Auf rund 300 Tiere wurde der Wolfsbestand in der Schweiz im Herbst vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) geschätzt. Seit Beginn der präventiven Jagd auf ganze Wolfsrudel am 1. Dezember wurde der Bestand kräftig dezimiert. Insgesamt wurden bis am 3. Januar 41 erlegte Tiere gemeldet. Damit wurden fast 14 Prozent des gesamten Wolfsbestandes eliminiert.
Zahlreiche Rudel betroffen
21 Abschüsse entfallen auf den Kanton Wallis, 17 auf den Kanton Graubünden. Im Kanton St. Gallen wurde zudem ein Wolf aus dem Calfeisental-Rudel erlegt. Dazu kommen zwei Tiere, die im Kanton Glarus unabhängig von der vorzeitig in Kraft gesetzten Revision der Verordnung des Jagdgesetzes getötet wurden. Gejagt wird noch bis am 31. Januar.
Reguliert wurden im Wallis laut Kanton die Rudel Augstbord, Nanz, Hérens und Les Toules. In Graubünden wurden nach Angaben des kantonalen Amts für Jagd und Fischerei Tiere aus den Rudeln Valgronda, Moesola, Stagias, Vorab, Beverin, Lenzerhorn und Rügiul erlegt.
Sieben Rudel dürfen vorerst nicht reguliert werden
Gestoppt sind die Abschüsse von vier Rudeln im Kanton Graubünden und drei Rudeln im Kanton Wallis. Ob diese noch in diesem Winter in das Visier der Wildhut und der Jäger geraten werden, ist fraglich. Noch immer gilt der Aufschub, den das Bundesverwaltungsgericht (BVG) gewährt hat, nachdem die Umweltverbände WWF, Pro Natura und Birdlife Schweiz gegen die Bewilligung der kantonalen Abschussgesuche durch das Bundesamt für Umwelt (Bafu) Beschwerde erhoben hatten.
Umstrittener juristischer Winkelzug
Das Bafu hat beim BVG Gesuche eingereicht, wonach den Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen werden soll, wie es auf Anfrage bestätigt. Es handle sich bei den Bewilligungen um Verfügungen, die nicht mit Beschwerden anfechtbar seien, so die Argumentation des Bundes. Weil die Kantone allfälligen Beschwerden bereits im Vorfeld die aufschiebende Wirkung entzogen hatten, richteten sich die Beschwerden der Umweltverbände gegen die Bewilligung der Abschussgesuche durch den Bund – ein juristischer Winkelzug, der von landwirtschaftlichen Verbänden heftig kritisiert wurde – darunter auch der Schweizer Bauernverband SBV.
In Graubünden ist die proaktive Regulation der Rudel Stagias, Vorab, Rügiul und Jatzhorn betroffen. Bei den Rudeln Stagias und Vorab könnten gewisse Abschüsse aber aufgrund älterer Bewilligungen noch durchgeführt werden, teilt der Kanton mit. Im angrenzenden Kanton St. Gallen hat Pro Natura den Abschuss eines schadenstiftenden Wolfs im Gebiet Schils- und Weisstannental durch eine Beschwerde verhindert. Im Wallis fallen die Rudel Hauts-Forts, Nanz und Le Fou-Isérables unter den vorläufigen Stopp.
Ein Hund und acht Schafe gerissen
In der Zwischenzeit sorgten die Wölfe weiter für Unruhe. So wurde erst im Nachhinein bekannt, dass ein Wolf am 15. Dezember in Medel GR einen frei laufenden Hund totgebissen hatte. Ende Dezember riss ein Wolf im Oberaargau acht Schafe. Tierhalter in der Region wurden aufgefordert, die Schutzmassnahmen zu verstärken.
