obligatorium definitiv in die QM-Richtlinien aufgenommen wird, erfolgt während der ersten drei Jahren eine Pilotphase. Anhand fundierter Daten solle überprüft werden, ob die Impfung tatsächlich zu einer signifikanten Reduktion des Antibiotikaeinsatzes führe, so die SMP. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse das Obligatorium überdacht werden. «Eine Weiterführung ohne die angestrebte Wirkung wäre insbesondere den Geburtsbetrieben, die die Kosten für die Erstimpfung tragen, nicht zuzumuten», so die SMP.

Dem neuen Obligatorium blickt Hagenbuch positiv entgegen und betont die Wichtigkeit des gegenseitigen Vertrauens. «Ich danke allen, die gemeinsam am gleichen Strick ziehen», so Hagenbuch und sagt weiter: «Wir sitzen alle im gleichen Boot und sind alle aufeinander angewiesen.»