Bauern, Naturschützer und Grüne sind sich nicht immer grün. Dabei sind die Pflege und der Erhalt der Natur Motivation für ihr aller Tun. «Eine Verbreiterung der Bachläufe und Uferzonen zur Revitalisierung könnte das Gegenteil vom Gewollten bewirken», mahnte Moritz Tanner, Präsident der IG Thur, an Generalversammlung, die Ende Juni in Sulgen TG stattfand.
Verlust von Kulturland und Lebensräumen
Die Gewässer würden verflachen und langsamer fliessen. Das Wasser würde wärmer und der Lebensraum für die Fische ungemütlicher. Bester Humus würde weggeschwemmt und Kulturland ginge verloren.
«Das Ererbte gilt es zu bewahren und ausser der Biodiversität auch der Produktivität in der Landwirtschaft Sorge zu tragen.»
Moritz Tanner, Präsident IG Thur
Im August ist ein Podiumsgespräch mit bäuerlichen Vertretern, Links-Grünen Politikern und einem Moderator zum Konzept «Thur Plus» geplant. Dieses sieht vor, einen ein Kilometer langen Damm mit 130'000 Kubik Erdreich zu verschieben. «Wir sind nicht gegen einen Hochwasserschutz, aber gegen eine übertriebene Revitalisierung auf Kosten landwirtschaftlicher Nutzflächen», hob Tanner hevor.
Gemäss Jürg Fatzer, Geschäftsführer des Verbands Thurgauer Landwirtschaft (VTL), scheiterte das Thurprojekt beim Abschnitt Bürglen-Weinfelden vorerst vor allem am falschen Ablauf. Erst müsse ein eigentümerverbindlicher Gewässerraum ausgeschieden werden. Erst dann könne innerhalb dieses Raums ein Projekt erarbeitet werden, so Fatzer. Bei einem Projektstart sind die Landeigentümer zu informieren.
Frühzeitig bei den Gemeinden informieren
Jürg Fatzer holte in seinem Referat über Gewässerraumausscheidungen aus bis zur 2006 lancierten Volksinitiative «Lebendiges Wasser». Nach einem Gegenvorschlag und einer Revisionen verabschiedete der Bundesrat die Gewässerschutzverordnung, in welcher der Handlungsspielraum der kantonalen Vollzugsbehörde bei der Festlegung der Gewässerräume erweitert wird.
Im Thurgau müssen bis Ende 2026 sämtliche Gewässerräume ausgeschieden sein. Für die elf Flüsse ist der Kanton zuständig, für kleinere Bäche und Gewässer die Gemeinden. Fatzer empfahl allen Gewässeranstössern, sich bald bei der Gemeinde zu erkundigen und besondere Gegebenheiten zu melden. Wenn die Pläne gemacht sind, wird es schwieriger. Grundlage für die Berechnung ist der kantonale Gewässerkataster.
Auf den Karten, die unter «Thurgis» abrufbar sind, kann jede(r) Landbesitzer(in) sehen, wie das Gewässer eingeteilt ist. Bedenken wegen schleichender Enteignung wurden laut: «Das Land gehört einem dann zwar noch, aber man darf nicht mehr damit machen, was man will», meinte ein Anwesender. Mit der geänderten Direktzahlungsverordnung ab 2026 könne solches Land als Uferwiese deklariert werden, für die Beiträge ausgerichtet werden, sagte Fatzer.

