Im Bereich der Rindviehhaltung wird kommendes Jahr ein weiteres neues Direktzahlungsprogramm eingeführt. Das Programm «längere Nutzungsdauer von Kühen» startet 2024 und muss erstmals 2023, gemäss den Vorgaben des jeweiligen kantonalen Landwirtschaftsamts, gemeinsam mit den anderen Direktzahlungsprogrammen für das Folgejahr angemeldet werden.
Wo wäre das Optimum?
Das neue Programm begründet der Bund damit, dass die durchschnittliche Nutzungsdauer in der Schweiz zwar noch deutlich über derjenigen der Nachbarländer liege, sie liege aber dennoch unter dem Optimum. Doch wo genau liegt dieses Optimum? Wir haben bei Markus Rombach von der Agridea nachgefragt. Das Optimum lasse sich nicht mit einer Zahl umschreiben, sagt Rombach. Was sich jedoch in einer Umfrage des Projekts zur Nutzungsdauer bei den Milchviehhaltern deutlich gezeigt habe, ist, dass die Landwirtinnen und Landwirte ihre Kühe gerne länger nutzen würden.
Bauern sind gefordert
Die Agridea arbeitet seit mehr als einem Jahr zusammen mit anderen Partnern, wie dem FiBL, der HAFL etc. an diesem Projekt zur Nutzungsdauer, welches unabhängig vom neuen Direktzahlungsprogramm zu sehen ist. Bei diesem Projekt sind auch die Bäuerinnen und Bauern gefordert. Kommenden Herbst startet, nach einem ersten Durchgang im 2021, die nächste Runde Workshops für die man sich kostenlos bei Agridea anmelden kann, wie Markus Rombach erklärt. Dort werden erste Resultate bekannt gegeben, die sich aus der bisherigen Arbeit im Projekt ergeben. Rombach sagt, diese künftigen Zahlungen seien eine kleine Unterstützung für jene Landwirtinnen und Landwirte, deren Kühe bereits heute schon eine längere Nutzungsdauer haben. Anmelden sollen sich bei der Herbsterhebung 2023 aber alle Halterinnen und Halter von Milch- und Mutterkühen. «Verlieren kann man nichts», sagt er. Wer die Anforderungen erfüllt, erhält einen Beitrag, wer nicht, bekommt nichts, hat aber auch nicht mit Auflagen zu rechen.
Die Regeln
Die Bewirtschaftenden erhalten ab einer Eintrittsschwelle von durchschnittlich drei Abkalbungen bei Milchkühen und vier Abkalbungen bei anderen Kühen Direktzahlungen. Der Durchschnitt wird anhand der Anzahl Abkalbungen der in den letzten drei Kalenderjahren geschlachteten oder verendeten Kühe des Betriebs berechnet. Eine allfällig abschliessende Totgeburt vor dem Abgang werde aufgrund der schwierigen Kontrollierbarkeit aber nicht als Abkalbung angerechnet, heisst es beim Bund. Die geschlachteten oder verendeten Kühe werden dem Betrieb angerechnet, auf dem die Kuh zuletzt abkalbte. Erfolge die letzte Abkalbung auf einem Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetrieb, so wird die Kuh dem Ganzjahresbetrieb angerechnet, auf dem sie vor der letzten Abkalbung ihren Aufenthalt hatte.
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Die Beitragshöhe
Der Beitrag pro GVE beläuft sich:
- Für Milchkühe auf Fr. 10.– bei durchschnittlich drei Abkalbungen und steigt bis Fr. 200.– ab sieben Abkalbungen.
- Für andere Kühe: Fr. 10.– bei durchschnittlich vier Abkalbungen und Fr. 200.– ab acht Abkalbungen.
Beiträge werden für den massgebenden Bestand an Milchkühen und anderen Kühen auf dem Betrieb ausgerichtet (siehe Grafik).
Markus Rombach rät allen Betrieben mit Milch- oder anderen Kühen sich 2023 für das Programm «längere Nutzungsdauer von Kühen» anzumelden. Es gebe keine weiteren Auflagen und zusätzliche Aufzeichnungen seien ebenfalls keine notwendig. Die Daten der Tierverkehrsdatenbank (TVD) würden zu Beginn des Jahres automatisch an die Kantonssysteme übermittelt. Die Berechnung der Beträge erfolgt in den Kantonssystemen ebenfalls jeweils automatisch.


