Das Kükentöten soll ein Ende haben: Dies hat die Delegiertenversammlung von Bio Suisse letzten Herbst entschieden. Ab 2026 muss jedes Bioküken in der Schweiz aufgezogen werden. Mitte Juli hat Bio Suisse nun den Entwurf der neuen Richtlinien publiziert, die ab 1. Januar 2023 gelten sollen. Das ganze Geflügelkapitel wurde überarbeitet, um die Haltungsanforderungen für die Hähne von Zweinutzungs- und Legelinien festzulegen und zu integrieren, wie die «Geflügelzeitung» in ihrer September-Ausgabe berichtete.
Mast nicht konkurrenzieren
Vorgesehen ist, dass die beiden Begriffe «Zweinutzungshuhn» und «Junghahn» unterschieden werden aufgrund der Tageszunahmen. So sollen Hähne mit Tageszunahmen im Bereich der bisher in der Pouletmast eingesetzten Tiere nicht in grösseren Ställen aufgezogen werden dürfen, damit sie nicht die Bio-Pouletmast konkurrenzieren.
Andererseits sollen Hähne mit tieferen Tageszunahmen nicht ausschliesslich in Pouletmastställen aufgezogen werden müssen. In den Richtlinien wird festgehalten, welche Hähne in Junghennenaufzuchtställen aufgezogen werden können und welche in Bio-Mastställen. Das bisherige Kapitel zur Junghahnmast wurde gestrichen.
Untergrenze von 17 Gramm
Zudem soll für Junghähne eine Untergrenze beim Tageszuwachs von 17 Gramm je Tag gelten. Das heisst auch, dass die intensivsten Legelinien in der Bioproduktion künftig keine Berücksichtigung mehr finden.
Eine weitere Lenkungswirkung hin zu Zweinutzungshühnern wird laut «Geflügelzeitung» angestrebt, indem in der Junghennenaufzucht mit mehr als 500 Tieren explizit ein Volierensystem mit mehreren Etagen sowie eine Entmistung gefordert wird. Dies, damit Junghähne oder leichtere Zweinutzungshähne nicht in Masthallen aufgezogen werden, die sich kaum von konventionellen unterscheiden.
Lange Lebensdauer
Folgendes wird in den überarbeiteten Richtlinien geregelt:
- Grundsatz: Bei der Wahl der Rassen oder Linien müssen Zweinutzungstypen und an den Biolandbau angepasste Linienoder Rassen bevorzugt werden. Eine lange Lebensdauer der Tiere ist anzustreben.
- Definition: Zweinutzungshühner sind Tiere, die sich für die Eierproduktion sowie auch für die Fleischproduktion eignen. Zweinutzungshähne sollen bei einer Mastdauer von 63 Tagen einen Tageszuwachs von mehr als 20 Gramm je Tag erreichen.
- Zugelassene Zweinutzungshühner: Die Markenkommission Anbau (MKA) führt eine Liste der zugelassenen Rassen. Dies sind Coffee & Cream (beide ÖTZ), Ivory (Sasso), Dual (Lohmann) und Dual (Novogen). Die Aufnahme zusätzlicher Zweinutzungshühner auf die Liste beurteilt auf Antrag die MKA.
- Junghähne: Junghähne sind die männlichen Tiere der für die Eierproduktion eingesetzten Legelinien. Der Tageszuwachs eines Junghahns liegt unter 20 Gramm je Tag bei einer Mastdauer von 63 Tagen.
- 17 bis 23 Gramm: Nach den Richtlinien der Junghennenaufzucht können auch die Junghähne ab einem Tageszuwachs von 17 Gramm je Tag sowie Zweinutzungshähne bis zu einem Tageszuwachs von 23 Gramm je Tag aufgezogen werden.
- Ab 500 Tieren: Junghennen, Jung- und Zweinutzungshähne (ab 500 Tieren) müssen in einem System mit mehreren Etagen aufgezogen werden, das über eine Entmistung verfügt.
Mast wird überarbeitet
Die Knospe-Mitgliedorganisationen konnten bis zum 12. September 2022 gegen die erlassenen Weisungen Einsprache erheben. Es gingen mehrere Einsprachen ein. «Nur ein Teil der überarbeiteten Geflügelrichtlinien wird per 2023 in Kraft gesetzt», erklärt Bio Suisse-Mediensprecher David Herrmann auf Anfrage. Die oben beschriebenen Richtlinienänderungen sind von den Einsprachen nicht betroffen. Das Thema Geflügelmast sei hingegen zurückgestellt worden.