Wohl niemand hat die Tierschutz- und ÖLN-Kontrollen auf seinem Betrieb so richtig gerne. Schlaflose Nächte sind dabei vorprogrammiert. Habe ich die Vorschriften eingehalten? Waren die Tiere genügend draussen? Hat das neugeborene Kalb Wasser zur Verfügung? Erleichterung trifft ein, wenn jeweils der Kontrolleur zufrieden und ohne Beanstandungen den Hof wieder verlässt.

Die Praxis sieht anders aus

Das Auslaufjournal ist die Theorie, der regelmässige Auslauf die Praxis: Wer seine Unterlagen nachführt, kommt auch bei einer unangemeldeten Kontrolle nicht ins Schwitzen. Die Grauzone bei den Kontrollen ist aber schmal: Was passiert, wenn zum Beispiel der vierjährige Stier, wegen seinem Charakter, nicht auf die Weide kommt oder die Kuh zu lange in der Abkalbebox gehalten wird? Die BauernZeitung hat beim Verein Kontrollkommission für umweltschonende und tierfreundliche Landwirtschaft (KUL), welche im Kanton Bern die ÖLN-Kontrollen durchführt, nachgefragt, welche Richtlinien bei schwierigen Fällen gelten.

Erfüllen der Richtlinien

"In erster Linie gilt es, dass der Betriebsleiter bei einer Kontrolle immer darlegen muss, dass er die Direktzahlungsverordnung (DZV) und die Tierschutzanforderungen erfüllt und einhält", sagt Marcel von Ballmoos, Geschäftsleiter der KUL. Kommt es zu einer Grauzone, müssen solche Spezialsituationen immer vom Kontrolleur plausibilisiert und bewertet werden können. "Das heisst, Arztzeugnisse sind zwingend, wenn der Betriebsleiter von einer Anforderung abweichen möchte, welche nicht schon in der DZV oder Tierschutzverordnung beschrieben ist", hält von Ballmoos fest.

Bund gibt Vorgaben

Gemäss den Weisungen des Bundes zu den Tierschutz-Grundkontrollen in den Nutzierhaltungen sind in der Regel mindestens 50 Prozent der Kontrollen zwischen Oktober und März durchzuführen, was in der Kontrollplanung berücksichtigt wird. Zusätzlich führen die Kontrollstellen pro Jahr rund 250 unangemeldete Stichprobenkontrollen in den Wintermonaten im Bereich Tierwohl durch, wo die Grundanforderungen der Tierschutzgesetzgebung ebenfalls erfüllt sein müssen. Vorgesehen sind heute auf jedem Betrieb drei Grundkontrollen innerhalb von vier Jahren. Künftig sollen jedoch die Kontrollen vereinfacht werden und Betriebe ohne Probleme, welche nicht an der Limite produzieren, weniger Kontrollen haben.

Verschiedene Programme

Der Landwirt kann aus zwei verschiedenen Auslaufprogramme auswählen. BTS bedeutet "Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme". Das BTS-Programm beinhaltet Massnahmen wie eingestreute Liegeplätze, Zugang zu Tageslicht und ein rund um die Uhr zugänglicher Liegebereich. Das RAUS-Programm bedeutet, dass die Tiere "Regelmässigen Auslauf im Freien" erhalten. Das RAUS-Programm gewährleistet, dass die Tiere 26 Tage Weidegang pro Monat im Sommer erhalten. Im Winter sind es 13 Tage oder alternativ Zugang zu einem Laufhof während des ganzen Jahres.