Die Geschichte um eine seit Jahrzehnten bestehende Erschliessung von drei Alpen über ein Flachmoor im Sömmerungsgebiet von Finsterwald, Gemeinde Entlebuch, ist um ein Kapitel reicher. Die BauernZeitung hat mehrmals über den Fall berichtet. Das Kantonsgericht hat nun eine Beschwerde von Pro Natura gutgeheissen.
Gemeinde duldete Planken
Pro Natura legte gegen einen Gemeinderatsbeschluss im Zuge eines nachträglichen Baugesuchs Beschwerde ein. Die Holzplanken auf einem Wegabschnitt von 90 Metern – von den Bewirtschaftern als Massnahme des Bodenschutzes gedacht – wurden nicht bewilligt, aber geduldet. Die Umweltschutzorganisation argumentierte aber, bei den ausgeführten und geplanten Arbeiten am Weg handle es sich nicht um eine Sanierung, sondern um einen massiven Ausbau oder sogar Neubau. Nebst dem Abschnitt mit den Holzplanken geht es auch um eine Instandstellung mit Schotter eines Abschnitts weiter talwärts.
Das Kantonsgericht schreibt im Urteil, dass zwar auch in Moorlandschaften eine Besitzstandsgarantie gelte. Der Unterhalt eines bestehenden Weges dürfe aber nicht zu einer Intensivierung der Landwirtschaft führen. Das Gericht betrachtete deswegen die Schotterung des Weges grundsätzlich als zulässige Instandstellungs- und Unterhaltsarbeiten.
Fraglich sei aber, ob sie mit den einschlägigen Schutzbestimmungen für Moorlandschaften von nationaler Bedeutung zu vereinbaren seien. Die instandgestellten und geplanten Schotterwegstücke müssten deswegen der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zur Begutachtung vorgelegt werden.
Weiteres Gutachten
Zum Plankenweg schreibt das Gericht, dass einzig aus Gründen der Verhältnismässigkeit auf einen Rückbau verzichtet werden könne. Die Klärung der Verhältnismässigkeit sei komplex, die Gemeinde müsse ein Gutachten einholen. Ein solches Gutachten habe die beiden Bewirtschafter bereits vergangenen Sommer erstellen lassen. Ein erfahrener Bündner Biologe bezeichnete den Plankenweg aus Holz als «vorbildlich». Der Wasserhaushalt des Moores werde offensichtlich nicht tangiert.

