Am Sonntag, 21. Januar 2024, gab es für meine Frau Coni und mich kein Halten mehr. So schönes Wetter, frisch-kalte Luft, die Landschaft auch bei uns im Thurgau im hellen,weissen Schneegewand. Wir mussten einfach hinaus. Warme Kleider, robuste Wanderschuhe, Kappe und Handschuhe anziehen. Und schon gings los. Zuerst mit dem Auto nach Wetzikon TG, von dort zu Fuss über den Immenberg zum Gasthaus «Freudenberg» und nach dem Mittagessen wieder zurück. Fünf wunderschöne Stunden, ein erfüllter Sonntag, Freude und Dankbarkeit. Wir leben in einem schönen Kanton, in einem schönen Land.
War die Reform übers RPG nötig?
Das Wandern durch die frisch verschneiten Wälder und Wiesen hat seinen besonderen Reiz. Die vielen Formen und Figuren, die der Schnee geformt hat, das Funkeln und Glitzern, die verzauberte Landschaft. Der Schnee leicht knirschend unter den Schuhen, zur Vorsicht mahnend: Hält die Unterlage oder rutschen wir nächstens aus? Sie hält!
Also wandernd und Land, Wald und Landschaft geniessend, musste ich unmittelbar an das revidierte Raumplanungsgesetz 2 (RPG 2) denken, das dem Bauen ausserhalb der Bauzone gewidmet ist. Das Gesetz wird Anfang 2025 in Kraft treten, nachdem kein Referendum ergriffen wurde. Haben wir im Parlament in Bern alles richtig gemacht? Oder wäre die Reform gar nicht nötig gewesen? Weil es hier, zwischen Wetzikon und Freudenberg, noch so viel Natur, Wald und Landschaft gibt, so viel Weite und Ruhe.
Auch eine Gastwirtschaft muss investieren können
Später beim Mittagessen im «Freudenberg» und im Gespräch mit «Alt»-Wirt Hans Oertle erkenne ich, die Gesetzesrevision war nötig. Denn das Gasthaus «Freudenberg» plant einen Ausbau. Früher kombiniert mit einem Landwirtschaftsbetrieb, wird es seit vielen Jahren als reine Gastwirtschaft betrieben. Eine Gastwirtschaft mit guter Frequenz. Dank Freundlichkeit, dank guter Küche und dank guter Lage inmitten eines Naherholungsgebiets. Eine solche Gastwirtschaft muss aber auch investieren, um der grösseren Nachfrage und den steigenden Bedürfnissen der Kundschaft zu entsprechen.
Hier setzt das revidierte Raumplanungsgesetz an. Es sichert altrechtlichen, also vor 1980 erstellten Gast- und Beherbergungsbetrieben ein Abriss- und Wiederaufbaurecht mit betrieblicher Erweiterung zu. Für Gastwirtschaften ausserhalb der Bauzonen wie den «Freudenberg» bedeutet dies mehr Sicherheit für die Zukunft. Sie können ihren Betrieb nicht nur erneuern, sondern auch ausbauen. Das wiederum ist auch im öffentlichen Interesse, weil ein Landgasthof das Naherholungsgebiet aufwertet und einen wichtigen Beitrag leistet zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben.
«So verstehe ich Raumplanung ausserhalb der Bauzone. Bewahrung von Landschaft, Natur und freiem Raum.»
Für Jakob Stark ist das Gasthaus Freudenberg ein gutes Beispiel, weshalb es das RPG 2 brauchte
Aber auch echte Möglichkeiten und Chancen für jene Betriebe und Wohnhäuser, die heute schon dort stehen und so Leben und Arbeiten auf dem Lande ermöglichen und bereichern.
Zur Person
Jakob Stark ist SVP-Ständerat des Kantons Thurgau und Präsident des Branchenverbands Thurgau Weine. Er schreibt regelmässig für die Kolumne «Arena» der BauernZeitung Ostschweiz/Zürich.

