Er hat schon länger und wiederholt für rote Köpfe gesorgt – dieser neue Weidebeitrag für das Rindvieh. 2023 soll er bereits in Kraft treten. Die IG Anbindestall wie auch das Berggebiet fühlen sich benachteiligt. An der möglichen Erfüllung der 26 Tage Weide im Sommerhalbjahr zweifelt niemand. Die Tiere im Winterhalbjahr, im Berggebiet oder im Anbindestall gehalten, 22 Tage pro Monat rauszulassen, sei hingegen unrealistisch.

Alles oder nichts

Im Tal und in den BTS-Systemen blieb es bislang weitgehend still. Das könnte sich aber noch ändern. Auch für Kälber ist eine Anmeldung für den Weidebeitrag möglich. Männliche und weibliche Kälber bis 160 Tage alt müssen die

mindestens 70 % TS/Weidetag allerdings nicht erfüllen. Sie dürfen sich auch nach 2023 weitgehend von Milch ernähren. Sie müssen aber mindestens 22-mal pro Mo- nat von November bis April rausgelassen werden. Wer das nicht erfüllen kann oder will, kann den Beitrag nicht auslösen.

RAUS mit den Kälbern

Wie das Bundesamt für Land- wirtschaft (BLW) auf Anfrage mitteilt, gilt bei diesem Programm die Gesamtbetrieblichkeit. Das heisst, will man mit einer Kategorie (Bsp. Milchkühe) den Weidebeitrag auslösen, müssen alle Tierkategorien Rindvieh, inklusive aller männlichen und weiblichen Kälber (bis 160 Tage), mindestens RAUS erfüllen. Das heisst, auch die ganz Kleinen müssen nach draussen. Diese Regelung gilt demnach auch für Mastkälber.

Abo Milch- und andere Kühe länger nutzen Alle Betriebe sollen sich für den Beitrag «längere Nutzungsdauer» anmelden Monday, 11. July 2022 Wie ein Tierarzt im Gespräch mit der BauernZeitung erklärt, begrüsse er grundsätzlich, dass sich in der Kälberhaltung etwas tue. Das Stallklima lasse in mehreren Ställen immer noch zu wünschen übrig. Er erinnert aber auch an das Wärmebedürfnis der Kälber: «Sie müssen vor der Witterung geschützt werden, entweder mit einem Unterschlupf oder mit einer Decke.» Zudem erhöhe sich das Risiko der Durchfallerkrankungen. Auch Parasiten seien nicht zu unterschätzen. Wer nun Ausläufe plant, darf auch die Sache mit dem Gewässerschutz nicht vergessen. Diese Ausläufe sind zwingend in eine Jauchegrube zu entwässern.

Anzahl geforderte Tage nach System

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Anmeldung im Herbst

Aus ökologischer Sicht führt die verstärkte Weidehaltung zu einer Reduktion der Ammoniakemissionen. Das ist ein Hauptgrund, weshalb der Bund ein weiteres Direktzahlungsprogramm einführt. «Besonders hoher Auslauf- und Weideanteil» oder kurz «Weidebeitrag» genannt, startet bereits 2023. Das heisst, dass die Anmeldung an dieses Programm bei der nächsten Datenerhebung diesen Herbst erfolgen muss.

Nicht beides möglich

Der neue Weidebeitrag wird als Alternative zum RAUS-Programm eingeführt. Die Anmeldung einer Rindviehkategorie an beide Programme ist demnach nicht möglich. Es gibt nur ein Entweder-oder, da der Weidebeitrag quasi ein Ausbau von RAUS darstellt. Weiter ist zu beachten, dass der Beitrag nur für die Tierkategorien Rinder und Wasserbüffel ausgerichtet wird; Equiden, Ziegen, Schafe, Schweine, Kaninchen, Geflügel, Hirsche und Bisons können nicht angemeldet werden. Die Rindviehkategorien eines Betriebes, die nicht für den Weidebeitrag angemeldet werden, müssen aber zwingend für RAUS angemeldet werden. Das heisst, die Milchkühe bei «Weide» anzumelden und die Aufzucht nur im BTS-System zu halten, ohne sie im RAUS anzumelden, ist nicht zulässig.

Wichtiges Ziel des Beitrags sei neben dem positiven Effekt auf die Emissionen, die Förderung des Tierwohls. Der Aufbau des Weidebeitrags unterstütze zudem die graslandbasierten Produktionssysteme.

Die Beiträge

Der Beitrag, der jährlich in diesem Programm pro GVE für Rinder und Wasserbüffel bezahlt wird, beläuft sich auf:

  • Fr. 350.–/GVE für Tiere, die älter als 160 Tage sind
  • Fr. 530.–/GVE für Tiere bis zu 160 Tagen

Weidebeitrag: Die Weidefläche, die Rinder und Wasserbüffeln von Mai bis Oktober zur Verfügung steht, muss an jedem Weidetag mindestens 70 % der Tagesration an Trockensubstanz decken. Ausgenommen hiervon seien bis zu 160 Tage alte Kälber und Stiere.

RAUS-Beitrag: Die bisherige Anforderung, an jedem Weidetag 25 % der Tagesration mit Trockensubstanz auf der Weide zu decken, fällt weg. Neu muss dafür Tieren der Rindergattung und Wasserbüffeln eine Fläche von vier Aren/GVE zur Verfügung stehen. Als Alternative im RAUS-Programm ist es möglich, Tieren der Rindergattung und Wasserbüffeln ganzjährig ständigen Zugang zu einem Auslaufbereich zu gewähren. Ausgenommen davon sind Milchkühe, andere Kühe und weibliche Zuchttiere, die älter als 160 Tage sind.

Weide und Auslauf

Der Bund konkretisiert die Begriffe Weide und Auslauf. Als Weide gelte eine mit Gräsern und Kräutern bedeckte Grasfläche, die den Tieren zur Verfügung steht; morastige Stellen auf den Weiden, die sich nicht als Auslaufflächen eignen würden, seien auszuzäunen. Als Auslauffläche würden befestigte oder mit geeignetem Material ausreichend bedeckte Flächen gelten. Weiter ist beim Weidebeitrag – wie beim RAUS-Beitrag – ein Auslaufjournal zu führen.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) schätzt, dass bis 2025 rund 20 % der GVE, welche heute beim RAUS mitmachen, zum Weidebeitrag wechseln. Das dürfte rund 25 Mio Fr. Mehrausgaben auslösen. Diese neuen Beiträge und die Erhöhung der Beteiligung bei den bisherigen Beitragsarten werden durch frei werdende Mittel bei den Ressourceneffizienzbeiträgen und beim Versorgungssicherheitsbeitrag sowie über eine Reduktion des Übergangsbeitrags finanziert, heisst es beim BLW.

Eine Abmeldung ist nicht so einfach 

Abo Aktuell müssten die Landwirtinnen und Landwirte ihren verdienten Feierabend dafür nutzen, sich schlau zu machen, was 2023 für Neuerungen bringt. Absenkpfade in der Praxis Es ist allerhöchste Zeit, sich mit dem neuen Agrarpaket auseinander zu setzen Monday, 11. July 2022 Aber Vorsicht, eine Anmeldung muss gründlich überlegt sein. Denn, sind die Bewirtschaftenden nicht in der Lage, die Anforderungen für die beantragten Direktzahlungen zu erfüllen, so muss er oder sie dies unverzüglich dem kantonalen Landwirtschaftsamt melden. Die Abmeldung werde berücksichtigt, sofern sie spätestens einen Tag vor Eingang der Ankündigung einer Kontrolle bzw. bei unangemeldeten Kontrollen spätestens einen Tag vor der Kontrolle erfolgt ist. Es sei jedoch nicht möglich, während des Beitragsjahres das Programm zu wechseln. So kann nicht vom Weidebeitrag zu RAUS oder umgekehrt gewechselt werden, ist dem Agridea-Merkblatt zu entnehmen.